…Oktober 2018, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das Kind ***2*** ***3***, geb. ***4***1995, für den Zeitraum Mai 2017 bis März 2018 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage, ob die Bf es billigend in Kauf genommen hat, dass sie die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ist eine einzelfallbezogene…
…die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist, im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Gemäß § 2 Abs.3 lit.c FLAG sind Kinder einer Person im Sinne dieses Abschnittes auch deren Stiefkinder. § 33 Abs.3 EStG bestimmt, dass wenn Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen wurden…
…August 2006 nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt hat. Gemäß § 26 Abs 1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit (was im vorliegenden Fall nicht gegeben ist) der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch…
…11.2002, 2002/13/0079). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe besteht somit auch für die infolge einer irrtümlich durch das Finanzamt erfolgten Auszahlung, wobei im vorliegenden Berufungsfall die Auszahlung der rückgeforderten Beträge ohnehin nicht irrtümlich durch das Finanzamt erfolgte, sondern aufgrund…
…abgebrochenen Lehre ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, existiert eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis von dieser Judikatur nicht abgewichen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt diesbezüglich nicht vor. Zu der Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfen besteht eine umfangreiche Judikatur…
…dass zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe gemäß § 26 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 zurückzuzahlen sei, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch die unrichtige Auszahlung der auszahlenden Stelle verursacht worden sei. Dem Bw. sei die erhöhte Familienbeihilfe für seinen Sohn für den Zeitraum April 1995 bis Dezember 1997…
…Bezirk sowie den Bezirk Schwechat und die Gemeinde Gerasdorf vom 6. September 2001 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe einschließlich Erhöhungsbeträge wegen erheblicher Behinderung vom 1.1.1995 bis 30.6.2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…Abs. 1 FLAG eine verschuldensunabhängige Rückzahlungsverpflichtung vorgesehen hat, die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage darstellt und daher keine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO begründet. Im gegenständlichen Fall gelang es der Beschwerdeführerin auch nicht zweifelsfrei darzulegen…
…den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt YY vom 17.11.2017, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für den Zeitraum von Okt. 2015 - Juli 2017 zu Recht erkannt: I) Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II)…
…bringen. 5. Aber selbst wenn man zu der Ansicht gelangen würde, dass Art II § 5 (4) FLAG im gegenständlichen Fall nicht zur Anwendung gelangt, ist daraus für die belangte Behörde nichts gewonnen. § 26 (1) FLAG bestimmt, dass zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe zurückzuzahlen ist, soweit der…
…4 Z 3 lit. a EStG 1988 auf vorgenannte Gesetzesstelle sind zu Unrecht bezogene Familienbeihilfen als auch Kinderabsetzbeträge zurückzuzahlen. Ausgehend von den Sachverhaltsschilderungen und den Ausführungen im Rechtsmittel hatte die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Zuge ihrer rechtlichen Erwägungen die unstrittigen Fakten, dass die Bw. seit…
…dass die Bw. die von ihr für den Monat September 2005 bezogene Familienbeihilfe an ihre Kinder weiterüberwiesen hat. Nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 kann die Abgabenbehörde zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe nur von demjenigen mit Bescheid zurückfordern, der die betreffenden Beträge von der Abgabenbehörde ausbezahlt…
…Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Margot Tonitz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und an Kinderabsetzbetrag für die Zeit vom 1. Juli 1998 bis 30. Juni 2000 für die Kinder M. B und P…
…Kinderabsetzbeträge) zu. Das Vorbringen der Bf, dass die hier in Rede stehenden Beträge an das Bankkonto ihres Exgatten ausgezahlt worden seien, kann der Beschwerde daher nicht zum Erfolg verhelfen. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag wurden zwischen Juli 2020 und Juli 2022 zu Unrecht bezogen und…
…November 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Februar 2008 bis 30. Juni 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für die Monate Mai 2008 und Juni…
…4 Z 3 lit. a EStG 1988 zurück und begründete dies wie folgt: Gemäß § 26 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) ist zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe rückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) genannte Gebietskörperschaft…
…18.4.2006 bis 28.4.2006: Arbeitslosengeldbezug, Gebietskrankenkasse Wien 29.4.2006 bis 3.5.2006: Arbeiter E GmbH Am 18.5.2006 erließ das Finanzamt Wien 21/22 einen Bescheid über zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag) für den Zeitraum 1.11.2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) für die Zeit vom 1. Jänner 2001-28. Februar 2002 vom 18. Juni 2002 entschieden: Die Berufung wird…
…des Finanzamtes vorliegt. Mit dem Familienbeihilfenanspruch verbunden ist der Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag i.H.v. 29,20 € für jedes Kind (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988). Auch dieser wurde daher in den o.a. Streitzeiträumen zu Unrecht bezogen. Der Kinderabsetzbetrag ist nach…