…die vom Bw. erwarteten Gutschriften nicht rückwirkend wirksam werden, somit die eingetretene Säumigkeit nicht beseitigt werden würde. Der Vollständigkeit halber wird bemerkt, dass das Finanzamt die Veranlagungsbescheide für das Jahr 2007 am 4. September 2008 erlassen hat. Nicht gefolgt werden kann dem Vorbringen, dass der…
…GZ. RV/256-W/03 verwiesen. Sollte den Berufungen gegen die aus der aus der Betriebsprüfung resultierenden Abgabenbescheide stattgegeben werden, könnten die diesbezüglichen Gutschriften den gegenständlichen Säumniszuschlag nicht (rückwirkend) beseitigen, da Gutschriften aus Bescheiden mit dem Tag der Bekanntgabe wirksam werden. Im Hinblick auf den…
…205 Abs. 1 letzter Halbsatz BAO). Die Finanzämter erlassen Anspruchszinsenbescheide zugleich mit den Abgabenbescheiden, ohne zu wissen, wann die Zustellung wirksam werden wird. Die Anspruchszinsen sind deshalb im Zuge von Berufungsverfahren vielfach neu zu berechnen, wobei laut Rechtsprechung des VwGH kein Verböserungsverbot besteht (vgl. beispielsweise…
…Genehmigende das interne Geschäftsstück eigenhändig unterfertigt hat) liegt hier nicht vor. Nach der Judikatur muss derjenige, "der die Erledigung genehmigt hat", auch zu einer solchen Genehmigung berechtigt sein (bzw. im Falle der Überschreitung einer vorhandenen Approbationsbefugnis als berechtigt gelten), damit ein Bescheid wirksam werden kann:
…wirksam zugestellt sein. Ihre Nichtigkeit (rechtliche Nichtexistenz) ist unstrittig; auch das Finanzamt A als Amtspartei hat in der Vorhaltsbeantwortung vom 10. September 2010 der Nichtigkeit der internen EDV-´Bescheide´ vom 14. bzw. 18. Dezember 2009 zugestimmt; weder sei eine Zustellung vorgesehen noch tatsächlich vorgenommen worden…
…sodass die der Haftung zugrunde liegenden Beträge an Lohnsteuer, an Dienstgeberbeitrag und an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für das Jahr 2003 gegenüber der Primärschuldnerin nicht mehr wirksam festgesetzt werden konnten und daher auch eine Bindungswirkung im gegenständlichen Haftungsverfahren an diese Abgabenbescheide, entsprechend der oben zitierten Judikatur…
…bzw. im Falle der Überschreitung einer vorhandenen Approbationsbefugnis als berechtigt gelten), damit ein Bescheid wirksam werden kann: Die Unterschrift einer für die betreffende Behörde an sich approbationsbefugten Person ist erforderlich; ob diese Person nach der internen Geschäftsverteilung für die Approbation des konkreten Verwaltungsaktes befugt war…
…Das land- und forstwirtschaftliche Grundstück und das sonstig bebaute Grundstück würden zwei wirtschaftliche Einheiten darstellen, weshalb die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 2 GrEStG nur zum Teil wirksam werden würde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde das zu Unrecht erfolgte Ausgehen von einer Tauschleistung eingewendet…
…der Bw. bisher keine der Erledigungen für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 vom 31. August 2010 wirksam zugestellt worden wäre, für die zurückgemittelten, von ihr inzwischen nicht mehr als rechtskonform erachteten Erledigungen vom 31. August 2010 keinen weiteren Zustellversuch an die Bw. mehr…
…der bekämpfte Bescheid grundsätzlich nicht mit einer solchen Begründung angefochten werden (§ 252 Abs 1 BAO). Diese Rechtsfolge (mangelnde Anfechtbarkeit des bekämpften Bescheides gemäß § 252 Abs 1 BAO) tritt jedoch nur dann ein, wenn der Feststellungsbescheid dem Bw. gegenüber spätestens zum selben Zeitpunkt wirksam geworden ist…
…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 30. August 2007 wurden der Bw. Aussetzungszinsen in Höhe von € 62,18 vorgeschrieben. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Aussetzungszinsen für jene Abgaben vorzuschreiben waren…
…Aufhebung gemäß § 299 BAO der unter 4) angeführten Feststellungsbescheide abgewiesen wurde, entschieden, dass die angefochtenen Bescheide gemäß § 289 Abs. 2 BAO folgendermaßen abgeändert werden: 1) Der Zurückweisungsbescheid vom 7. April 2010 zur Berufung vom 5. Februar 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs…
…wirksam werden, als ihm eine entsprechend (in Österreich) steuerpflichtige Rente gegenübersteht (vgl. Doralt, EStG6, § 33 Tz 18, in Einklang mit LStR 2002, Rz 768). Für den Berufungsfall bedeutet dies, dass nur jener Teil des (maximal absetzbaren) Betrages bei Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes in Abzug gebracht werden…
…nicht, dass es sich um einen wirksam ergangenen Bescheid handelt (materielle Rechtskraft im Sinne der BAO - vgl. Ritz, BAO3, § 92 Tz 4). Das Finanzamt wies diesen Einwand mit der Begründung ab, dass ein Bescheid gem. § 252 Abs. 1 nicht mit der Begründung angefochten werden könne…
…mangelt. Nach der Rechtsprechung des VwGH ergibt sich aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung (§ 188 BAO) nämlich die gänzliche Unwirksamkeit eines Bescheides, wenn er auch nur einem der Beteiligten gegenüber aus Rechtsgründen nicht wirksam werden kann (vgl. zB VwGH 21.2.1984, 82/14/0165…
…so kann der Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige eben nicht wirksam werden. Es ist in diesem Zusammenhang gleichgültig, ob der Täter durch von ihm unabhängige Umstände oder sonst durch Zufall an der Erfüllung dieser Bedingung der Schadensgutmachung gehindert worden ist. Das Vorbringen zum Zeitpunkt der Einreichung der…
…Finanzstrafrecht § 140 FinStrG [E 2]). Unrichtige Rechtsmittelbelehrungen lassen gemäß § 140 Abs. 2 bis 4 FinStrG daher wohl dadurch bedingte Fristenversäumnisse und Mängel oder Verletzungen der Einbringungszuständigkeit nicht wirksam werden, bewirken aber nicht, dass durch Belehrungsfehler ein Rechtsmittel, das nach dem Gesetz nicht zulässig ist, als…
…Bescheid solchen Inhaltes bliebe wirkungslos. Die Abgabenbehörde hat daher eine derartige bescheidmäßige Erledigung individuell an alle jene Rechtssubjekte zu richten, denen gegenüber die Nichtfeststellung von Einkünften ausgesprochen und wirksam werden soll (siehe dazu insbesondere das Erkenntnis des VwGH vom 2. August 2000, 99/13/0014)…
…31. Dezember 2013 wirksam werdende Erledigungen des unabhängigen Finanzsenates als Abgabenbehörde zweiter Instanz gelten als Erledigungen des Bundesfinanzgerichtes (§ 323 Abs. 38 letzter Satz BAO). Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof kann innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Zustellung erhoben werden (…
…Finanzamt fungiere nicht als Gesetzgeber, sondern habe ausschließlich die bestehenden Gesetze zu vollziehen, weshalb das Vorbringen, das Einkommensteuergesetz würde gegen die guten Sitten verstoßen und sollte nicht wirksam werden, nicht Gegenstand des ordentlichen Berufungsverfahren sein könne. Mit Bescheid vom 20. Jänner 2006 wies das Finanzamt…