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BFG RV/5300047/20181. Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden, weil er trotz erfolgtem Verzicht durch den Beschuldigten die mündliche Verhandlung nicht abberaumen wollte 2. Vorsatz eines Steuerberaters zur Unterlassung einer Schenkungsmeldung nach § 121a BAO und einer dadurch bewirkten Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2020Teil 1/2

…Anzeigeverpflichteten und bei vorsätzlicher Nichterfüllung als (weiterer) unmittelbarer Täter hinzutritt. So gesehen, könnte etwa der Erwerber (hier C) auch seinen Steuerberater Mag.A beauftragt haben, für ihn im Rahmen seiner Bevollmächtigung, die Schenkung bei der Abgabenbehörde anzuzeigen. Hätte der Steuerberater nach Übernahme dieser Verpflichtung die…

BFG RV/5300047/20181. Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden, weil er trotz erfolgtem Verzicht durch den Beschuldigten die mündliche Verhandlung nicht abberaumen wollte 2. Vorsatz eines Steuerberaters zur Unterlassung einer Schenkungsmeldung nach § 121a BAO und einer dadurch bewirkten Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2020Teil 2/2

…auch als langjährigen Steuerberater diesbezüglich das erforderliche Spezialwissen zu unterstellen. Es hat daher gegen den Beschuldigten tatsächlich der begründete Verdacht bestanden, dass er - aus welchen Gründen auch immer - einerseits als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen seines Mandanten C und damit als unmittelbarer Täter und anderseits als…

UFSL FSRV/0012-L/03Steuerhinterziehungen eines Bordellbetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2003Teil 1/2

…Ausführung beiträgt. Als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung bzw. fahrlässigen Abgabenverkürzung kommen aber auch alle Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese allenfalls auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll…

BFG RV/5300033/20131. Nicht beweisbarer Vorsatz des Geschäftsführers einer GmbH in Bezug auf die Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben 2. Büroangestellter als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2015

…eine juristische Person. Als unmittelbare Täter kommen aber auch alle Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen der Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese allenfalls auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll und ganz (bereits OGH…

UFSL FSRV/0116-L/06Hinterziehungen bzw. Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch den Geschäftsführer einer KG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.03.2009

…denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird. Als unmittelbarer Täter iSd. vorangeführten Bestimmungen kommen entweder die Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen selbst, die deren abgabenrechtliche Obliegenheiten aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Pflichtenübernahme oder auch bloß faktisch Wahrnehmenden, d…

UFSL FSRV/0031-L/06Buchhalterin als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen einer GmbH, Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen, Strafbemessung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2007

…bewirkt). Als unmittelbarer Täter einer derartigen Abgabenhinterziehung kommen auch alle Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese allenfalls - so wie die Beschuldigte - auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll…

UFSG FSRV/0016-G/03Zurückverweisung eines Verfahrens zur nachträglichen Klärung der Verschuldensfrage nach allenfalls vom Verteidiger zu Lasten seines Klienten abgelegter falscher Geständnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.09.2004

…Schuld zu bestrafen. Als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung oder Finanzordnungswidrigkeit kommen aber auch alle Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese allenfalls auch bloß faktisch wahrnehmen. Ein Wahrnehmender substituiert den Abgabepflichtigen voll…

UFSW FSRV/0069-W/04Verdacht der Abgabenhinterziehung durch Wahrnehmenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.04.2005

…dass er Belege gesammelt und zum Steuerberater gebracht habe, dies weder die Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters zu mindern vermag - noch viel weniger ganz auszuschalten - noch irgendeine solche betreffend seine Person zu begründen vermag, sei erwähnt, dass als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung auch alle Personen in…

UFSK FSRV/0005-K/08Mitarbeiter einer WT-Kanzlei als Umsatzsteuerbetrüger; Einreichung einer falschen Umsatzsteuervoranmeldung durch den Angestellten einer Steuerberatungskanzlei mit dem Ziel, ein solcherart tatsächlich nicht zustehendes Guthaben auf das Abgabenkonto eines Lieferanten eines Steuerpflichtigen überrechnen und damit einen Teil des Kaufpreises aus der Steuerkasse finanzieren zu lassen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.04.2009

…567,22 beigetragen und hiedurch eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG (hinsichtlich eines Betrages in Höhe von € 19.600,00 als unmittelbarer Täter bzw. hinsichtlich des Restbetrages als Beitragstäter) begangen, weshalb über ihn nach § 33 Abs.5 FinStrG eine Geldstrafe in…

UFSL FSRV/0082-L/04Berufung gegen Straferkenntnis wegen Mittäterschaft bei UVZ-Verkürzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)21.02.2005

…habenden Berufungsverfahren, dass durch die unter Verletzung der Verpflichtung des § 21 UStG 1994 bewirkte Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen der KEG das objektive Tatbild des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfüllt wurde. Als unmittelbarer Täter (vgl. § 1 FinStrG) eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a…

BFG RV/6300006/20161. Nichtabfuhr und Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen faktischen Geschäftsführer einer Limited im Glücksspielmilieu; 2. Verhängung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 1/2

…Als unmittelbare Täter eines Finanzvergehens, hier von Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, kommen auch alle Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die diesbezüglichen abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben oder diese auch bloß faktisch wahrnehmen. Wahrnehmender von…

UFSI FSRV/0045-I/06Vorsteuern aus Scheinrechnungen; vergebliche Strafberufung eines Bauunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2008

…DH unter Verwendung seiner Ehegattin als Strohfrau gehandelt und die überhöhten Umsatzsteuerguthaben für diese als tatsächliche Nichtunternehmerin geltend machte, gleichsam ausblendete und offensichtlich konstatierte, dass DH diese Verkürzungen selbst als unmittelbarer Täter, nämlich offenbar als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der MH als Unternehmerin begangen hat.…

UFSF FSRV/0003-F/02Nichtabgabe und verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.04.2003

…Fälligkeitstag) entrichtet werden. Als unmittelbarer Täter bei einer Abgabenhinterziehung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG kommen der Abgabepflichtige (Unternehmer) selbst und der für abgabenrechtliche Belange Verantwortliche wie z.B. ein Geschäftsführer als tatsächlich Wahrnehmender in Betracht…

UFSK FSRV/0005-K/06Entscheidung eines sachlich unzuständigen Spruchsenates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.04.2007

…Finanzstrafverfahren gegen S ein. Nicht in diesem Zusammenhang rechtlich von Bedeutung sei, dass S allenfalls als sonstiger Beteiligter, nicht aber als unmittelbarer Täter in Betracht komme, weil nicht er, sondern sein Arbeitgeber als steuerlich Wahrnehmender der DH GmbH anzusehen sei. S könne aber eine nach …

UFSL FSRV/0135-L/04Das Bestehen einer Abgabepflicht ist vom objektiven Tatbestand des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG nicht umfasst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.01.2006

…26. April 2004, immer noch für die steuerlichen Belange seiner Frau verantwortlich zu sein. Bei der Begehungsform der im vorliegenden Fall zur Anwendung gelangenden Finanzordnungswidrigkeit ergibt sich aus dem Wortlaut (arg: "wer") keine Begrenzung des Täterkreises. Als (unmittelbarer) Täter einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1…

UFSF FSRV/0041-F/10Durch einen geschäftsführenden Gesellschafter jahrelang vorsätzlich nicht bzw. nur verspätet entrichtete bzw. abgeführte Lohnabgaben; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.05.2011

…Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben wird. Als (unmittelbarer) Täter kommen dabei der Abgabepflichtige bzw. jene (natürlichen) Personen in Betracht, die die steuerlichen Angelegenheiten solcher Personen wahrnehmen…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…gesetzlich anderes bestimmt, sinngemäß. c) Wahrnehmender Als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung kommen auch alle Personen in Betracht, die auf Grund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben und diese auch bloß faktisch wahrnehmen. Beispiel: Buchhalter, Geschäftsführer bzw. Steuerberater, der …

BFG RV/6300012/2013Scheinrechnungen im Rechenwerk eines Gebäudereinigers zur Verdeckung von tatsächlichen Zahlungen an "Subunternehmer" bzw. an im Dunkeln bleiben wollende Scheinselbständige
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.08.2014Teil 1/2

…Veranlagungsjahre 2010 und 2011 keine Umsatzsteuererklärungen und keine Erklärungen über die Feststellung von Einkünften von Personengesellschaften [bei der zuständigen Abgabenbehörde] eingereicht und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG, teils als unmittelbarer Täter, teils als Beitragstäter, (Fakten laut Pkt. a) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs…

BFG RV/7300057/2025Grob fahrlässige Abgabenverkürzungen, Tatenprüfung, Nichtabgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.10.2025Teil 1/2

…die Gegenstand eines Finanzstrafverfahrens wurden. Zunächst wurde das Finanzstrafverfahren des Beschuldigten als gerichtliches Finanzstrafverfahren geführt, Anfallsbericht vom 9.2.2022. 28.9.2022 Abschlussbericht, der Beschuldigte wird als unmittelbarer Täter bezeichnet, der Bilanzbuchhalter ***6*** als Beteiligungstäter. Anklageschrift vom 4.10.2022 Einspruch gegen die Anklageschrift…

UFSF FSRV/0010-F/04Vorsätzliche Nichtentrichtung der Kammerumlagen bei nachträglicher Schutzbehauptung deren Gemeinschaftsrechtswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005Teil 1/2

…diesbezüglich im Recht: M trifft hinsichtlich einer Nichtentrichtung der KU 1 betreffend Juli 1997 bzw. betreffend das Quartal Juli bis September 1997 als möglicher unmittelbarer Täter insoweit kein Verschulden, als er zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Selbstbemessungsabgabe für deren Entrichtung nicht mehr verantwortlich gewesen ist…