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UFSF RV/0209-F/05Eine volljährige Vollwaise ist bei Vorliegen einer bestimmten Höhe des Einkommens nach Ansicht des Finanzamtes und des UFS nicht dauernd außerstande sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2005

…06.05 der Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 betreffend die hier anzuwendende Gesetzesbestimmung des § 6 Abs 1 bis 5 FLAG 1967 sei für den Eigenanspruch des Kindes auf Familienbeihilfe (hier volljährige Vollwaise) maßgeblich, ob Eltern bzw der frühere Ehegatte den Unterhalt für das Kind noch überwiegend…

UFSI RV/0065-I/03erhöhte Familienbeihilfe für volljährige Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2003

…0091). Nach den Bestimmungen des § 6 FLAG 1967 haben volljährige Personen ua. Anspruch auf Familienbeihilfe für sich selbst, wenn sie entweder Vollwaise sind oder ihre Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten, sie sich weder in Anstaltspflege noch, für den Fall mangelnder Unterhaltsleistung durch die Eltern…

UFSG RV/0517-G/07Es besteht kein Unterhaltsanspruch eines Vollwaisen i.S. des § 6 Abs. 5 FLAG wenn eine zu hohe Pension incl. Ausgleichszulage vorhanden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2008

…2 FLAG 1967 werde volljährigen erwerbsunfähigen Personen, die bereits im Kindesalter erheblich behindert waren und die daher niemals erwerbsfähig geworden seien, ein eigener Anspruch auf Familienbeihilfe eingeräumt, sobald sie - infolge Todes der Eltern - Vollwaisen geworden seien. Für den strittigen Zeitraum (ab April 2002) erhielt die…

UFSW RV/2838-W/07Anspruch einer volljährigen Vollwaise auf erhöhte Familienbeihilfe bei erheblicher Behinderung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2007

…auch minderjährige Vollwaisen, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und c) für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. (2) Volljährige Vollwaisen haben Anspruch…

UFSW RV/0687-W/06Eigenanspruch auf Familienbeihilfe eines minderjährigen Vollwaisen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…Familienbeihilfe auch minderjährige Vollwaisen, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und c) für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. Volljährige Vollwaisen haben nach…

UFSG RV/0215-G/03erhöhte Familienbeihilfe - Eigenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2003

…haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 - 3). Volljährige Vollwaisen haben gemäß § 6 Abs. 2 lit…

UFSW RV/0675-W/04Unterbringung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2008

…auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Mai 2000 mit folgender Begründung ab: "Gemäß § 6 Abs. 2 lit.d FLAG 1967 haben volljährige Vollwaisen Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe, wenn wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27…

UFSG RV/0282-G/06Mehrjährige berufliche Tätigkeit nach dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2007

…Finanzsenat zu Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen und wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21…

UFSW RV/0818-W/04Unterhaltsanspruch gegen Ehegatten (bzw. Eltern) bei Bezug von Lehrlingsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008

…Familienbeihilfe auch minderjährige Vollwaisen, wenn sie a.) im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b.) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und c.) für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. Volljährige Vollwaisen haben gemäß…

UFSW RV/2125-W/06Familienbeihilfe für eine bulgarische Studentin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2007

…Familienbeihilfe auch minderjährige Vollwaisen, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und c) für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. Volljährige Vollwaisen haben nach…

UFSW RV/4022-W/10Abweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2011

…Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Volljährige Vollwaisen haben gemäß § 6…

UFSL RV/0143-L/11Berufsausbildung (Deutschkurs als a.o. Studium) - Verehelichung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2012

…Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und c) für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. Gemäß § 6 Abs.2 FLAG 1967 in der im vorliegenden Fall anzuwendenden Fassung haben volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs…

UFSW RV/1864-W/05Studierende mit türkischer Staatsbürgerschaft (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

…Kinder (Vollwaisen) Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und c) für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. 2.3. Volljährige…

UFSL RV/0775-L/10Erwerbsunfähigkeit ist nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2010

…rezidivierenden depressiven Störung sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 6 Abs. 2 lit. d dieses Gesetzes haben volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen und wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21…

UFSF RV/0537-F/07Die Selbsterhaltungsfähigkeit war aufgrund des Gutachtens und der vorliegenden geringfügigen Beschäftigungen nicht gegeben. Es lag außerdem eine bescheinigte 50%ige Behinderung vor. Die Unterhaltspflicht der Eltern war aufgrund des Nichterreichens des Grenzbetrages von € 8.725 aufrecht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2009

…unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (§ 6 Abs 1 bis 3 FLAG 1967). Nach § 6 Abs 2 FLAG 1967 haben volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn - sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, - ihnen…

UFSL RV/0048-L/08Erwerbsunfähigkeit liegt nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2008

…in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). Nach § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 haben volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder…

UFSW RV/1460-W/04Familienbeihilfenanspruch trotz Unterhaltsleistung durch Ehegatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2004

…April 2004 einen Bescheid, mit dem es den Antrag mit folgender Begründung abwies: "Gemäß § 6 Absatz 1 lit. d FLAG hat eine volljährige Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen…

UFSL RV/0121-L/11Ausbildung zur Fachsozialbetreuerin/Behindertenbegleitung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2012

…Verbindung mit § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben volljährige Vollwaisen und ihnen gleichgestellte Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, Anspruch auf Familienbeihilfe…

UFSW RD/0018-W/07Bei säumiger Entscheidung über eine Berufung ist mit Säumnisbeschwerde vorzugehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.04.2007

…4. 2003 beim Finanzamt Wien 2/20 eingebracht, welcher bescheidmäßig mit der Begründung abgewiesen wurde, dass volljährige Vollwaisen nur dann einen Anspruch auf Familienbeihilfe hätten, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27…

UFSL RV/0093-L/09Familienbeihilfe bei Unterhaltspflicht des Ehegatten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Nach § 6 Abs. 2 FLAG 1967 haben volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit…