…Februar 1988, verlautbart im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 19. Februar 1988) wurden die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen des (fiktiven) Hauptvergleichsbetriebes sowie die Betriebszahlen der Vergleichsbetriebe festgestellt. Entsprechendes ist für die Untervergleichsbetriebe geschehen (BMfF GZ. 08 0103/4-IV/8/88 vom 13…
…Februar 1988, verlautbart im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" vom 19. Februar 1988) wurden die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen des (fiktiven) Hauptvergleichsbetriebes sowie die Betriebszahlen der Vergleichsbetriebe festgestellt. Entsprechendes ist für die Untervergleichsbetriebe geschehen (BMfF GZ. 08 0103/4-IV/8/88 vom 13…
…Februar 1988, verlautbart im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" vom 19. Februar 1988) wurden die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen des (fiktiven) Hauptvergleichsbetriebes sowie die Betriebszahlen der Vergleichsbetriebe festgestellt. Entsprechendes ist für die Untervergleichsbetriebe geschehen (BMfF GZ. 08 0103/4-IV/8/88 vom 13…
…wenn der gemäß § 25 abgerundete Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, a) bei den wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie bei den Betriebsgrundstücken, ..., entweder um mehr als ein Zwanzigstel, mindestens aber um "200 Euro" oder um mehr als "3.650…
…geänderten natürlichen Ertragsbedingungen beim Bw. eine Wertfortschreibung zum 1.1.2001 vor. Im Rahmen des Berufungsverfahrens kam es zu Flächenanpassungen, zur Änderung der Bodenklimazahl ( von ursprünglich 17,0 auf 16,7 ) und zur Erhöhung der landwirtschaftlichen Abschläge auf 42,2% ( Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen…
…Wiener Zeitung" vom 19.2.1988), wurden die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen des (fiktiven) Hauptvergleichsbetriebes sowie die Betriebszahlen der Vergleichsbetriebe festgestellt. Entsprechendes ist auf der Grundlage der §§ 44 und 35 BewG für die Untervergleichsbetriebe geschehen (vgl. Kundmachung des BMF vom 13.6.1988…
…sei darauf hingewiesen, dass sich aus den oben angeführten Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ergibt, dass jeder Einheitswert, der über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens abspricht und darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich in…
…gelegene Richtbetrieb weist hinsichtlich seiner natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen folgende Bewertungsansätze auf: | Nutzungsform | Grünlandwirtschaft | Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in ha | 10,4293 | Bodenklimazahl | 18,2 | Zu/Abschläge von der Bodenklimazahl in % | | Äußere Verkehrslage | -5,5 % |…
…Februar 1988, verlautbart im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 19. Februar 1988) wurden die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen des (fiktiven) Hauptvergleichsbetriebes sowie die Betriebszahlen der Vergleichsbetriebe festgestellt. Entsprechendes ist für die Untervergleichsbetriebe geschehen (BMfF GZ. 08 0103/4-IV/8/88 vom 13…
…2000 als bekannt gegeben. Aus den oben angeführten Bestimmungen ergibt sich, dass jeder Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, soweit darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt sind, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich in den zur Einsichtnahme aufgelegten…
…mit Ablauf des 10. 4. 2003 als bekannt gegeben. Aus den angeführten Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ergibt sich, dass jeder Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, soweit darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt sind, Elemente in sich trägt, die in einem anderen…
…. . 3.1. Grund und Boden Unter Berücksichtigung der wertbestimmenden Merkmale (Verkehrs- und Bringungsunterlage, Geländeverhältnisse, natürliche Ertragsbedingungen, Flächenwidmung) sind nachstehende Wertansätze als angemessen anzusehen. | | Ha | €/m² | Bodenwert in € | Forstw. Fläche | 34,0985 | 0,65 | 221.640…
…Februar 1988, verlautbart im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" vom 19. Februar 1988) wurden die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen des (fiktiven) Hauptvergleichsbetriebes sowie die Betriebszahlen der Vergleichsbetriebe festgestellt. Entsprechendes ist für die Untervergleichsbetriebe geschehen (BMfF GZ. 08 0103/4-IV/8/88 vom 13…
…Abs. 1 des Vermessungsgesetzes noch unter den natürlichen Ertragsbedingungen nach § 7 Abs. 1 und der zugehörigen Anlage des BoschG als "Kulturart" vorgesehen ist. Das Vorbringen des Bw., dass eine Nachschätzung festgesetzt werden müsse, weil sich der wirtschaftliche Ertragswert um "viel mehr als 1/20" bzw…
…bisherigen Sachverhaltes und der gesetzlichen Bestimmungen, gelangte das Finanzamt zur Ansicht, dass dem Bw. spätestens mit dem am 8. Oktober 2003 ergangenen Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2001 (Anm.: in der Begründung wurde darauf verwiesen, dass durch die Bodenschätzung eine Änderung der natürlichen Ertragsbedingungen festgestellt wurde…
…sei. Dieser Einwand verhilft der Berufung nicht zum Erfolg, weil die Mitgliedschaft der Bw. in der Bauernkammer nicht von den Ertragsbedingungen ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, sondern ausschließlich davon abhängt, dass die Bw. Eigentümerin eines solchen Betriebes mit einer Gesamtfläche von 6.801 Quadratmetern ist…
…Ackerland zwei Wertzahlen (Bodenzahl und Ackerzahl) festzustellen. Die Bodenzahl hat die durch die Verschiedenheit der Bodenbeschaffenheit im Zusammenhang mit den Grundwasserverhältnissen bedingten Ertragsunterschiede zum Ausdruck zu bringen, wobei für das ganze Bundesgebiet Einheitlichkeit der Geländegestaltung, der klimatischen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen zu unterstellen ist…
…Ackerland zwei Wertzahlen (Bodenzahl und Ackerzahl) festzustellen. Die Bodenzahl hat die durch die Verschiedenheit der Bodenbeschaffenheit im Zusammenhang mit den Grundwasserverhältnissen bedingten Ertragsunterschiede zum Ausdruck zu bringen, wobei für das ganze Bundesgebiet Einheitlichkeit der Geländegestaltung, der klimatischen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen zu unterstellen ist…
…Ackerland zwei Wertzahlen (Bodenzahl und Ackerzahl) festzustellen. Die Bodenzahl hat die durch die Verschiedenheit der Bodenbeschaffenheit im Zusammenhang mit den Grundwasserverhältnissen bedingten Ertragsunterschiede zum Ausdruck zu bringen, wobei für das ganze Bundesgebiet Einheitlichkeit der Geländegestaltung, der klimatischen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen zu unterstellen ist…
…1. Die natürlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z. 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970, BGBl. Nr. 233, (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) äußere Verkehrslage (Lage des Hofes im Hinblick auf die Vermarktung der Erzeugnisse und die Versorgung mit…