…wurde demzufolge ein Verkehrswert von S 2.357.000,00 (813 m 2 x S 2.900,00) ermittelt. Der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert (monatliche Rente zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses x 12 x Barwertfaktor = 3.000,00 x 12 x 11,2334) beträgt S 404…
…dass die Höhe des Spekulationsgewinns unrichtig ermittelt worden war, weil als Anschaffungswert der Liegenschaft der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kapitalisierte Rentenbarwert, nicht hingegen der nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 ermittelte Rentenbarwert angesetzt worden sei. Der Anschaffungswert der Liegenschaft habe daher nicht 2,744.640 S…
…auch die Kriterien der Rentenbesteuerung herangezogen werden. Bei Renten anlässlich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern (Rechtslage bis 1999) spreche man bei einem Wertverhältnis von unter 75 % des versicherungsmathematisch ermittelten Rentenbarwertes zum Wert des Wirtschaftsgutes von Unentgeltlichkeit und keiner Anschaffung. Bei der gegenständlichen Wohnungsübertragung 1994 habe es…
…den folgenden Ausführungen siehe Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, § 18 Anm. 18): Unterschreitet der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert zuzüglich allfälliger Einmalbeträge den Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes, so entscheidet das Überwiegen. Beträgt er mindestens die Hälfte des Wertes des übertragenen Wirtschaftsgutes, so liegt insgesamt eine Kaufpreisrente vor, …
…BewG 1955 kapitalisierten Rentenwert überschreiten. Die Rentenzahlungen führen ab diesem Zeitpunkt beim Rentenverpflichteten zu Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, sofern er das erworbene Vermögen nicht dem Betriebsvermögen zuführt und auch nicht zur Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte verwendet. Überschreitet der versicherungsmathematische Rentenbarwert den…
…Falls er diese Rechtsauffassung nicht teilen sollte, werde er ersucht, neben den Zahlungsbelegen eine Rentenberechnung (Gegenüberstellung des versicherungsmathematisch kapitalisierten Rentenbarwertes zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsgutes) vorzulegen. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2001 gab der Berufungswerber bekannt, der Vertrag sei im Jänner 2001 dem Finanzamt zur…
…Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils gewährt worden sind, oder ob dies nicht der Fall ist. Darüber hinaus ist hier aber auch noch das Verhältnis zwischen dem Verkehrswert des übergebenen Vermögens einerseits und dem versicherungsmathematisch kapitalisierten Rentenbarwert - zuzüglich allfälliger Einmalbeträge - andererseits bedeutsam (vgl. Büsser in: Hofstätter / Reichel, Einkommensteuerkommentar, …
…Gegenleistung, wobei das Finanzamt unwidersprochen festgestellt hat, dass der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert zuzüglich allfälliger Einmalbeträge bezogen auf den Wert des übertragenen Betriebsvermögens weniger als 75 % ausmacht, somit von einer 75 % unterschreitenden Gegenleistung auszugehen ist. Als rechtliche Folge ergibt sich bei dieser so genannten "außerbetrieblichen Versorgungsrente"…
…Teilwerte aller übertragenen Wirtschaftsgüter inklusive selbst erstellter unkörperlicher Wirtschaftsgüter abzüglich der übernommenen Passivposten. Der Rentenbarwert ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu kapitalisieren. Einmalbeträge, die vom Übernehmer neben der Rentenzahlung geleistet werden, sind für die Klassifizierung der Rente dem versicherungsmathematisch kapitalisierten Rentenbarwert hinzuzurechnen (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen…
…Der Rentenbarwert ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (nach der Verwaltungspraxis ist stets der nach § 16 BewG ermittelte Betrag maßgeblich) zu kapitalisieren. Einmalbeträge, die vom Übernehmer neben der Rentenzahlung geleistet werden, sind für die Klassifizierung der Rente dem versicherungsmathematisch kapitalisierten Rentenbarwert hinzuzurechnen. 3.2 Grundsätzliches zum Vorliegen…
…die Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils darstellen, weil der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert zuzüglich allfälliger Einmalbeträge bezogen auf den Wert des übertragenen Betriebsvermögens - weniger als 75% oder - mehr als 125%, aber - nicht mehr als 200% beträgt und eine subjektive Versorgungsabsicht vorliegt (nahe Angehörige, kein "Irrtum…
…wenn der versicherungsmathematische Wert des wiederkehrenden Bezuges keine angemessene Gegenleistung für die Übertragung des Betriebes darstelle. Dies sei dann anzunehmen, wenn der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert bezogen auf den Wert des übertragenen Betriebsvermögens mehr als 125 % aber nicht mehr als 200 % betrage und eine subjektive Versorgungsabsicht…
…wenn der versicherungsmathematische Wert des wiederkehrenden Bezuges keine angemessene Gegenleistung für die Übertragung des Betriebes darstelle. Dies sei dann anzunehmen, wenn der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert bezogen auf den Wert des übertragenen Betriebsvermögens mehr als 125 % aber nicht mehr als 200 % betrage und eine subjektive Versorgungsabsicht…
…Daher ist bei der Berechnung des versicherungsmathematischen Rentenbarwertes ein Abschlag - in Höhe von 0,4649 - zu berücksichtigen. Aufgrund der vereinbarten Rentenverpflichtung zwischen dem Übergeber und dem Bw. - Notariatsakt vom 7. April 1992 - ist der kapitalisierte Wert der Rente anhand des Alters des Übergebers zu berechen…
…einer Gegenleistung bemessen wird. Diesfalls wäre mit einer letztendlich höheren als der ursprünglichen (versicherungsmathematisch kapitalisierten) Belastung ebenso ein Ansteigen der Gegenleistung - und somit auch der Steuerbelastung - verbunden. Obwohl somit auf Grund obiger Ausführungen der Berufung im Ergebnis der Erfolg zu versagen war, waren seitens des…
…Begründet wurde diese Vorschreibung wie folgt: "Die Vorschreibung der Rechtsgebühr erfolgt, da der versicherungsmathematisch kapitalisierte Wert der Leibrente höher ist als die übernommenen Betriebsschulden. Berechnung der Gebühr: Proportion: Aktiva : bewegliches Betriebsvermögen = Rente nach BewG. : x ATS 2.659.798,75 : ATS 1.459.798…
…Kaufpreisrenten, also Verträge zwischen Fremden (zB VwGH 2.7.2002, 2000/14/0140). Es finden sich auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der kapitalisierte Rentenbarwert nicht einmal die Hälfte der Gegenleistung erreichen oder diese um 100% übersteigen würde, auch die Bw. hat dafür keine Nachweise erbracht…
…der von der Erlebenswahrscheinlichkeit nach versicherungsmathematischer Berechnung unter Berücksichtigung einer Abzinsung von 5,5% ausgehe. Die Erlebenswahrscheinlichkeiten seien durch Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen, BGBl. II 2003/627, festgesetzt. Ein Ermessen der Behörde komme hiebei nicht in Betracht. Der kapitalisierte Wert sei übrigens unter dem…
…Unterhaltsrente auszugehen ist. In der Berufungsentscheidung vom 7. Dezember 1999 (Seite 8) wurde der versicherungsmathematische Rentenbarwert unter Zugrundelegung des für den Bewertungsstichtag maßgeblichen Alters der Rentenempfängerin (57 Jahre) wie folgt ermittelt: Der Kapitalisierungsfaktor von Leibrenten im 57. Lebensjahr (Tabelle für Frauen) beträgt bei einem durchschnittlichen…
…diesem Zeitpunkt unbedenkliche Parameter angenommen (= § 16 Bewertungsgesetz 1955), sind diese für die betreffenden Rentenverträge weiterhin anzuwenden. Beträgt der versicherungsmathematisch ermittelte Rentenbarwert zusammen mit einem allfälligen Einmalbetrag nicht weniger als 50 %, jedoch höchstens 125% des Wertes des übertragenen Einzelwirtschaftsgutes, liegt insgesamt eine Kaufpreisrente vor. Wie…