…eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie ein ordentliches Studium ernsthaft und zielstrebig betreiben. Ihr Sohn M begann im September 2006 mit dem Studium an der Fachhochschule des BFI Wien. Da er sich im November 2006 vom Studienbetrieb abgemeldet hat, geht hervor, dass ein ernsthaftes…
…dass keine Berufsausbildung im Sinn des FLAG 1967 vorlag, weil spätestens ab dem Sommersemester 2006, jedenfalls aber im hier allein maßgeblichen Zeitraum von September 2007 bis September 2008 kein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen des Berufungswerbers um einen Ausbildungserfolg erblickt werden kann. Da der angefochtene Bescheid…
…Berufung teilweise stattgegeben und die Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag für die Zeit vom April 2003 bis August 2003 gewährt. Die Berufsausbildung müsse ernsthaft und zielstrebig erfolgen. Der Sohn des Berufungswerbers habe zwar im Schuljahr 2001/2002 die zweite Klasse der Handelsschule besucht und auch ein…
…Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ist bei allgemeinbildenden Lehrinhalten auch dann gegeben, wenn die Ausbildung die überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch nimmt, ein geregeltes Ausbildungsverfahren vorgesehen ist (etwa mit Anwesenheitspflicht) und die Ablegung von Prüfungen erforderlich ist. Wesentliche Kriterien einer ernsthaften und zielstrebigen…
…den Zeitpunkt des Studienabbruchs (kein ernsthaftes studieren) bereits mit Ende des ersten Semesters angenommen hat. Der Unabhängige Finanzsenat nimmt daher als erwiesen an, dass die Tochter der Bw. im maßgeblichen Zeitraum vom 1.3. bis 30.9.2010 keine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung betrieben hat…
…jedenfalls in diesem Zeitraum die Berufsausbildung nicht ausreichend ernsthaft und zielstrebig betrieben hat. Wenn die Tochter nun im Schreiben vom 7. Juli 2002 ausführt, dass ihr von einer Psychologin empfohlen wurde, "zuerst den gesamten Stoff in allen Fächern durchzulernen und zum Schluss alle Prüfungen nach…
…durch Einhalten der Prüfungstermine und den entsprechenden Studienerfolg erfüllt werden hätten können. In seinem Vorlageantrag wiederholte der Bw. im Wesentlichen sein Berufungsvorbringen; insbesondere verwies er darauf, dass es jenen Studierenden, die durch das Absolvieren von Prüfungen in ausreichender Zahl das zielstrebige und ernsthafte Studieren nachweisen…
…muss das ernsthafte und zielstrebige, nach außen hin erkennbare Bemühen treten, die Externistenreifeprüfung abzulegen. Dies erfordert den Antritt zu den erforderlichen Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Die Zulassung zur Externistenprüfung als reiner Formalakt ist für sich allein noch nicht geeignet, eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den…
…werden, daher kann eine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung (siehe obige Ausführungen) im Falle Ihres Sohnes M. nicht erkannt werden, somit wird spruchgemäß entschieden." Der Bw. erhob mit Schreiben vom 25. Juni 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung vom 12. Juni 2003 Berufung und führte dazu aus, dass…
…Tochter habe das Studium zu Beginn des Jahres abgebrochen, sei unbewiesen und schlechthin falsch. Da seine Tochter nach wie vor immatrikuliert sei, könne eine Exmatrikulationsbestätigung nicht erbracht werden. Inzwischen habe sie zielstrebig eine zusätzliche Berufsausbildung (Eventmanagement) absolviert. Der diesbezügliche Nachweis sei sehr wohl korrekt erbracht…
…abgelegt hat. Im Übrigen wurden keine weiteren Prüfungen abgelegt. Das Finanzamt verneinte den Familienbeihilfenanspruch, da "im Zeitpunkt der Beurteilung" jedenfalls festgestanden ist, dass das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde. Im Erkenntnis vom 24. Oktober 2000, 95/14/0119, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass…
…Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. zB VwGH 21.10.1999, 97/15/0111). Der Begriff "Berufsausbildung" ist im Familienlastenausgleichsgesetz selbst nicht erläutert. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen…
…in Kontaktnahme mit dem zuständigen Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten sei unter Berücksichtigung des zu bewältigenden Lehrstoffs erhoben worden, eine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung im Sinne des FLAG sei für höchstens vier Vorbereitungsmonate bis zur jeweiligen Teilprüfung anzunehmen. Der Erlass bleibt allerdings eine Begründung…
…die Information in den bereitgestellten Quellen aufzufinden war. Gemäß Richtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz wird für die Absolvierung der Reifeprüfung eine Vorbereitungszeit von höchstens 4 Monaten je abzulegender Teilprüfung als ernsthafte und zielstrebige Ausbildung angenommen. Da meinem Sohn insgesamt 12 abzulegende Prüfungen zum Zeitpunkt des Erhaltes bzw…
…ab dem Zeitpunkt der letzten Prüfung von einer nicht zielstrebigen Berufsausbildung auszugehen. Der Behörde 1. Instanz sei bereits mehrfach dargelegt worden, dass die Tochter im [Semester] verschiedene Ausbildungsveranstaltungen absolviert habe. Weiters habe sie am [Datum2] geheiratet und wäre im [Datum3] in die neue Studienordnung umgestiegen…
…Juli 2001 keine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung mehr vorlag. Über das Studium des Sohnes ab 1. Oktober 2001 werde gesondert abgesprochen. Mit Eingabe vom 25. Juni 2002 stellte der Bw den Antrag auf Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte aus…
…nichts bemerkte, kann an der Feststellung einer nicht ernsthaft betriebenen Berufsausbildung nichts ändern. Aber selbst ein regelmäßiger Schulbesuch ohne Ablegung der vorgesehenen Prüfungen genügt nicht für die Annahme einer ernstlich und zielstrebig betriebenen Berufsausbildung. Der Verwaltungsgerichtshof stellte im Erkenntnis vom 17.09.1990, 89/14…
…in Kontaktnahme mit dem zuständigen Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten sei unter Berücksichtigung des zu bewältigenden Lehrstoffs erhoben worden, eine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung im Sinne des FLAG sei für höchstens vier Vorbereitungsmonate bis zur jeweiligen Teilprüfung anzunehmen. Der Erlass bleibt allerdings eine Begründung…
…somit allenfalls für die Ansprüche ab Juli 2006 berücksichtigt werden. Da nach mittlerweile fünf Jahren von fünfzehn abzulegenden Zulassungsprüfungen lediglich zwei positiv absolviert worden seien, sei eine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung im mehrere Jahre umfassenden Zeitraum nicht erkennbar, folglich sei spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Gemäß …
…100 vom 29. Juni 1998 und 19. Mai 2000 ist bei Vorbereitungskursen zur Ablegung der Berufsreifeprüfung eine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung im Sinne des FLAG für höchstens vier Vorbereitungsmonate bis zur jeweiligen Teilprüfung anzunehmen. Familienbeihilfe kann daher für längstens 16 Monate gewährt werden. Die Vorbereitungszeit…