…217 Abs. 7 BAO an der verspäteten Entrichtung der Umsatzsteuer für 05/2006 trifft. Die Bw. hat lediglich vorgebracht, dass es zu keiner rechtzeitigen Überrechnung des Guthabens vom Konto der BB auf das Konto der Bw. gekommen ist. Dass eine solche Überrechnung geplant war, hat…
…Die Entrichtung sei durch Überrechnung des Abgabenguthabens vom Abgabenkonto der Tochter auf das Konto des Vaters erfolgt. Der Antrag sei am 20. Oktober 2009 gestellt worden, eine frühere Antragstellung sei nicht möglich gewesen, weil das Umsatzsteuerguthaben in obiger Höhe erst mit diesem Tag gutgeschrieben wurde…
…es erst jetzt entdeckt, sei es verspätet eingebracht worden, führt zu einer Nachtragsverteilung. Im gegenständlichen Fall hat der Berufungsführer die Umsatzsteuervoranmeldung der A in deren Namen und den Überrechnungsantrag erst nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses eingebracht. Die Forderung deren Überrechnung er beantragte, ist somit erst…
…für die Umsatzsteuer Dezember 2011 verspätet wirksam geworden. Dagegen brachte die Bw. einen Vorlageantrag sowie einen Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO ein. Ergänzend zur Berufung wurde ausgeführt, dass der Überrechnungsantrag in Höhe von € 849.450,00 für das Umsatzsteuerguthaben Dezember 2011 von der…
…am 13. Jänner 2011 langte nachträglich beim Finanzamt ein Antrag auf Zahlungserleichterung ein, mit welcher eine Stundung bis zum 1. April 2011 begehrt wurde (Datenabfrage, Finanzstrafakt Bl. 51 f). Eine Entrichtung erfolgte verspätet erst mittels Überrechnung vom 30. Juni 2011 (Buchungsabfrage vom 25. Juni 2013…
…verantworten habe, das Umsatzsteuerguthaben in Höhe von € 125.348,29 bis zum 31. März 2008 vorenthalten worden. In dieser Zeit habe die Bw. mehrmals telefonisch beim Finanzamt vorgesprochen, da eine Überrechnung nur mehr per FinanzOnline möglich sei und das System keine Überrechnung erlaube, bis…
…nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 BAO zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zu Gunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Ein Guthaben im Sinne des § 215 BAO stellt sich als Ergebnis der Gebarung…
…Abgaben nach den derzeit geltenden Verfahrensbestimmungen nicht möglich ist. Eine Saldierung kann daher entgegen dem Wunsch der Bw. nicht erfolgen. Die Ausführungen der Bw. vermögen der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil der Säumniszuschlag die objektive Folge einer verspäteten Abgabenentrichtung ist. Auf die Gründe…
…Umstand der zwar verspäteten, aber doch durchgeführten Verbuchung von Umsatzsteuerguthaben habe guten Gewissens angenommen werden können, dass an der Entrichtung bzw. Aufrechnung mit laufenden Vorsteuerguthaben aus Wareneinkäufen kein Zweifel bestanden habe (Verbuchung von Umsatzsteuervoranmeldungen am 16. September 2005 und 20. Oktober 2005 mit gleichzeitigen Überrechnungen).…
…werde beantragt die Verjährungsbestimmungen betreffend hinterzogene Abgaben anzuwenden. In den betreffenden Jahren sei Umsatzsteuer angefallen, die im Zuge der Eigenverbrauchsbesteuerung erklärt worden sei und sohin zu einer Steuerpflicht geführt hätte. Diese Vorgangsweise sei auch im Zuge des Prüfungsverfahrens, in dem zu den vorgelegten Unterlagen keine…
…durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Der Antrag war daher wegen verspäteter Einbringung…
…August 2009, brachte die Bw., ein deutsches Transportunternehmen, einen Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für den Zeitraum 10-12/2008 ein. Das Finanzamt wies den Antrag zurück mit der Begründung, dass dieser verspätet eingereicht worden sei, unter Hinweis auf § 3 Abs. 1 der Verordnung BGBl…
…worden, die Originalrechnung werde vorgelegt. Zu den Rechnungen Nr. 29 und 30 wurde ausgeführt: die BW habe mit der XY GmbH in AB (Deutschland) einen Entwicklungsvertrag über ein Ölfiltermodul geschlossen. Dieses werde in Motoren der Baureihe abab eingebaut, die von der BW produziert würden. Dazu…
…Jänner 2009 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. 1. 2009 setzte das Finanzamt gegenüber der Berufungswerberin (kurz Bw.) einen ersten Säumniszuschlag von der Umsatzsteuer 10/2008 in Höhe von…
…Umsatzsteuerbescheid (Festsetzung der Umsatzsteuer mit einem Betrag von € 2.405,49; bisherige Vorschreibung: € 0,--) erging am 1. September 2011. Mit weiterem Bescheid vom selben Tag erließ das Finanzamt den hier berufungsgegenständlichen Bescheid, mit welchem dem Bw. wegen verspäteter Abgabe der Steuererklärung betreffend Umsatzsteuer…
…Berufungswerber (Bw) brachte als ausländischer Unternehmer für das Jahr 2010 am 1. November 2011 einen Antrag auf Erstattung von abziehbaren Vorsteuern ein. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt abgewiesen, da die im Erstattungsantrag angegebene Steuerbemessungsgrundlage und/oder der im Erstattungsantrag angegebene Mehrwertsteuerbetrag…
…des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27. August 2003 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2002 entschieden: Der Vorlageantrag wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der bevollmächtigte Vertreter der Berufungswerberin (Bw.) hat in der Berufung vom 18. März 2004 (Eingang beim Finanzamt…
…Tatsache des um mehr als einen Monat verspäteten Einlangens des Antrages steht im vorliegenden Fall außer Streit und bedingt eine Zurückweisung. Nach dem Verordnungstext wird keinerlei Fristüberschreitung toleriert und enthält die Verordnung hinsichtlich dieser Frist keinen Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor…
…mit der nach Aktenlage als verspätet anzusehenden Berufung konfrontiert. Dazu führte die Bw. bzw. deren steuerliche Vertretung mit Vorhaltsbeantwortung vom 10. März 2006 aus: Der angefochtene Bescheid sei bei der Bw. am 13. Juni 2005 mit dem Hinweis auf eine noch zu ergehende Begründung eingelangt…
…den Zurückweisungsbescheid wurde Berufung vom 9. September 2011 erhoben und vom steuerlichen Vertreter begründend ausgeführt: Leider bekäme man die Bescheide aus den verschiedenen Ländern immer wieder verspätet, weshalb es nicht in allen Fällen möglich sei, eine fristgerechte Berufung einzureichen. Der Vorsteuererstattungsantrag sei aber fristgerecht eingereicht…