Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/0098-L/03
Haftungsinanspruchnahme für Lohnsteuer, keine Aussetzung der Einhebung bei wenig erfolgversprechender Berufung
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0098-L/03vom 23.05.2003Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Hinsichtlich der Lohnsteuer 11/01 wertete das Finanzamt die Berufung jedoch zu Recht als wenig erfolgversprechend. Da die Überweisungsbelege tatsächlich keine Verrechnungsweisungen enthielten, lag keine Entrichtung der Lohnsteuer 11/01 vor. Aus dem auf eine unzutreffende Verrechnung der Überweisungen gerichtete Vorbringen war für das Haftungsverfahren nichts zu gewinnen, da Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftungspflichtigen und der Abgabenbehörde darüber, ob eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht im Haftungsverfahren, sondern im Verfahren auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO zu klären sind (vgl. dazu neuerlich die bereits erwähnten Erkenntnisse VwGH 26.1.1999, 98/14/0154 und VwGH 10.4.1997, 94/15/0188). Eine Berufung kann als wenig erfolgversprechend gewertet werden, wenn sich die entscheidende Behörde auf aktuelle Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stützen kann (VwGH 26.7.1995, 95/16/0018).
Auch die übrigen vom Bw. ins Treffen geführten Argumente ließen seine Berufung nicht erfolgversprechend erscheinen. Auf die Ausführungen unter Punkt 1 wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
Linz, 23. Mai 2003
Normen und Schlagworte
- § 9 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 212a BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0098-L/03
- Stammnummer
- 4964
- Gültig
- 23.05.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF