RIS AI
47 533 Treffer128 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0604-I/03Ansatz der Vertragserrichtungskosten als vom Käufer übernommene sonstige Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2004

…bemessen worden war, erscheint auch die betragsmäßige Höhe der angesetzten Vertragserrichtungskosten sachlich angemessen und unbedenklich. Ohne den bekämpften Grunderwerbsteuerbescheid mit Rechtswidrigkeit zu belasten, wurden daher die Vertragserrichtungskosten in Höhe von 8.280 € als vom Käufer übernommene sonstige Leistung gemäß § 5 Abs. 1 Z 1…

UFSI RV/0016-I/09Ansatz der Vertragserrichtungskosten als vom Käufer übernommene sonstige Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2009

…die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf (§§ 1053ff ABGB, § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem…

UFSI RV/0015-I/09Ansatz von Vertragserrichtungskosten als vom Käufer übernommene sonstige Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2009

…die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf (§§ 1053ff ABGB, § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem…

UFSI RV/0315-I/02Zählen die Vertragserrichtungskosten als "vom Käufer übernommene sonstige Leistungen" zur Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

…den vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen" und damit zur Gegenleistung gemäß § 5 Abs. 1 GrEStG zählen. Die abweisliche Berufungsvorentscheidung stützte sich auszugsweise auf nachstehende Begründung: "Auch die Vertragserrichtungskosten sind Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Es wurde nämlich festgestellt, dass alle Verträge in diesem Bauprojekt vom selben…

UFSI RV/0118-I/02Zählen die Vertragserrichtungskosten als "vom Käufer übernommene sonstige Leistung" zur Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2003

…die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf (§§ 1053 ABGB, § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem…

UFSI RV/0336-I/05Ablösezahlung für Holz- und Streunutzungsrechte bzw. Weiderechte als sonstige Leistung bei vereinbartem lastenfreien Grundstückserwerb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006

…1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG ist Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist…

UFSL RV/1216-L/07Gegenleistung wird für den geschiedenen Ehegatten ausbedungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2008

…auch vom Käufer übernommene sonstige Leistungen und dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen zur Gegenleistung. Gegenleistung ist somit jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Aber nur jene Leistung ist…

UFSI RV/0377-I/02Vom Verkäufer angezeigte zusätzlich zum ausgewiesenen Kaufpreis erhaltene Barzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

…Nr. 309/1987 idgF ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG ist bei einem Kauf Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Ob eine Gegenleistung überhaupt oder…

UFSI RV/0146-I/05Alleinige Tragung der Vertragserrichtungskosten durch den Käufer, wenn beide Vertragsteile den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilt haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2005

…ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf (§§ 1053 ABGB, § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 leg.cit. die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der…

UFSI RV/0573-I/09Übernommene sonstige Leistung (Leibrentenzahlung): Ansatz nur anteilig im Ausmaß der erworbenen Liegenschaftsanteile
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2010

…4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gegenleistung beim Kauf ist gem. § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Zur Gegenleistung gehört jede Leistung, die…

UFSG RV/0664-G/09Schuldübernahme - übernommene sonstige Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2011

… 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gegenleistung ist gemäß § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. § 5 GrEStG enthält…

UFSI RV/0251-I/07Ansatz der (halben) Vertragserrichtungskosten als sonstige übernommene Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2007

…die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf (§§ 1053ff ABGB, § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem…

UFSG RV/0172-G/02Übernommene Höchstbetragshypothek ist Gegenleistung iSd GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2003

… 4 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz 1987 ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gegenleistung ist gemäß § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. § 5 GrEStG enthält…

UFSW RV/3785-W/10Schulden, die auf dem gemeinsamen Grundstück sichergestellt sind und hinsichtlich der Verkäuferin und Käufer solidarisch gehaftet haben, sind beim Erwerb des Hälfteanteils, zur Hälfte Teil der Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2012

… 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gegenleistung ist gemäß § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. § 5 GrEStG enthält…

UFSI RV/0014-I/09Vertragserrichtungskosten als Teil der GrESt-Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2009

…Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 27. November 2008 wurde dahin begründet, dass in jenen Fällen, in denen beide Vertragsteile den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilen würden und sohin zivilrechtlich beide zur Entlohnung verpflichtet seien, die auf den Verkäufer entfallenden Kosten eine vom Käufer übernommene sonstige Leistung gemäß …

UFSI RV/0013-I/09Vertragserrichtungskosten als Teil der GrESt-Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2009

…Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 27. November 2008 wurde dahin begründet, dass in jenen Fällen, in denen beide Vertragsteile den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilen würden und sohin zivilrechtlich beide zur Entlohnung verpflichtet seien, die auf den Verkäufer entfallenden Kosten eine vom Käufer übernommene sonstige Leistung gemäß …

UFSI RV/0603-I/07Wohnrecht ist eine auf dem Grundstück ruhende Belastung iSd § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG und damit Teil der Gegenleistung; es bedarf keiner Übernahmevereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2008

…keiner ausdrücklichen Übernahme durch die Erwerberin bedarf. Wäre demgegenüber eine rechtsgeschäftliche Übernahmevereinbarung getroffen worden, so wäre das Wohnrecht bereits als eine "vom Käufer übernommene sonstige Leistung" iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG als Teil der Gegenleistung zu beurteilen. Weiters ist entgegen dem Dafürhalten der…

UFSG RV/0810-G/02Übergabe einer Liegenschaft unter einer Auflage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2004

… 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gegenleistung ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. § 5 GrEStG enthält keine…

UFSI RV/0077-I/07Frage der Einbeziehung auch des "Kaufpreises für bewegliches Inventar"in die Gegenleistung bei Grundstückserwerb samt Gebäude (Pensionsbetrieb)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf (§§ 1053ff ABGB, § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem…

UFSF RV/0079-F/10Wechselseitige Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2010

…4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 ist bei einem Kauf die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff…