…Umsatzsteuervoranmeldungen am 11. März 2010 elektronisch übermittelt. Wenn die Bw behauptet, die verspätete Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen sei nicht mit Absicht und durch einen Irrtum des Steuerberaters verschuldet, ist ihr zu erwidern dass es der Bw nicht entgangen sein kann, dass sie über einen Zeitraum von…
…Lohnabgaben in den oben angeführten Zeiträumen verspätet bekannt gegeben und nicht entrichtet worden, da sich der Bw. wegen der finanziellen Notlage eine Kreditierung holen gewollt habe. Der Bw. habe die Abgaben wissentlich nicht entrichtet, wobei ihm die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt gewesen sei…
…33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Als unmittelbarer Täter bei einer Abgabenhinterziehung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…aller Regel stellt dabei eine nachträglich bzw. verspätet erstattete Umsatzsteuervoranmeldung iSd § 21 Abs. 1 UStG 1994 eine konkludente Darlegung einer Verfehlung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und damit auch eine (von der Form her grundsätzlich taugliche) Selbstanzeige dar, sodass hier (Einzelunternehmen mit einem…
…€ 6002,94. Für das Jahr 2003 wurde in der Umsatzsteuerjahreserklärung ein Nachforderungsbetrag in der Höhe von € 311,15 einbekannt, der nicht in den Umsatzsteuervoranmeldungen erfasst war und nicht entrichtet wurde. Für das Jahr 2004 wurden keinerlei Vorauszahlungen geleistet und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingebracht…
…verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen" betreffend die Voranmeldungszeiträume Juni und Juli 2011 [Vorauszahlungen an] Umsatzsteuer in Höhe von € 6.550,52 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit "entrichtet bzw. abgeführt" habe, weswegen über ihn nach § 49 Abs. 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von…
…gegen den Bescheid betreffend Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für den Monat August 2010 wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) erzielte im Jahr 2010 Umsätze aus ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin. Sie gab die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Februar…
…ferner festgestellt worden, dass die Voranmeldungen für die restlichen, im Spruch des Einleitungsbescheides genannten Zeiträume, erheblich verspätet eingereicht worden seien. Grundsätzlich sei die verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen als Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG zu werten, doch könne Straffreiheit dann nicht eintreten, wenn die geschuldeten…
…Gunsten des Bf. davon aus, dass er im gesamten Jahr 2001 noch nicht wieder uneingeschränkt seinen Aufgaben nachkommen konnte und nahm davon Abstand ihm die verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen, die Anmeldungen für die Monate März bis Dezember 2001 wurden erst am 27. März 2002 nachgereicht…
…die zur verspäteten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. zur verspäteten Leistung der USt-Vorauszahlungen geführt haben. Zumal er für die an das Finanzamt zu leistenden Zahlungen noch einen Bankkredit aus dem Jahr 2002 in Höhe von insgesamt 15.300,00 € offen gehabt habe. In den…
…Hinsicht. Wie bereits ausgeführt, lassen zwei einschlägige Vorstrafen und die darauf weiterhin durch den Bw. erfolgte völlige Vernachlässigung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und der Entrichtung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen sowohl im Rahmen der Einzelfirma auch im Rahmen der Fa.R. keinen anderen Schluss zu…
…inhaltlich geständigen Rechtfertigung vor dem Berufungssenat auch eingestanden, dass er seine grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und zur Entrichtung des monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen selbstverständlich gekannt habe. Auf Grund der seiner finanziellen Probleme habe er diese Verpflichtungen jedoch hintangestellt. Der Grund für die Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen…
…FinStrG ausgegangen werden, da für diese Vorauszahlungsbeträge zeitnah zur verspäteten Abgabe nicht um Zahlungserleichterung angesucht und daher ein Zahlungsaufschub auch nicht gewährt wurde. Die im Schreiben an den Spruchsenat vom 26. Mai 1998 ins Treffen geführten Ratenzahlungen und Überrechungsbeträge in Höhe von ca. S 800…
…Person vorsätzlich ihre Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen verletzt und weiß, dass infolgedessen eine fristgerechte Leistung der Umsatzsteuervorauszahlung unterbleibt, sie somit eine Verkürzung der Umsatzsteuer für gewiss hält. Dass sie eine Erinnerung der Finanzbehörde erwartet oder die verspätete Abgabe von Voranmeldungen für nicht strafbar hält…
…verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 09-12/2005 iHv € 1.908,59 und für 1-12/2006 iHv durch die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 09-12/2005 iHv € 1.908,59 und für 1-12/2006…
…GmbH im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich durch (die) verspätete Abgabe bzw. durch (die) Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Umsatzsteuer, somit unter Verletzung der Verpflichtung des § 21 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994, eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Juni bis Oktober 2008 iHv…
…unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume April, Mai, Juni, Juli, August, November und Dezember 2003 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 5.054,62…
…hier) verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bedingter Vorsatz genügt und der Beschuldigte eine Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für gewiss gehalten hat. Der Beschuldigte hat - wie oben ausgeführt - anlässlich der Vernehmung vom 29. Mai 2006 selbst angegeben, dass er von Beginn seiner Tätigkeit an wusste, das Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben…
…Finanzamtes Linz durch die Nichtabgabe bzw. durch die verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Oktober bis Dezember 2004, Juli sowie Oktober bis Dezember 2005…
…der Firma T-KEG im Bereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich durch die verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Umsatzsteuer, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Februar, Mai…