…920000/xxxxx/2008/05, abgewiesen, da die Berufung als wenig erfolgversprechend anzusehen sei. Die geltend gemachte inhaltliche Rechtswidrigkeit werde nur von der Rechtsansicht einer Minderheit der BAO-Kommentatoren abgeleitet, die vom Zollamt nicht geteilt werde. Die dagegen unter Wiederholung des Vorbringens mit Schriftsatz vom 9…
…920000/xxxxx/2008/07, abgewiesen, da die Berufung als wenig erfolgversprechend anzusehen sei. Die geltend gemachte inhaltliche Rechtswidrigkeit werde nur von der Rechtsansicht einer Minderheit der BAO-Kommentatoren abgeleitet, die vom Zollamt nicht geteilt werde. Die dagegen unter Wiederholung des Vorbringens mit Schriftsatz vom 9…
…1996, 1998 und 1999 durch die Bescheide der Betriebsprüfung keine Nachforderung entstanden sei. Hinsichtlich der Umsatzsteuer 1995 bis 1999 sowie der Körperschaftsteuer 1997 sei die Aussetzung der Einhebung nicht bewilligt worden, da die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine. Der Bw. sei es…
…vom 24.9.1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach…
…2 lit. a BAO sei eine Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, wenn die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine. Auf Grund obiger Ausführungen sei der Antrag daher abzuweisen gewesen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 9. Juli 2006 führt der…
…beantragte der Berufungswerber (in weiterer Folge Bw.) die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO der Einkommensteuer 2002 in Höhe von € 4.052,40. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 13. Jänner 2005 als wenig erfolgversprechend im Sinne des § 212a Abs. 2 lit…
…BAO für Umsatzsteuer des Monats 5/2003 in Höhe von € 284.000,00. Das Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk wies den Antrag mit Bescheid vom 8. März 2004 als wenig erfolgversprechend im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. a BAO ab…
…Gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO ist die Aussetzung nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint, oder lit. c, wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Hat sich gemäß § 16…
…eine Abgabe angefochten wird. Die Aussetzung der Einhebung ist nicht zu bewilligen, a) insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint, oder b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht…
… 212 a Abs. 2 BAO fest, dass die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine und eine Aussetzung daher nicht in Frage komme. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Berufung führt der Berufungswerber (Bw.) aus, dass Diäten und Kilometergelder für Reisekosten, Darlehen für Wohnraumschaffung und…
…vom 24.9.1993, 93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach…
…Begründung ab, dass die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. a BAO sei. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung vom 29. März 2004 führte die Bw. aus, dass nach Aktenlage die Berufung Erfolg versprechend erscheint, ohne jedoch…
…des Abs. 2 lit a der zitierten gesetzlichen Bestimmung ist die Aussetzung der Einhebung unter anderem insoweit nicht zu bewilligen, als die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Die Wirkung der Aussetzung besteht in einem Zahlungsaufschub bis zum Ergehen einer Berufungsvorentscheidung, einer Berufungsentscheidung…
…eine Abgabe angefochten wird. Die Aussetzung der Einhebung ist nicht zu bewilligen, a) insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint, oder b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht…
Hinsichtlich der Lohnsteuer 11/01 wertete das Finanzamt die Berufung jedoch zu Recht als wenig erfolgversprechend. Da die Überweisungsbelege tatsächlich keine Verrechnungsweisungen enthielten, lag keine Entrichtung der Lohnsteuer 11/01 vor. Aus dem auf eine unzutreffende Verrechnung der Überweisungen gerichtete Vorbringen war für das Haftungsverfahren…
…eine Abgabe angefochten wird. Die Aussetzung der Einhebung ist nicht zu bewilligen, a) insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint, oder b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht…
…212a Abs. 2 lit. a BAO sei die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine. Die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben wären entgegen den Berufungseinwänden nicht entrichtet worden, weshalb eine stattgebende Berufungserledigung nicht erwartet werden könne. Die Überweisungen…
…angefochten wird. Gemäß Abs.2 leg.cit. ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen a) soweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des…
…insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Wie das Finanzamt in seiner ausführlich begründeten Berufungsvorentscheidung unter Hinweis auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes aufgezeigt hat, schien die Berufung im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag wenig erfolgversprechend und war der Antrag somit abzuweisen…
…seien. Im angefochtenen Bescheid vertrat das Finanzamt die Rechtsansicht, eine Aussetzung der Einhebung sei nicht zu bewilligen, weil die Berufung nach der Lage des Falles wenig Erfolg versprechend erscheine. In seiner Berufung verwies der Berufungswerber (Bw.) darauf, dass eine Offenkundigkeit einer Erfolglosigkeit nicht vorliegen könne…