…Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hat jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen und wird über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt…
…Berufung im Wesentlichen mit folgender Begründung ab: Eine außergewöhnliche Belastung gem. § 34 EStG müsse außergewöhnlich sein, sie müsse zwangsläufig erwachsen und sie müsse die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Eine Belastung erwachse dann nicht zwangsläufig, wenn sie sich als Folge eines vom Steuerpflichtigen übernommenen Unternehmerwagnisses darstelle…
…zu Reparaturen und Erhaltungsarbeiten am Haus) handle es sich um typische Fälle von außergewöhnlichen Belastungen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Falle von Vermögenslosigkeit wesentlich beeinträchtigen. Hinsichtlich der Zwangsläufigkeit wurde auf die Bestimmung des § 143 ABGB zur Unterhaltsverpflichtung von Kindern den Eltern gegenüber verwiesen. Die Aufwendungen…
…jedenfalls nicht aus. Dem Argument der steuerlichen Vertretung, dass nach einem Prinzip der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein Betriebsausgabenabzug zu gewähren wäre, wird entgegnet, dass eine Minderung der wirtschaftlichen Leistungfähigkeit keine Voraussetzung für das Vorliegen von Betriebsausgaben ist. Aus vorangeführten Gründen - insbesondere auf Grund des mangelnden…
…im Einkommensteuerrecht ist das Prinzip der Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit, das sogar einmal auf seine Bedeutung im Verfassungsrang überprüft wurde (VfGH 4289/1962). In der Verfassung der Republik Kroatien beispielsweise ist ein Artikel 51 Abs. 1 die Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verfassungsmäßig verankert…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…entbehrlich, weil die Vaterschaft überhaupt nicht strittig sei. Die Höhe der maßgeblichen Einkommensgrenzen gehe aus § 19 Abs. 1 Z 1 KBGG hervor. Das KBGG stelle nicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Rückforderungszeitpunkt, sondern auf das Einkommen des Bezugszeitraumes, für Restbeträge auf das der Folgejahre, ab…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…Abs. 2 leg.cit.). Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Die gegenständliche Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der vom Spruchsenat festgesetzten Geldstrafe. Die Begehung der Finanzvergehen wird von der Bw. nicht…
…Abschluss gebracht hätten werden können. Der Bw sei bei sämtlichen Prüfungen zu jeglicher Auskunft bereit gewesen und habe mit den Behörden bestmöglich zusammen gearbeitet. Weiters seien bei der Bemessung der Geldstrafe die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu beachten. Maßgebend hierbei seien die persönlichen…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss außergewöhnlich sein (Abs. 2); sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3) und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Alle diese Voraussetzungen müssen zugleich gegeben…
… 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen Zur Strafbemessung ist auszuführen, dass der Bw. seit mehreren Jahren an einem schweren Herzleiden laboriert und ihm deshalb…
…verneinte das Finanzamt unter Hinweis auf die Erkenntnisse des VwGH vom 14.2.1984, 83/14/0256 und vom 15.7.1998, 95/13/0270 das Vorliegen einer Zwangsläufigkeit und eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Auch das vom Bw. angesprochene Erkenntnis vom 23.5.1996…
…muss außergewöhnlich sein (Abs. 2). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Die Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…