…aus Eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner…
…Befriedigung des Abgabengläubigers besteht. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung ist aber immer von der in der Formulierung: "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen. Allerdings hat der EuGH…
…ist aber, dass die für eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sprechenden Gründe auch nach der Tilgung nicht beseitigt sind. Dies trifft etwa dann zu, wenn die Abgabennachforderung ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten ausgelöst hatte, und sich an diesen trotz Tilgung nichts änderte (vgl. VwGH 20.1.1987, 86…
…zur Abdeckung von Kreditverbindlichkeiten und von Verlusten sowie zur Finanzierung von Investitionen dienen. Für die Beantwortung der Frage, ob die Leistung einer Sicherheit sowie die Entrichtung von Kreditzinsen erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten nach sich ziehe, dürfe nicht nur auf das steuerpflichtige Einkommen des Bf. abgestellt werden…
…Befriedigung des Abgabengläubigers besteht. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung ist aber immer von der in der Formulierung: "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen. Allerdings hat der EuGH…
…würde, bedürfte es zufolge der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Annahme des Vorliegens einer erheblichen Härte zusätzlich der Voraussetzung, dass die Einziehung (der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten) zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten beim Bf. führen würde. Der Eintritt wirtschaftlicher Schwierigkeiten wird vom Bf. jedoch nicht ins Treffen geführt…
…folgenschweren Ereignisse, die er bereits in seinem Schreiben vom 13. Juli 2006 dargelegt habe und in Kopie beifüge. Auch zur wirtschaftlichen Situation sei zu den Ausführungen im Schreiben vom 13. Juli 2006 nichts mehr hinzuzufügen. Die finanzielle Situation sei ebenfalls unveränderlich. Der Bw. erhalte keine…
…sich auf diese Berechnungen in der Folge verlassen. Der Bw. sei in den angeschuldigten Zeiträumen mit einem persönlichen und wirtschaftlichen Chaos konfrontiert gewesen und habe das in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Lokal retten wollen. Dazu seien private Probleme gekommen. Er sei vollkommen überlastet und nahe dem…
…Sicherheit in der angeführten Höhe zu leisten, ohne dass dies zu ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Da somit die Voraussetzungen für eine Abstandnahme von der Sicherheitsleistung vorliegen, kann im Rahmen des der Zollbehörde zustehenden Ermessens auf die Leistung einer Sicherheit verzichtet werden. Im Hinblick auf die…
…Arbeiten selbst durchzuführen, da er an seiner Leistungsgrenze angekommen gewesen wäre. Er habe aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten auch nicht die Chance gehabt, jemanden damit zu beauftragen. Natürlich könne das nur eine Entschuldigung für seine Verfehlung sein und mache diese auch nicht ungeschehen. Er habe jedoch…
…Allerdings sei jeweils eine Nachmeldung erfolgt, nicht jedoch eine sofortige Entrichtung. Grund für die nicht fristgerechte Entrichtung seien wirtschaftliche Schwierigkeiten des sich im Aufbau befindlichen Unternehmens gewesen, die dazu geführt hätten, dass die Hausbank immer wieder Überweisungsaufträge nicht durchgeführt habe. Dabei stehe in Einzelnen nicht…
…Fa. A zur A-Gruppe gehörte und für die Auslandsgeschäfte zuständig gewesen sei. Zur A-Gruppe hätte auch die Fa. Y gehört, welche ebenso in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten wäre. Ein Teilhaber der Fa. A hätte sich selbstständig gemacht und die Fa. F.F.* errichtet, um…
…konnte der Bw. in der gegenständlichen Berufung und in der mündlichen Berufungsverhandlung glaubhaft darlegen, dass ihm die Einhaltung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen durch massive private und wirtschaftliche Probleme (persönliche Bedrohungen aus Glaubensgründen und daraus resultierende wirtschaftliche Schwierigkeiten und Depressionszustände) erschwert worden ist. Dem Bw. ist deswegen…
…der Verpflichtung zur Zahlung hoher Abfertigungen sei der Bw. in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und habe deshalb für die Zeiträume Dezember 2001 sowie Februar bis Juni 2002 die Einbringung der Umsatzsteuervoranmeldungen und die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen unterlassen. Dieser Umstand sei im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung aufgedeckt…
…aus der OEG ausscheiden müssen und A habe ab diesem Zeitpunkt den Betrieb als Einzelunternehmer weitergeführt (vgl auch Firmenbuchauszug UFS-Akt Bl 50f). Nicht zuletzt aufgrund des Ausscheidens des Partners sei das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen, die schließlich Ende 1999 zur Zahlungsunfähigkeit geführt hätten…
…von 80.000,00 ATA garantiert worden. A habe diese jährlichen Garantiezahlungen bis 1986 trotz zusätzlicher Kosten auch geleistet. A sei 1985 wegen Auseinandersetzungen mit der V in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die 1986 zur Einstellung des Geschäftsbetriebes geführt hätten. Die Streitigkeiten der Gesellschafter der AU…
…Punkt 1) des Spruches verkürzt worden. Da die Bw. die geschuldeten Abgaben nicht den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet habe, komme ihrer Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung nicht zu. Ursache für diese Verfehlungen seien enorme wirtschaftliche Schwierigkeiten der Bw. gewesen, die letztlich zu einem Schuldenregulierungsverfahren geführt hätten. Aus dem…
…dem Bericht zur Ausgleichstagsatzung aus dem Insolvenzakt der DWGmbH kann entnommen werden, dass seit dem Wirtschaftsjahr 1998/99 wirtschaftliche Schwierigkeiten bestanden hätten und nach der Bilanzerstellung 1999 eine positive Fortstehensprognose nur schwer darstellbar sei. Deshalb sei Anfang 2000 die U mit der Sanierung beauftragt worden…
…nicht in Abrede gestellt, sondern auch die Nichtabfuhr der Lohnsteuer mit dem Fehlen ausreichender Mittel zu rechtfertigen versucht. Wirtschaftliche Schwierigkeiten der GmbH sind aber hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme für die Lohnsteuer ohne rechtliche Bedeutung. Vielmehr ist von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters auszugehen, wenn die Lohnsteuer…
…2008 schlechter geworden sei, weil eine der Firmen, für die er hauptsächlich arbeitet, in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sei, was dazu geführt habe, dass viele seiner Rechnungen nicht bezahlt werden konnten und er daher seit einiger Zeit auf sein Erspartes zurückgreifen müsste, um sein Lebensunterhalt zu…