…AbgEO oder § 13 AbgEO wurde stattgegeben. Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (§ 85 VfGG oder § 30 VwGG) wurde nicht beachtet. Rz 1944: Eine Abgabe wäre zB dann nicht zu Unrecht zwangsweise eingebracht, wenn die Exekution auf Sachen oder Forderungen geführt wurde, welche der Vollstreckung entzogen sind (§ 29…
…durch zwangsweise Aufrechnung mit Abgabengutschriften getilgt worden, daher sei § 241 BAO sehr wohl anwendbar. Es werde die Aufhebung der Berufungsentscheidung und Stattgebung des Antrages auf Rückzahlung beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 241 Abs. 1 BAO gilt, wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht…
…eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs. 3 Anträge nach Abs. 1 und 2 können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde…
…Juli 2007 vollinhaltlich zu entsprechen. Über die Berufung wurde erwogen: § 241 BAO hat folgenden Wortlaut: "1) Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. (2) Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten,…
…in rechtlicher Hinsicht Uneinigkeit bestehe. Der Bw sei ( Anm.:zur Zeit der Antragstellung) kein gem. § 80 BAO tauglicher Vertreter der EGESMBH. Das Finanzamt habe keinen Betrag des Bw zu Unrecht zwangsweise eingebracht, vielmehr habe das zuständige SR Wohnsitzfinanzamt gem. § 215 Abs. 2 BAO eine amtswegige…
…Geschäftsverbindung ab sofort nur mehr auf Namen und Rechnung der verbleibenden Person ***PG*** zu führen. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Akteninhalt und ist unstrittig. III. Rechtliche Beurteilung 1. Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag gemäß …
…ergibt sich aus den vorgelegten Akten und ist im Übrigen unbestritten. Rechtliche Würdigung: § 241 Abs. 1 BAO lautet: Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. § 83. (1) Die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter können sich…
…nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag gemäß § 241 Abs. 1 BAO über Antrag zurückzuzahlen. Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu…
…angeboten, mit der Beschwerde einen Antrag nach § 241 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Abgaben zu verbinden, sollte die Pfändung unpfändbares Vermögen betroffen haben. Den Inhalt ihrer Schreiben sowie die sich aus den ihr vorliegenden Unterlagen, insbesondere der Aktenkopie des BFG…
…die Entrichtung nicht rückgängig gemacht wird. Die Rückgängigmachung (Beendigung) einer Entrichtung ist vor allem möglich: bei Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung einer getilgten Abgabenschuldigkeit nach § 212a Abs. 6 BAO, bei Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgaben (§ 241 Abs. 1 BAO), als Folge von Anträgen nach …
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Jänner 2008 in der wiederholt wird, dass die Buchung ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei. Der Antrag auf Rückzahlung der zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Abgaben sei übergangen worden. Der Bescheid sei somit mangelhaft. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…seitens des Drittschuldners auf Grundlage eines rechtskräftigen Exekutionstitels erfolgt seien. Ein Anwendungsfall nach § 241 BAO, wonach die Abgabe als zu Unrecht zwangsweise eingebracht anzusehen wäre, liege somit nicht vor. Wie bereits im Erstbescheid ausgeführt worden sei, ändere daran auch die nachträglich geänderte Sichtweise und Beurteilung…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…4 letzter Satz BAO | § 2 Abs. 1 Z 6 vierter Fall BiBuG 2014 | 12. | Antrag auf Rückzahlung von Guthaben auf dem Abgabenkonto (über FON oder Post) umfasst: Guthaben bei Finanzämtern Rückzahlung eines zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Betrages (§ 241 Abs. 1 BAO) nicht…
…so sind fernmündliche Anbringen stets nicht entgegenzunehmen. Demnach hatte die Abgabenbehörde nicht die gesetzliche Möglichkeit den Vollstreckungserlös zurückzuzahlen. Die Möglichkeit einer Rückzahlung von zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Abgaben von Amts wegen ist im Gesetz nicht vorgesehen. Gemäß § 239 Abs. 1 BAO kann auf Antrag oder…
…G. Rückzahlung" überschrieben und enthalten Bestimmungen zur Rückzahlung von Guthaben, zu Unrecht einbehaltenen Beträgen und zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Beträgen. Dem Anbringen ein Verständnis beizulegen, dass damit zu Unrecht einbehaltene Beträge iSd § 240 BAO oder zu Unrecht eingebrachte Beträge iSd § 241 BAO gemeint sein könnten…
…des FA greift jedoch nach dem Verständnis des BFG zu kurz. Das FA unterlässt dabei die für die weitere Behandlung entscheidungswesentliche Prüfung, ob eine derartige rechtsgrundlose Zahlung auf das Abgabenkonto der Rechtsvorgängerin der BF als „zu Unrecht zwangsweise eingebrachte Abgabe“ qualifiziert werden kann. Dazu wäre…