…der Einnahmen stehe der Ertragsfähigkeit dann nicht entgegen, wenn die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung durch Eintritt konkreter Unwägbarkeiten nachträglich ergeben habe. Im gegenständlichen Fall führten Probleme dazu, die zunächst auf unbestimmte Zeit geplante Vermietung vorzeitig…
…ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) nicht erzielt wird (vgl. auch: Rauscher - Grübler, Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, Seite 85). Im vorliegenden Fall ist, wollte man die Regelung des letzten Satzes des § 2 Abs. 2 LVO auf zeitliche begrenzte Tätigkeiten einschränken (vgl…
…auf die Aufrechterhaltung der Tätigkeit (zumindest) bis zur Erreichung eines Gesamteinnahmenüberschusses abgestellt war und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben hat. In diesem Zusammenhang kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Umständen steuerlich beachtliche Indizwirkung zu, die den Bereich der privaten Lebensführung betreffen…
…den Entschluss zur vorzeitigen Beendigung einer ursprünglich zeitlich unbegrenzt geplanten Betätigung erst nachträglich aus privaten Motiven gefasst. Daher sei innerhalb des abgeschlossenen Zeitraumes Liebhaberei gegeben (vgl. Rauscher/Grübler, Die steuerliche Liebhaberei², Rz. 313). Dem entgegnete die Bw. im Vorlageantrag, dass sie und der Mieter 3…
…Diesfalls habe nun der Berufungswerber darzutun, dass seine ursprüngliche Planung auf die Aufrechterhaltung der Tätigkeit bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses ausgerichtet gewesen sei und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben habe. Gelinge dieser Nachweis nicht, stelle die Beendigung ein Indiz dafür dar…
…auf die Aufrechterhaltung der Tätigkeit zumindest bis zum Erreichen eines Gesamteinnahmenüberschusses abgestellt gewesen sei und sich der Entschluss zur vorzeitigen Beendigung erst nachträglich ergeben habe. Dazu äußerte sich das Finanzamt in seiner Stellungnahme vom 14. September 2007 im Wesentlichen dahingehend, dass in der vorgelegten Prognoserechnung…
…was bisher vom Finanzamt nicht bezweifelt worden sei. Zwar sei durch die erfolgte vorzeitige Beendigung der Vermietung tatsächlich kein Gesamtüberschuss erzielt worden, jedoch sei die Vermietung durch eine nicht im Bereich der Tätigkeit liegende Unwägbarkeit beendet worden. Sei jedoch eine Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses…
…Die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit durch Zahlungsunfähigkeit sei Unternehmerrisiko und stelle keine Unwägbarkeit dar. Es liege ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, die Vermietungstätigkeit sei als Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 1 LVO zu qualifizieren und den Verlusten 2001 bis 2005 steuerlich keine Beachtung zu schenken. In der…
…angestrengte vorzeitige Beendigung des Pachtvertrages mit Baumeister FK vor Gericht). Die im Jahr 1997 begonnene Unterverpachtung an fremde Dritte war daher von vornherein bis zum 31. Juli 2005 zeitlich begrenzt. Im Subpachtvertrag mit der E-OEG wurde auf den Hauptpachtvertrag mit Baumeister FK und damit…
…hat sein Lehrverhältnis Mitte Juni 2006 (wiederum vorzeitig) beendet und in den Folgemonaten teilweise Arbeitslosengeld bezogen bzw. eine nichtselbständige Tätigkeit als Arbeiter ausgeführt, bevor er sich - wie die Berufungswerberin anführt - entschloss, ab September 2007 eine Handelsschule zu besuchen. Damit liegt unbestreitbar eine "Beendigung der Tätigkeit…
…der Bw. vom 25. Mai 2004 vor Erzielung eines Gesamtüberschusses per 1.April 2004 aus privaten Gründen (Privatnutzung) eingestellt worden sei und daher von steuerlicher Liebhaberei (kleine Vermietung gemäß § 1 Abs.2 LVO) bzw. dem Nichtvorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgegangen werde. Die vorzeitige Beendigung der…
…kann eine vorzeitige Beendigung einer Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung auch selbst dann wenn die vorzeitige Beendigung auf Grund von Umständen erfolgt, die keine Unwägbarkeiten darstellen (freiwillige Entscheidung), nur dann zu einer rückwirkenden Beurteilung als Liebhaberei führen, wenn dem Abgabepflichtigen der Nachweis…
…erzielt werden können. Lediglich auf Grund der ungeplanten, vorzeitigen Beendigung des Beteiligungsverhältnisses (Zerschlagung der Gesellschaft), die wegen des großen finanziellen Verlustes aus dem Fendrich-Konzert erfolgte, war statt eines Gesamtgewinns ein Gesamtverlust aus der Beteiligung entstanden. Der Steuerpflichtige, der eine Tätigkeit vorzeitig einstellt, hat den…
…Finanzamt hat - wie aus der Sachverhaltsdarstellung hervorgeht - die Rechtsauffassung vertreten, dass trotz objektiver Ertragsfähigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren Liebhaberei vorliege, da der Grund für die vorzeitige Beendigung der Vermietung keine Unwägbarkeiten darstellen würde und das Einstellen der Tätigkeit durch private Motive hervorgerufen worden…
…abzuweisen. Die Verluste der Jahre 2007 bis 2010 sind als Anlaufverluste einkommensteuerrechtlich anzuerkennen. Anhaltpunkte für eine vorzeitige Beendigung der Tätigkeit sind nicht ersichtlich (vgl. dazu VwGH 18.10.2007, 2005/15/0097, VwGH 19.3.2008, 2005/15/0151 mwN). Die Anerkennung der Anlaufverluste bleibt…
…Dabei wird es, wenn der Steuerpflichtige die Vermietung tatsächlich vorzeitig einstellt, an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter…
…Stellt der Steuerpflichtige seine Tätigkeit vorzeitig ein, hat er den Nachweis dafür zu führen, dass er die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant hat, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat (vgl. VwGH vom…
…aufgrund der entsprechenden rechtlichen "Vorsorgemaßnahmen" nahtlos hätten eintreten können. Dies erkläre auch die vorzeitige Beendigung der Mietverhältnisse. Der Bw. habe seit geraumer Zeit Einkünfte als Immobilienmakler und Konsulent der NA-GmbH) realisiert und es sei ein Zusammenhang dieser Tätigkeiten mit der An- und Vermietung der…
…dass diese Tätigkeit so erfolgreich verlaufen würde. Die psychische Belastung, die die Schulden der Wohnung in c mit sich gebracht hätten, habe er nicht mehr länger tragen wollen und können. Die vorzeitige Beendigung der Vermietertätigkeit sei daher durch die unwägbare unsichere wirtschaftliche Situation bedingt gewesen…
…wäre und die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit (der Gesellschafterstellung) nicht von vornherein geplant sondern auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten erfolgte. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass das Beteiligungsmodell laut der vorliegenden Unterlagen grundsätzlich auf eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren und einem Ausscheiden der stillen Gesellschafter mit…