…des Studienjahres 2012/2013 positiv abgelegten Prüfungen (insgesamt 4 Prüfungen) auch für die Auslegung des Erfordernisses „ernsthaftes u. zielstrebiges Bemühen um den Studienerfolg“ im ersten Studienjahr angesehen werden. Der positive Erfolg von Prüfungen, wissenschaftlichen Arbeiten und künstlerischen Master- oder Diplomarbeiten ist mit „Sehr gut“ (1)…
…Bw. zumindest außerhalb des Erkrankungszeitraumes das zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang durch Antreten zu den nach der Studienordnung vorgesehenen Prüfungen zeigen müssen. Dieses Bemühen ist im gegenständlichen Fall durch den Antritt zu einer einzigen Prüfung in den drei absolvierten Semestern nach außen nicht erkennbar. Damit…
…und VwGH 18.12.1996, 94/15/0170) manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 insbesondere im kumulativen Vorliegen folgender Merkmale: regelmäßiger Besuch der vorgesehenen Lehrveranstaltungen, Antritt zu den erforderlichen Prüfungen…
…reicht für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hierzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren hat. Das anspruchsvermittelnde Kind muss durch Prüfungsantritte…
…Fächer mit einer negativen Beurteilung auf. Angesichts der erfolgten Beurteilungen wird man ein nach außen hin zutage tretendes, ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen des Sohnes um einen Ausbildungserfolg nicht in Abrede stellen können. Der Sohn hat sich den vorgesehenen Prüfungen unterzogen, wenngleich das Ergebnis im 1…
…Der Besuch der Handelsakademie für Berufstätige mit Fernunterrichtsanteil alleine ist nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen treten, Prüfungen abzulegen. Da lt. dem Semesterzeugnis SJ 2013/14 vom 27.6.2014 in sämtlichen Pflichtgegenständen…
…des Verwaltungsgerichtshofes, die unter anderem besage, dass nach außen hin das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang und den Studienabschluss erkennbar sein müsse. Die bloße Meldung zur Fortsetzung an der Unversität sei ein reiner Formalakt und sei nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen. S. habe…
…8 EStG sei weiters, dass die Absicht bestehe, durch ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen. Die Mindeststudiendauer für Politikwissenschaften betrage laut Studienplan acht Semester. Laut den Angaben des Bw. sei für dessen Sohn E mit dem Studienabschluss im…
…Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erlangen (vgl. VwGH 16.11.1993, 90/14/0108). Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen wird nicht schon dann in Abrede zu stellen sein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Eine Ausbildung jedoch…
…Außerdem sind in diesen (Rückforderungszeiträumen) keine angemessenen Vorbereitungszeiten angefallen. Da in den vom bekämpften Bescheid umfassten Zeiträumen ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg - Ablegung der Matura - somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann in diesen (Zeiträumen) nicht vom Vorliegen einer Berufsausbildung im…
…konnte für den gesamten Rückforderungszeitraum von rund 1 1/2 Jahren keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht werden. Da ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des …
…96/15/0213 und 21.10.1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung…
…96 somit zu ca. der Hälfte der Zulassungsprüfungen antrat, kommt nach Ansicht des entscheidenden Senates für dieses Schuljahr das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg nach außen ausreichend zum Ausdruck. Wie bereits ausgeführt, gab der Bw. in der Vorhaltsbeantwortung vom 16. April 2003 selbst…
…0050; VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung…
…zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen von der Tochter des Bw. nicht erfüllt worden seien (der erste Studienabschnitt sei um fünf Semester überzogen worden). Der Bw. brachte dagegen vor, seine Tochter habe im Jahr 1999 elf Prüfungen abgelegt. Ein zielstrebiges…
…nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG nach den näheren Regelungen dieser Bestimmung ersichtlich darauf ab, dass sich das Kind einer Berufsausbildung mit dem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg unterzieht (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 21. Jänner 2004, 2003…
…angemeldet war. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass im Sommersemester 2006, im Wintersemester 2006/07 und im Wintersemester 2007/08 ein nach außen in Erscheinung tretendes ernstliches und zielstrebiges Bemühen des Sohnes der Bw, den Ausbildungserfolg zu erreichen, nicht erkennbar ist und dass der Sohn zwischen…
…4.2003 erließ das Finanzamt Innsbruck eine abweisliche Berufungsvorentscheidung. Das Finanzamt begründete die Abweisung damit, dass im berufungsgegenständlichen Fall nicht von einem ernstlichen und zielstrebigen Bemühen um den Ausbildungserfolg ausgegangen werden könne, da der Sohn der Bw. die Matura am 20.6.2002 nicht bestanden…
…iSd § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 kommt es (überdies) nicht nur auf das "ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang" an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (VwGH 23.2.2011, 2009/13…
…Durchführungsrichtlinien (vier Monate pro Teilprüfung) die für den Zeitraum Juli 2018 bis Februar 2019 bezogenen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträge zurück, da kein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg erkennbar war. Das Bundesfinanzgericht schließt sich insoweit der Ansicht des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung an, als T…