…der Einnahmen stehe der Ertragsfähigkeit dann nicht entgegen, wenn die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung durch Eintritt konkreter Unwägbarkeiten nachträglich ergeben habe. Im gegenständlichen Fall führten Probleme dazu, die zunächst auf unbestimmte Zeit geplante Vermietung vorzeitig…
…der tatsächlichen Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen wird.... Daher wird es, wenn der Steuerpflichtige die Vermietung tatsächlich vorzeitig einstellt, an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vorneherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung…
…ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) nicht erzielt wird (vgl. auch: Rauscher - Grübler, Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, Seite 85). Im vorliegenden Fall ist, wollte man die Regelung des letzten Satzes des § 2 Abs. 2 LVO auf zeitliche begrenzte Tätigkeiten einschränken (vgl…
…Liebhabereibetrachtung anzustellen. Der erkennende Senat des Bundesfinanzgerichs sieht es als erwiesen an, dass der Bf. die gegenständliche Vermietung freiwillig aufgegeben hat und dass im vorliegenden Fall keine Unwägbarkeiten vorliegen. Bei der gegebenen vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten kann der Behörde nicht entgegengetreten…
…auf die Aufrechterhaltung der Tätigkeit (zumindest) bis zur Erreichung eines Gesamteinnahmenüberschusses abgestellt war und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben hat. In diesem Zusammenhang kommt nach ständiger Rechtsprechung auch solchen Umständen steuerlich beachtliche Indizwirkung zu, die den Bereich der privaten Lebensführung betreffen…
…den Entschluss zur vorzeitigen Beendigung einer ursprünglich zeitlich unbegrenzt geplanten Betätigung erst nachträglich aus privaten Motiven gefasst. Daher sei innerhalb des abgeschlossenen Zeitraumes Liebhaberei gegeben (vgl. Rauscher/Grübler, Die steuerliche Liebhaberei², Rz. 313). Dem entgegnete die Bw. im Vorlageantrag, dass sie und der Mieter 3…
…stellt die Beendigung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses ein Indiz dafür dar, dass die Betätigung von vornherein für die Dauer eines begrenzten Zeitraumes beabsichtigt war. Im Falle des Auftretens von (unvorhergesehenen) Unwägbarkeiten wäre im Falle der dadurch verursachten vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit bei einer positiven Prognoserechnung…
…Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Lässt die Art der Tätigkeit von vornherein keinen Gesamtüberschuss innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erwarten, so liegt ungeachtet der Gründe, die zur Beendigung der Betätigung geführt haben, jedenfalls Liebhaberei vor. Wird eine Betätigung…
…Diesfalls habe nun der Berufungswerber darzutun, dass seine ursprüngliche Planung auf die Aufrechterhaltung der Tätigkeit bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses ausgerichtet gewesen sei und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben habe. Gelinge dieser Nachweis nicht, stelle die Beendigung ein Indiz dafür dar…
…aus anderen Tätigkeiten oder Einkünften erzielt werden, es muss nicht unbedingt die Vermietung sein. Dass die Schwester über Jahre ohne Schwierigkeiten vermietet hat, sagt in diesem Zusammenhang nichts aus und ist für den geforderten Nachweis nicht relevant. Vorzeitige Beendigung- Unwägbarkeiten Die in der Stellungnahme angeführten…
…auf die Aufrechterhaltung der Tätigkeit zumindest bis zum Erreichen eines Gesamteinnahmenüberschusses abgestellt gewesen sei und sich der Entschluss zur vorzeitigen Beendigung erst nachträglich ergeben habe. Dazu äußerte sich das Finanzamt in seiner Stellungnahme vom 14. September 2007 im Wesentlichen dahingehend, dass in der vorgelegten Prognoserechnung…
…dass eine vorzeitige Beendigung aufgrund von Unwägbarkeiten nicht vorliege, da es sich um typische Vermietungsrisiken handle. Somit sei von einer sonstigen vorzeitigen Beendigung auszugehen, bei der der Abgabepflichtige nachzuweisen habe, dass seine ursprüngliche Planung auf Aufrechterhaltung der Tätigkeit bis (zumindest) bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses…
…wenn Unwägbarkeiten vorliegen würden. Die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit infolge drohender finanzieller Schwierigkeiten (durch die Steigung des Schweizer Frankenkurses - so die Bf) könne nun gegenständlichenfalls nicht als Unwägbarkeit angesehen werden, da die Bf bereits zu Beginn der Vermietungstätigkeit (Zeitpunkt des Erwerbes des Mietobjektes) in einer…
…Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat." Der Steuerpflichtige, der eine Tätigkeit vorzeitig einstellt, hat den Beweis zu führen, dass seine ursprüngliche Planung auf die Aufrechterhaltung der Tätigkeit (zumindest) bis zur Erreichung eines Gesamteinnahmenüberschusses abgestellt und sich der Entschluss zur vorzeitigen…
…was bisher vom Finanzamt nicht bezweifelt worden sei. Zwar sei durch die erfolgte vorzeitige Beendigung der Vermietung tatsächlich kein Gesamtüberschuss erzielt worden, jedoch sei die Vermietung durch eine nicht im Bereich der Tätigkeit liegende Unwägbarkeit beendet worden. Sei jedoch eine Vermietung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses…
…Die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit durch Zahlungsunfähigkeit sei Unternehmerrisiko und stelle keine Unwägbarkeit dar. Es liege ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, die Vermietungstätigkeit sei als Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 1 LVO zu qualifizieren und den Verlusten 2001 bis 2005 steuerlich keine Beachtung zu schenken. In der…
…angestrengte vorzeitige Beendigung des Pachtvertrages mit Baumeister FK vor Gericht). Die im Jahr 1997 begonnene Unterverpachtung an fremde Dritte war daher von vornherein bis zum 31. Juli 2005 zeitlich begrenzt. Im Subpachtvertrag mit der E-OEG wurde auf den Hauptpachtvertrag mit Baumeister FK und damit…
…hat sein Lehrverhältnis Mitte Juni 2006 (wiederum vorzeitig) beendet und in den Folgemonaten teilweise Arbeitslosengeld bezogen bzw. eine nichtselbständige Tätigkeit als Arbeiter ausgeführt, bevor er sich - wie die Berufungswerberin anführt - entschloss, ab September 2007 eine Handelsschule zu besuchen. Damit liegt unbestreitbar eine "Beendigung der Tätigkeit…
…der Bw. vom 25. Mai 2004 vor Erzielung eines Gesamtüberschusses per 1.April 2004 aus privaten Gründen (Privatnutzung) eingestellt worden sei und daher von steuerlicher Liebhaberei (kleine Vermietung gemäß § 1 Abs.2 LVO) bzw. dem Nichtvorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgegangen werde. Die vorzeitige Beendigung der…
…kann eine vorzeitige Beendigung einer Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung auch selbst dann wenn die vorzeitige Beendigung auf Grund von Umständen erfolgt, die keine Unwägbarkeiten darstellen (freiwillige Entscheidung), nur dann zu einer rückwirkenden Beurteilung als Liebhaberei führen, wenn dem Abgabepflichtigen der Nachweis…