…aus Eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner…
…Befriedigung des Abgabengläubigers besteht. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung ist aber immer von der in der Formulierung: "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen. Allerdings hat der EuGH…
…ist aber, dass die für eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sprechenden Gründe auch nach der Tilgung nicht beseitigt sind. Dies trifft etwa dann zu, wenn die Abgabennachforderung ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten ausgelöst hatte, und sich an diesen trotz Tilgung nichts änderte (vgl. VwGH 20.1.1987, 86…
…zur Abdeckung von Kreditverbindlichkeiten und von Verlusten sowie zur Finanzierung von Investitionen dienen. Für die Beantwortung der Frage, ob die Leistung einer Sicherheit sowie die Entrichtung von Kreditzinsen erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten nach sich ziehe, dürfe nicht nur auf das steuerpflichtige Einkommen des Bf. abgestellt werden…
…Befriedigung des Abgabengläubigers besteht. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung ist aber immer von der in der Formulierung: "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen. Allerdings hat der EuGH…
…würde, bedürfte es zufolge der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Annahme des Vorliegens einer erheblichen Härte zusätzlich der Voraussetzung, dass die Einziehung (der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten) zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten beim Bf. führen würde. Der Eintritt wirtschaftlicher Schwierigkeiten wird vom Bf. jedoch nicht ins Treffen geführt…
…folgenschweren Ereignisse, die er bereits in seinem Schreiben vom 13. Juli 2006 dargelegt habe und in Kopie beifüge. Auch zur wirtschaftlichen Situation sei zu den Ausführungen im Schreiben vom 13. Juli 2006 nichts mehr hinzuzufügen. Die finanzielle Situation sei ebenfalls unveränderlich. Der Bw. erhalte keine…
…sich auf diese Berechnungen in der Folge verlassen. Der Bw. sei in den angeschuldigten Zeiträumen mit einem persönlichen und wirtschaftlichen Chaos konfrontiert gewesen und habe das in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Lokal retten wollen. Dazu seien private Probleme gekommen. Er sei vollkommen überlastet und nahe dem…
…Sicherheit in der angeführten Höhe zu leisten, ohne dass dies zu ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Da somit die Voraussetzungen für eine Abstandnahme von der Sicherheitsleistung vorliegen, kann im Rahmen des der Zollbehörde zustehenden Ermessens auf die Leistung einer Sicherheit verzichtet werden. Im Hinblick auf die…
…Arbeiten selbst durchzuführen, da er an seiner Leistungsgrenze angekommen gewesen wäre. Er habe aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten auch nicht die Chance gehabt, jemanden damit zu beauftragen. Natürlich könne das nur eine Entschuldigung für seine Verfehlung sein und mache diese auch nicht ungeschehen. Er habe jedoch…
…Allerdings sei jeweils eine Nachmeldung erfolgt, nicht jedoch eine sofortige Entrichtung. Grund für die nicht fristgerechte Entrichtung seien wirtschaftliche Schwierigkeiten des sich im Aufbau befindlichen Unternehmens gewesen, die dazu geführt hätten, dass die Hausbank immer wieder Überweisungsaufträge nicht durchgeführt habe. Dabei stehe in Einzelnen nicht…
…Fa. A zur A-Gruppe gehörte und für die Auslandsgeschäfte zuständig gewesen sei. Zur A-Gruppe hätte auch die Fa. Y gehört, welche ebenso in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten wäre. Ein Teilhaber der Fa. A hätte sich selbstständig gemacht und die Fa. F.F.* errichtet, um…
…24. November 2010 erfolgten amtswegigen Löschung der GmbH gemäß § 40 FBG in Folge Vermögenslosigkeit fest. Kernpunkt des gegenständlichen Beschwerdevorbringens ist die Darstellung der Gründe, weswegen die Fa. X-GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten und letztlich in eine Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung gelangt ist, wobei die Bf. vorbringt…
…konnte der Bw. in der gegenständlichen Berufung und in der mündlichen Berufungsverhandlung glaubhaft darlegen, dass ihm die Einhaltung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen durch massive private und wirtschaftliche Probleme (persönliche Bedrohungen aus Glaubensgründen und daraus resultierende wirtschaftliche Schwierigkeiten und Depressionszustände) erschwert worden ist. Dem Bw. ist deswegen…
…der ***G*** Gruppe gewesen sei, bezogen habe. Nachdem die ***B*** GmbH im Jahr 2005 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet und andere Anbieter die ersatzweise Belieferung mit Klettbändern weder kurz- noch mittelfristig übernehmen hätten können, sei ein Sanierungskonzept erstellt worden, welches die Übernahme der Gesellschaftsanteile an der…
…der Verpflichtung zur Zahlung hoher Abfertigungen sei der Bw. in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und habe deshalb für die Zeiträume Dezember 2001 sowie Februar bis Juni 2002 die Einbringung der Umsatzsteuervoranmeldungen und die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen unterlassen. Dieser Umstand sei im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung aufgedeckt…
…zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl. Witte, Zollkodex…
…zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl. Witte, Zollkodex…
…zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl. Witte, Zollkodex…
…zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl. Witte, Zollkodex…