…Ausführung beiträgt. Als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung bzw. fahrlässigen Abgabenverkürzung kommen aber auch alle Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese allenfalls auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll…
…denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird. Als unmittelbarer Täter iSd. vorangeführten Bestimmungen kommen entweder die Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen selbst, die deren abgabenrechtliche Obliegenheiten aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Pflichtenübernahme oder auch bloß faktisch Wahrnehmenden, d…
…bewirkt). Als unmittelbarer Täter einer derartigen Abgabenhinterziehung kommen auch alle Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese allenfalls - so wie die Beschuldigte - auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll…
…Schuld zu bestrafen. Als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung oder Finanzordnungswidrigkeit kommen aber auch alle Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese allenfalls auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll…
…dass er Belege gesammelt und zum Steuerberater gebracht habe, dies weder die Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters zu mindern vermag - noch viel weniger ganz auszuschalten - noch irgendeine solche betreffend seine Person zu begründen vermag, sei erwähnt, dass als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung auch alle Personen in…
…567,22 beigetragen und hiedurch eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG (hinsichtlich eines Betrages in Höhe von € 19.600,00 als unmittelbarer Täter bzw. hinsichtlich des Restbetrages als Beitragstäter) begangen, weshalb über ihn nach § 33 Abs.5 FinStrG eine Geldstrafe in…
…habenden Berufungsverfahren, dass durch die unter Verletzung der Verpflichtung des § 21 UStG 1994 bewirkte Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen der KEG das objektive Tatbild des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfüllt wurde. Als unmittelbarer Täter (vgl. § 1 FinStrG) eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…DH unter Verwendung seiner Ehegattin als Strohfrau gehandelt und die überhöhten Umsatzsteuerguthaben für diese als tatsächliche Nichtunternehmerin geltend machte, gleichsam ausblendete und offensichtlich konstatierte, dass DH diese Verkürzungen selbst als unmittelbarer Täter, nämlich offenbar als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der MH als Unternehmerin begangen hat.…
…Fälligkeitstag) entrichtet werden. Als unmittelbarer Täter bei einer Abgabenhinterziehung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG kommen der Abgabepflichtige (Unternehmer) selbst und der für abgabenrechtliche Belange Verantwortliche wie z.B. ein Geschäftsführer als tatsächlich Wahrnehmender in Betracht…
…Finanzstrafverfahren gegen S ein. Nicht in diesem Zusammenhang rechtlich von Bedeutung sei, dass S allenfalls als sonstiger Beteiligter, nicht aber als unmittelbarer Täter in Betracht komme, weil nicht er, sondern sein Arbeitgeber als steuerlich Wahrnehmender der DH GmbH anzusehen sei. S könne aber eine nach …
…26. April 2004, immer noch für die steuerlichen Belange seiner Frau verantwortlich zu sein. Bei der Begehungsform der im vorliegenden Fall zur Anwendung gelangenden Finanzordnungswidrigkeit ergibt sich aus dem Wortlaut (arg: "wer") keine Begrenzung des Täterkreises. Als (unmittelbarer) Täter einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben wird. Als (unmittelbarer) Täter kommen dabei der Abgabepflichtige bzw. jene (natürlichen) Personen in Betracht, die die steuerlichen Angelegenheiten solcher Personen wahrnehmen…
…diesbezüglich im Recht: M trifft hinsichtlich einer Nichtentrichtung der KU 1 betreffend Juli 1997 bzw. betreffend das Quartal Juli bis September 1997 als möglicher unmittelbarer Täter insoweit kein Verschulden, als er zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Selbstbemessungsabgabe für deren Entrichtung nicht mehr verantwortlich gewesen ist…
…der die Täternennung auch für den Anzeiger selbst verlangt."). Nicht gemeint ist damit, dass auch dritte Personen automatisch privilegiert werden sollten, wie z.B. die (weiteren) Täter eines diesbezüglichen Finanzvergehens, sei es eben neben dem anzeigenden belangten Verband der Geschäftsführer als einziger unmittelbarer Täter (dem…
…Erstsenat gelangte nach der Einvernahme des Steuerberaters und des weiteren Geschäftsführers DA aber zur Überzeugung, dass dem Beschuldigten ein fahrlässiges Handeln zur Last zu legen sei. Demnach war der Beschuldigte nach außen hin uneingeschränkt vertretungsbefugt. Der weitere Geschäftsführer DA konnte als Zeuge einvernommen nicht erklären,…
…unmittelbare Täter einer Abgabenhinterziehung kommen - neben dem Abgabepflichtigen selbst - alle Personen in Betracht, die auf Grund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabepflichtigen wahrzunehmen haben oder diese auch bloß faktisch wahrnehmen. Der Begriff der Wahrnehmung von Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen ist ein weiterer als…
…nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abführt. Dabei wirkt aber strafbefreiend, wenn der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben wurde. Als unmittelbare Täter von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach …
…den die steuerlichen Interessen der FK GmbH Wahrnehmenden nicht zu führen. Eine wesentliche Fragestellung lautet offensichtlich, ist der beschuldigte K im gegenständlichen Fall der Entscheidungsträger in Bezug auf die Entrichtung bzw. Abfuhr der strafrelevanten Lohnabgaben gewesen? Als unmittelbare Täter von Finanzvergehen wie beispielsweise von Finanzordnungswidrigkeiten…
…zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 33 Abs 2 lit A FinStrG kommen nur der Abgabepflichtige (Unternehmer) und der Wahrnehmende in Betracht, weil nur sie die Verpflichtungen des § 21 UStG 1994 verletzen können. Für die strafrechtliche Verantwortung als unmittelbarer Täter ist es belanglos, ob Vertretungsmacht (bzw…
…auszugehen ist. Mangels fehlender Berufung der Amtsbeauftragten ist dem Berufungssenat aufgrund des zu beachtenden Verböserungsverbotes gemäß § 161 Abs. 3 FinStrG im Übrigen diesbezüglich ohnehin die rechtliche Beurteilung des Erstsenates überbunden. Als unmittelbare Täter von Finanzvergehen wie beispielsweise von Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a…