…das Finanzamt Amstellen Melk Scheibbs die Berufung als unbegründet ab, da - beim für die Bw. zuständigen Finanzamt - kein fristgerechter Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 1999 eingelangt war. Aufgrund des von der Bw. vorgelegten Nachweises (Postausgangsbuch) über die fristgerechte Versendung der Arbeitnehmerveranlagung 1999, beantragt die Bw…
…Jänner 2008 beim Finanzamt abgegebenen, mit 16. Jänner 2008 datierten Schriftsatz beantragte die Berufungswerberin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 4. Juni 2008 als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die den…
…am xx.xx2002, wurde der Berufungswerberin (Bw.) der Nachlass auf Grund des Gesetzes nach am 2. April 2003 bedingt abgegebener Erbserklärung mit Einantwortungsurkunde vom 16. Jänner 2004 zur Hälfte eingeantwortet. Nach Einsichtnahme in den Verlassenschaftsakt ersuchte das FAG mit Vorhalt vom 29. Juni 2004 um…
…xx.xx.2002, wurde dem Berufungswerber (Bw.) der Nachlass auf Grund des Gesetzes nach am 2. April 2003 bedingt abgegebener Erbserklärung mit Einantwortungsurkunde vom 16. Jänner 2004 zur Hälfte eingeantwortet. Nach Einsichtnahme in den Verlassenschaftsakt ersuchte das FAG mit Vorhalt vom 29. Juni 2004 um…
…die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat beantragt. (ESt-Akt Bl 2f/2007) Begründung: "Am 30.4.2000 erfolgte ein Widerruf des Regelbesteuerungsantrages. Für 2000 wäre er - da nach 31.1.2000 abgegeben - verspätet gewesen. Obwohl der Widerruf nicht beinhaltet hat, ab wann er gelten soll…
…In der dagegen erhobenen Berufung vom 19. 12. 2008 wurde die verspätete Entrichtung der Körperschaftsteuer 10-12/2008 außer Streit gestellt, auf den obigen Umgründungsvorgang Bezug genommen und ausgeführt, dass in der Folge durchgeführte Erhebungen des Finanzamtes sowohl zu einer Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für…
…Auch dieser strafbestimmende Wertbetrag sei anhand der Angaben des Bw. festgestellt worden. Für die Monate Jänner bis September 1996 seien wiederum keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet worden. Die für diesen Zeitraum entfallende Umsatzsteuerzahllast sei analog in der Höhe zu den im Berufungsweg für…
…bis 2002, alle per 23.12.2003 erstellt und am Montag, 29.12.2003 persönlich beim Finanzamt abgegeben. Für das Jahr 1997 habe er um Nachsicht der verspäteten Einreichung und Anerkennung ersucht, weil die Verspätung auf eine Fehlinformation eines Beamten anfangs 1998 zurückzuführen sei. Er…
…nunmehr örtlich zuständige Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr weiter (Eingangsstempel 21. Jänner 2005). In weiterer Folge wies das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 als verspätet zurück (Bescheid vom 7. Februar 2005). Gegen diesen Bescheid erhob die Bw…
…nunmehr örtlich zuständige Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr weiter (Eingangsstempel 21. Jänner 2005). In weiterer Folge wies das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1999 als verspätet zurück (Bescheid vom 7. Februar 2005). Gegen diesen Bescheid erhob der Bw…
…Oktober 2000 die Umsatzsteuerjahreserklärung für 1999 eingereicht. Die antragsgemäße Verbuchung der Abgabenerklärungen führte zu niedrigeren Festsetzungen als die vormals bekanntgegebenen Summen an Zahllasten und Gutschriften für die einzelnen Voranmeldungszeiträume, sodass am Abgabenkonto nunmehr Gutschriften iHv ATS 25.778,00 für 1998 und ATS 17.684…
…IZPr für das Jahr 2002 erst mit dem Antrag zur Wiederaufnahme des Körperschaftsteuerverfahrens beantragt hat, war die Vorlage als verspätet zu beurteilen. Da daraus nach Ansicht der Bw. keine Unzulässigkeit der Geltendmachung der IZPr resultieren könne, wurde auf die bei verspätet abgegebenen Abgabenerklärungen mögliche Rechtsfolge…
…bei Nichtabgabe der Abgabenerklärung betreffend IZP gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung eintreten. Die Rechtsfolgen einer verspätet abgegebenen Abgabenerklärung sind in § 135 BAO geregelt. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. Dagegen wurde fristgerecht der Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen.…
…über eine verspätet eingereichte Abgabenerklärung betreffend die Investitionszuwachsprämie sachlich zu entscheiden, zumal eine solche innerhalb der Bemessungsverjährung (fünf Jahre) noch geltend gemacht werden könne. Aus verfahrenstechnischen Gründen solle zwar gleichzeitig (bzw. binnen einer Frist von einem Monat) mit Einreichung der Abgabenerklärung ein Antrag auf Festsetzung…
…Gesetz sei die Abgabenerklärung betreffend die Investitionszuwachsprämie mit der Jahreserklärung abzugeben. Eine Rechtsfolge bei Nichtabgabe der Abgabenerklärung betreffend die Investitionszuwachsprämie gleichzeitig mit der Steuererklärung sehe § 108e EStG 1988 jedoch nicht vor. Die Rechtsfolgen einer verspätet abgegebenen Abgabenerklärung seien in § 135 BAO geregelt. Der Verspätungszuschlag gemäß …
…die Investitionszuwachsprämie mit der Abgabenerklärung E 6 abzugeben sei. Eine Rechtsfolge bei Nichtabgabe der Abgabenerklärung betreffend die Investitionszuwachsprämie gleichzeitig mit der Abgabenerklärung E 6 sehe § 108e EStG 1988 jedoch nicht vor. Rechtsfolgen einer verspätet abgegebenen Abgabenerklärung bestimme vielmehr § 135 BAO. Abgabenerklärungen - und nur solche - seien…
…2002 bis 15. Oktober 2003 aufgefordert. Nachdem einem fristgerechten Antrag der Berufungsführerin auf Fristverlängerung nicht entsprochen wurde und die Erklärungen nicht eingereicht worden waren, ermittelte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege und setzte die Körperschaftsteuer für das Jahr 2002 mit Bescheid vom 29. März 2004…
…selbst erfolgen konnte, sondern dafür eine eigene Beilage aufgelegt wurde (Formular E 108 e) toleriert die Verwaltungspraxis die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie (noch) bis zur Zustellung des jeweiligen Abgabenbescheides. Hinsichtlich der in der Berufungsschrift angeführten Gründe für die verspätete Einreichung des Antrages wird bemerkt, dass die…
…Bescheid vom 2. August 2005 wies das Finanzamt den Wiedereinsetzungsantrag vom 20. Juni 2005 als verspätet zurück, weil dieser Antrag nicht innerhalb der (durch das Wiederauffinden der Fristenliste des steuerlichen Vertreters Ende Jänner 2004 in Gang gesetzten) dreimonatigen Frist des § 308 Abs. 3 BAO eingebracht…
…der Grad des Verschuldens wurden bereits festgestellt. Der finanzielle Vorteil bestand für den Bw. in der Differenz zwischen der geleisteten Vorauszahlung und der aufgrund der verspätet abgegebenen Erklärung veranlagten Einkommensteuer bzw. aufgrund der Wiederaufnahme festgesetzten Einkommensteuer. Die Höhe des durch das Unterlassen der Einreichung einer…