…August 2006 nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt hat. Gemäß § 26 Abs 1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit (was im vorliegenden Fall nicht gegeben ist) der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch…
…11.2002, 2002/13/0079). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe besteht somit auch für die infolge einer irrtümlich durch das Finanzamt erfolgten Auszahlung, wobei im vorliegenden Berufungsfall die Auszahlung der rückgeforderten Beträge ohnehin nicht irrtümlich durch das Finanzamt erfolgte, sondern aufgrund…
…dass zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe gemäß § 26 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 zurückzuzahlen sei, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch die unrichtige Auszahlung der auszahlenden Stelle verursacht worden sei. Dem Bw. sei die erhöhte Familienbeihilfe für seinen Sohn für den Zeitraum April 1995 bis Dezember 1997…
…Bezirk sowie den Bezirk Schwechat und die Gemeinde Gerasdorf vom 6. September 2001 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe einschließlich Erhöhungsbeträge wegen erheblicher Behinderung vom 1.1.1995 bis 30.6.2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…bringen. 5. Aber selbst wenn man zu der Ansicht gelangen würde, dass Art II § 5 (4) FLAG im gegenständlichen Fall nicht zur Anwendung gelangt, ist daraus für die belangte Behörde nichts gewonnen. § 26 (1) FLAG bestimmt, dass zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe zurückzuzahlen ist, soweit der…
…4 Z 3 lit. a EStG 1988 auf vorgenannte Gesetzesstelle sind zu Unrecht bezogene Familienbeihilfen als auch Kinderabsetzbeträge zurückzuzahlen. Ausgehend von den Sachverhaltsschilderungen und den Ausführungen im Rechtsmittel hatte die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Zuge ihrer rechtlichen Erwägungen die unstrittigen Fakten, dass die Bw. seit…
…dass die Bw. die von ihr für den Monat September 2005 bezogene Familienbeihilfe an ihre Kinder weiterüberwiesen hat. Nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 kann die Abgabenbehörde zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe nur von demjenigen mit Bescheid zurückfordern, der die betreffenden Beträge von der Abgabenbehörde ausbezahlt…
…Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Margot Tonitz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und an Kinderabsetzbetrag für die Zeit vom 1. Juli 1998 bis 30. Juni 2000 für die Kinder M. B und P…
…November 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Februar 2008 bis 30. Juni 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für die Monate Mai 2008 und Juni…
…4 Z 3 lit. a EStG 1988 zurück und begründete dies wie folgt: Gemäß § 26 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) ist zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe rückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) genannte Gebietskörperschaft…
…18.4.2006 bis 28.4.2006: Arbeitslosengeldbezug, Gebietskrankenkasse Wien 29.4.2006 bis 3.5.2006: Arbeiter E GmbH Am 18.5.2006 erließ das Finanzamt Wien 21/22 einen Bescheid über zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag) für den Zeitraum 1.11.2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) für die Zeit vom 1. Jänner 2001-28. Februar 2002 vom 18. Juni 2002 entschieden: Die Berufung wird…
…2003/17/0253, 30.9.2004, 2004/16/0151). Dies trifft auf den vorliegenden Sachverhalt zu. Die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe entspricht der Gesetzeslage und ist eine Auswirkung der generellen Norm, die auf alle Normadressaten gleichermaßen anzuwenden ist. Eine Besserstellung des Berufungswerbers wäre rechtswidrig…
…ob die Berufungswerberin (Bw.) zu Unrecht Familienbeihilfe (FB) i.H.v. 1.756,50 € und Kinderabsetzbeträge (KAB) i.H.v. 559,90 € für den Zeitraum Juni 2006 bis April 2007 für ihren Sohn A, geb. XX. XX. 1982, bezogen hat. Es wurde festgestellt…
…dass derjenige, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen worden sind oder nicht und ob die Rückgabe eine Härte bedeutet, diese rückzuerstatten hat. Die Berufung ist daher aus oben dargelegten Gründen als unbegründet abzuweisen. Die Frage…
…31. Juli 2001 im Betrag von € 9.789,03 (ATS 134.700.-) wurde zu Unrecht bezogen und wird rückgefordert. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 18. September 1997 begehrte die Bw. für das Kind A die Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder. Laut…
…Tasche zu liegen" vermögen einen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu begründen. Gem. § 26 Abs. 1 FLAG ist zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe zurückzuzahlen. Da - wie oben aufgezeigt - die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Streitzeitraum zu Unrecht bezogen wurde, erfolgte die Rückforderung durch das Finanzamt zu Recht…
…zweifellos während der allgemeinen Schulausbildung vor. Der Besuch einer nicht mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschule wird insbesondere dann als Berufsausbildung zu werten sein, wenn die gesetzlich anerkannten Abschlussprüfungen angestrebt und abgelegt werden. Gem. § 26 Abs. 1 FLAG ist die zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe zurückzuzahlen. Gem. …
…die Weitergabe zu Unrecht bezogener Familienbeihilfenbeträge nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung. Im § 215 Abs. 1 BAO wird bestimmt, dass ein sich aus der Gebarung gem. § 213 unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen zur Tilgung fälliger Abgabenschulden zu verwenden ist…
…gewährt. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus den im Finanzamtsakt abgehefteten Kopien der genannten Bescheide des Unabhängigen Bundesasylsenates und dem Vorbringen des Bw. und ist im Übrigen nicht strittig. Der festgestellte Sachverhalt ist in folgender Weise zu würdigen: Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat gemäß …