…Bw. zumindest außerhalb des Erkrankungszeitraumes das zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang durch Antreten zu den nach der Studienordnung vorgesehenen Prüfungen zeigen müssen. Dieses Bemühen ist im gegenständlichen Fall durch den Antritt zu einer einzigen Prüfung in den drei absolvierten Semestern nach außen nicht erkennbar. Damit…
…8 EStG sei weiters, dass die Absicht bestehe, durch ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen. Die Mindeststudiendauer für Politikwissenschaften betrage laut Studienplan acht Semester. Laut den Angaben des Bw. sei für dessen Sohn E mit dem Studienabschluss im…
…Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erlangen (vgl. VwGH 16.11.1993, 90/14/0108). Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen wird nicht schon dann in Abrede zu stellen sein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Eine Ausbildung jedoch…
…Außerdem sind in diesen (Rückforderungszeiträumen) keine angemessenen Vorbereitungszeiten angefallen. Da in den vom bekämpften Bescheid umfassten Zeiträumen ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg - Ablegung der Matura - somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann in diesen (Zeiträumen) nicht vom Vorliegen einer Berufsausbildung im…
…konnte für den gesamten Rückforderungszeitraum von rund 1 1/2 Jahren keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht werden. Da ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des …
…96/15/0213 und 21.10.1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung…
…96 somit zu ca. der Hälfte der Zulassungsprüfungen antrat, kommt nach Ansicht des entscheidenden Senates für dieses Schuljahr das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg nach außen ausreichend zum Ausdruck. Wie bereits ausgeführt, gab der Bw. in der Vorhaltsbeantwortung vom 16. April 2003 selbst…
…zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen von der Tochter des Bw. nicht erfüllt worden seien (der erste Studienabschnitt sei um fünf Semester überzogen worden). Der Bw. brachte dagegen vor, seine Tochter habe im Jahr 1999 elf Prüfungen abgelegt. Ein zielstrebiges…
…angemeldet war. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass im Sommersemester 2006, im Wintersemester 2006/07 und im Wintersemester 2007/08 ein nach außen in Erscheinung tretendes ernstliches und zielstrebiges Bemühen des Sohnes der Bw, den Ausbildungserfolg zu erreichen, nicht erkennbar ist und dass der Sohn zwischen…
…4.2003 erließ das Finanzamt Innsbruck eine abweisliche Berufungsvorentscheidung. Das Finanzamt begründete die Abweisung damit, dass im berufungsgegenständlichen Fall nicht von einem ernstlichen und zielstrebigen Bemühen um den Ausbildungserfolg ausgegangen werden könne, da der Sohn der Bw. die Matura am 20.6.2002 nicht bestanden…
…96/15/0213 und 21.10.1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung…
…gewertet werden. Da die Bw. keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht habe, sei ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar. Daher könne nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG…
…Monate in Anspruch genommen hat. Die Tochter der Bw. ist zur ersten Teststufe des Berufseignungstests angetreten, worin sich das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang manifestiert. Dass sie die Prüfung letztlich nicht bestanden hat, ändert daran nichts. Somit besteht jedenfalls bis…
…Berufsausbildung iSd FLAG vorgelegen; dies würde nämlich nach der Judikatur (sh. zB VwGH 19.3.1998, 96/15/0213) das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang und -abschluss voraussetzen, was nach dem oben Gesagten jedenfalls für den Streitzeitraum auszuschließen ist. Da auch sonst ganz…
…des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG drittletzter Satz von einem zielstrebigen Bemühen um den Ausbildungsfortgang auszugehen ist. Es ist somit beabsichtigt, den angefochtenen Bescheid insoweit abzuändern, als Familienbeihilfe nur für die Monate Jänner und Februar 2005 rückgefordert wird." Das Finanzamt teilte daraufhin mit, dass…
…sich die Tochter weder um eine Wiederholung, noch um weitere Anmeldungen gekümmert. Die vorhin genannten Kriterien des ernstlichen, zielstrebigen und nach außen erkennbaren Bemühens um die Externistenprüfung, welches sich im Antreten zu den erforderlichen (Vor-)Prüfungen etc. manifestiert, wurde in zahlreichen Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes herausgearbeitet…
…was nach obigen Kriterien bedeutet, dass zwar im ersten Studienjahr zum Einen kein Prüfungsnachweis erforderlich ist, andererseits aber das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Studienerfolg, dies zumindest in der Form eines laufenden Besuches der Studieneinrichtung samt Lehrveranstaltungen, nach Außen hin deutlich - beispielsweise durch Vorlage…
…als Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung als einzige Tätigkeit eines Kindes oder auch neben einer beruflichen Tätigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung für sich alleine nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Schulausbildung anzunehmen. Vielmehr muß das ernstliche und zielstrebige Bemühen, die Berufsreifeprüfung abzulegen, nach außen erkennbar sein…
…um festzustellen, ob ihrerseits die Absicht bestand, durch zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen. Weiters sei unterlassen worden, die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Bw und die seiner Gattin der Tochter gegenüber festzustellen. In Ansehung dieser Entscheidung forderte das Finanzamt in seinem…
…UFS 13.4.2011, RV/3319-W/10). Auch wenn der Vertreter des Bw in seiner Berufungseingabe vom 21.12.2007 nunmehr behauptet, die Feststellungen des Finanzamtes hätten kein Fehlen eines zielstrebigen Bemühens der Tochter, die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen, ergeben, so lässt er in einer…