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UFSW FSRV/0011-W/13Vorsätzliche Nichtentrichtung der Lohnsteuer für zwei Monate bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2013

…St. Pölten als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. Xges.m.b.H. unter der St.Nr. 123 vorsätzlich Lohnsteuer für 2005 (Abfuhrdifferenz) in Höhe von € 66.709,14 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw…

UFSW FSRV/0019-W/10Vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen Geschäftsführer, der sich als Flugpilot häufig im Ausland befunden und zur Bezahlung eine Angestellte beauftragt hat, bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2010

…bedingten Vorsatzes, nicht vorliege. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben, im gegenständlichen Fall der aus dem Schuldspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses ersichtlichen Lohnabgaben, bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit. Ob den…

UFSW FSRV/0128-W/08Vorsätzliche Nichtentrichtung im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten. Absolute Verjährung der Strafbarkeit von Lohnabgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2009

…er habe als Abgabepflichtiger vorsätzlich Lohnsteuer für die Jahre 1997 bis 2000 in Höhe von € 5.388,76 sowie Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen für die Jahre 1997 bis 2000 in Höhe von € 4.761,89 weder spätestens am fünften Tag…

UFSL FSRV/0051-L/06Vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Geschäftsführer einer GmbH; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2007

… 49 Abs.1 lit.a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der E GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich betreffend die Monate November 2003, Februar, Mai und Juni Lohnsteuern in Höhe von € 16.997,32 und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen…

UFSL FSRV/0058-L/07Vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. -abfuhr von Lohnabgaben durch einen Geschäftsführer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2008

…die Lohnzahlungszeiträume Jänner, Feber, April und September 2003 dem Beschuldigten eine zumindest bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Lohnabgaben bis zum jeweils fünften Tag nach Fälligkeit vorgeworfen. Hinsichtlich des Faktums a.) betreffend die Firma H GmbH bestehen für den Berufungssenat keine Bedenken, die im Zuge…

UFSL FSRV/0086-L/04Vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben im Zuge von Liquiditätsengpässen eines Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006Teil 1/2

…Prüfers im Arbeitsbogen verwiesen werden dürfe. Interessant sei die Verantwortung der beiden Beschuldigten, insbesondere die der Erstbeschuldigten. Begonnen wurde vorerst das Strafverfahren gegen G, wobei diese den Vorwurf der bedingt vorsätzlichen Nichtentrichtung der Lohnabgaben nicht bestritt, sich aber auf den Buchhalter ausredete, der erkrankt war…

UFSL FSRV/0086-L/04Vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben im Zuge von Liquiditätsengpässen eines Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006Teil 2/2

…zu begleichen, sondern eben die Selbstbemessungsabgaben vorerst nicht zu begleichen. Sie haben zumindest bedingt vorsätzlich im Wissen um ihre abgabenrechtliche Verpflichtung dieser bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage bzw. bis zum Ablauf des fünften Tages danach nicht entsprochen. Die Beschuldigten haben daher Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49…

UFSF FSRV/0010-F/04Vorsätzliche Nichtentrichtung der Kammerumlagen bei nachträglicher Schutzbehauptung deren Gemeinschaftsrechtswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005Teil 1/2

…252) eindeutigen Erklärung wurde verfahrensrechtlich lediglich die Finanzstrafsache bezüglich einer vorgeworfenen vorsätzlichen Nichtentrichtung einer KU 1 für Juli 1997 durch M vom übrigen Verfahren getrennt und - mangels weiterer Dispositionen - unverändert anhängig bei der damaligen Rechtsmittelbehörde belassen. Mit seiner nunmehrigen Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof den am…

UFSF FSRV/0010-F/04Vorsätzliche Nichtentrichtung der Kammerumlagen bei nachträglicher Schutzbehauptung deren Gemeinschaftsrechtswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005Teil 2/2

…der Ausführungen des Zeugen auf, analysiert man die übrige zur Verfügung stehende Aktenlage: Demgemäß hat nämlich die Nichtentrichtung der damals noch umsatzbezogenen KU 1 durch die Firma S aufgrund der innerbetrieblichen Weisung des M nachweislich bereits während des Jahres 1994, also noch bei Geltung der…

UFSW FSRV/0065-W/03Vorsätzliche Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.10.2003

…FinStrG ist daher aufgrund dieser inhaltlich geständigen Berufungsausführung durch den Bw. als erwiesen anzusehen. Einzige Tatbestandsvorsetzung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der jeweiligen monatlichen Umsatzsteuervorauszahlung bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Für die Tatbestandsverwirklichung nach § 49 Abs. 1 lit…

UFSL FSRV/0071-L/05Hartnäckige vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch den Inhaber einer Fremdenpension; notwendige Darlegung, warum keine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG; keine absolute Verjährung infolge Anhängigkeit beim VwGH; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.11.2008

…dann zum Tragen, wenn weder eine vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs.1 leg.cit. noch eine Hinterziehung nach § 33 Abs.2 lit. a leg.cit. in Frage kommt (letzteres beispielsweise, weil zwar eine vorsätzliche Nichtentrichtung spätestens am Fälligkeitstag bzw. am fünften…

UFSL FSRV/0026-L/05Liquiditätsbedingte vorsätzliche Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Ehegattin des Unternehmers als Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006Teil 1/2

…zum Tragen, wenn weder eine vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs.1 leg.cit. noch eine Hinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a leg.cit. in Frage kommt (letzteres beispielsweise, weil zwar eine bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung spätestens am Fälligkeitstag bzw. am fünften…

UFSL FSRV/0026-L/05Liquiditätsbedingte vorsätzliche Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Ehegattin des Unternehmers als Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006Teil 2/2

Bedenkt man die oben dargelegten Argumente, ist im Zweifel zugunsten für die Zweitbeschuldigte ihr Fehlverhalten in Bezug auf ihre vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate März, Mai, Juni, Juli, August, Oktober, November, Dezember 1999, Jänner, Februar, März und April 2000 bis zum Ablauf der…

UFSS FSRV/0020-S/04Bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch den Geschäftsführer einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.02.2005

…nach § 33 Abs.1 FinStrG fehlt es an einer entsprechenden Manifestierung eines Tatentschlusses in Form unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen; überdies wäre eine derartige Verböserung des Schuldspruches dem Berufungssenat mangels Berufung des Amtsbeauftragten wiederum verwehrt. Der Beschuldigte hat daher bedingt vorsätzliche Nichtentrichtungen von Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend Dezember 1999, Mai…

UFSW FSRV/0156-W/05Vorsätzliche Handlungsweise hinsichtlich Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Geltendmachung ungerechtfertigter Abgabengutschriften durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen bestritten sowie Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.04.2006

…zugesagt hat. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Abgabenhinterziehung nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (hier Umsatzsteuervorauszahlungen) bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob die Bw. dabei ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung der Umsatzsteuervorauszahlungen trifft, ist dabei nicht tatbestandsrelevant…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 1/2

…Johann Tamsweg Zell am See gegen AD unter den StrNrn. 090/2009/00006-001 und 090/2010/00009-001 anhängigen Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr bis zum fünften Tag nach Fälligkeit von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis November…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 2/2

…090/2010/00009-001, ist AD überdies - nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienenen Beschuldigten - schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich als Wahrnehmender [der steuerlichen Interessen] der zGmbH, Z, betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2008 bis Februar…

UFSW FSRV/0069-W/06Verjährung der Strafbarkeit. Einwand der Unzurechnungsfähigkeit. Vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.10.2006

…finanzstrafrechtlich zu verantwortende vorsätzliche Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit liegt daher nicht vor. Es war daher mit Verfahrenseinstellung vorzugehen. In der gegenständlichen Berufung beantragt der Bw., die Staatskasse zur Kostentragung des Verfahrens zu verpflichten und an ihn eine…

UFSW FSRV/0017-W/10Die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung namens der GmbH kann schon allein mangels Täterbennung keine strafbefreiende Selbstanzeige für den Geschäftsführer darstellen. Vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.10.2010

…Dezember 2009, mit welcher der erhobene Vorwurf der vorsätzlichen Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bestritten wird. Die gegenständliche Vorauszahlung an Umsatzsteuer für 2003 in Höhe von € 6.275,69 und auch die Umsatzsteuer für 2005 in Höhe von €…

UFSW FSRV/0076-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben mit dem laufenden Stehenlassen von Umsatzsteuerguthaben zwecks Abdeckung der lohnabhängigen Abgaben bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.12.2009

… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG sei nicht erfüllt, es liege keine vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben vor. Wie bereits in der Stellungnahme des Bw. an die Amtsbeauftragte ausgeführt, seien die Finanzamtsmeldungen wie auch der Finanzamtszahlungsverkehr in den Zuständigkeitsbereich einer Sachbearbeiterin gefallen, die immer verlässlich und…