…wurde demzufolge ein Verkehrswert von S 2.357.000,00 (813 m 2 x S 2.900,00) ermittelt. Der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert (monatliche Rente zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses x 12 x Barwertfaktor = 3.000,00 x 12 x 11,2334) beträgt S 404…
…dass die Höhe des Spekulationsgewinns unrichtig ermittelt worden war, weil als Anschaffungswert der Liegenschaft der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kapitalisierte Rentenbarwert, nicht hingegen der nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 ermittelte Rentenbarwert angesetzt worden sei. Der Anschaffungswert der Liegenschaft habe daher nicht 2,744.640 S…
…Rente in eine unentgeltliche und eine entgeltliche Komponente aufgeteilt wird, nicht gegeben gewesen, weil der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert den Verkehrswert der übertragenen Gesellschaftsanteile um mehr als das doppelte übersteigt und damit der gesamte Vorgang den Bestimmungen über die unentgeltliche Vermögensübertragung unterlegen wäre (vgl. Doralt, EStG8…
…auch die Kriterien der Rentenbesteuerung herangezogen werden. Bei Renten anlässlich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern (Rechtslage bis 1999) spreche man bei einem Wertverhältnis von unter 75 % des versicherungsmathematisch ermittelten Rentenbarwertes zum Wert des Wirtschaftsgutes von Unentgeltlichkeit und keiner Anschaffung. Bei der gegenständlichen Wohnungsübertragung 1994 habe es…
…Parameter angenommen, sind diese für die betreffenden Rentenverträge weiterhin anzuwenden. Rz 7024: Für die unter Rz 7013 dargestellte Klassifizierung der Renten sind allfällige Einmalbeträge dem versicherungsmathematisch kapitalisierten Rentenbarwert hinzuzurechnen. Für die unter Rz 7013 f dargestellte Klassifizierung der Renten sind allfällige Einmalbeträge dem Rentenbarwert hinzuzurechnen.
…den folgenden Ausführungen siehe Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, § 18 Anm. 18): Unterschreitet der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert zuzüglich allfälliger Einmalbeträge den Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes, so entscheidet das Überwiegen. Beträgt er mindestens die Hälfte des Wertes des übertragenen Wirtschaftsgutes, so liegt insgesamt eine Kaufpreisrente vor, …
…BewG 1955 kapitalisierten Rentenwert überschreiten. Die Rentenzahlungen führen ab diesem Zeitpunkt beim Rentenverpflichteten zu Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, sofern er das erworbene Vermögen nicht dem Betriebsvermögen zuführt und auch nicht zur Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte verwendet. Überschreitet der versicherungsmathematische Rentenbarwert den…
…Falls er diese Rechtsauffassung nicht teilen sollte, werde er ersucht, neben den Zahlungsbelegen eine Rentenberechnung (Gegenüberstellung des versicherungsmathematisch kapitalisierten Rentenbarwertes zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsgutes) vorzulegen. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2001 gab der Berufungswerber bekannt, der Vertrag sei im Jänner 2001 dem Finanzamt zur…
…Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils gewährt worden sind, oder ob dies nicht der Fall ist. Darüber hinaus ist hier aber auch noch das Verhältnis zwischen dem Verkehrswert des übergebenen Vermögens einerseits und dem versicherungsmathematisch kapitalisierten Rentenbarwert - zuzüglich allfälliger Einmalbeträge - andererseits bedeutsam (vgl. Büsser in: Hofstätter / Reichel, Einkommensteuerkommentar, …
…Gegenleistung, wobei das Finanzamt unwidersprochen festgestellt hat, dass der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert zuzüglich allfälliger Einmalbeträge bezogen auf den Wert des übertragenen Betriebsvermögens weniger als 75 % ausmacht, somit von einer 75 % unterschreitenden Gegenleistung auszugehen ist. Als rechtliche Folge ergibt sich bei dieser so genannten "außerbetrieblichen Versorgungsrente"…
…ausgeschlossen. 24 § 29 EStG 1988 Beurteilung von Rentenverträgen (Rz 7037 bis 7039 EStR 2000) Bei Rentenvereinbarungen aus Anlass der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter ist der Rententyp durch Gegenüberstellung des versicherungsmathematisch kapitalisierten Rentenbarwertes zuzüglich allfälliger Einmalbeträge und des Wertes des übertragenen Wirtschaftsgutes zu ermitteln. Bei der Veräußerung…
…Teilwerte aller übertragenen Wirtschaftsgüter inklusive selbst erstellter unkörperlicher Wirtschaftsgüter abzüglich der übernommenen Passivposten. Der Rentenbarwert ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu kapitalisieren. Einmalbeträge, die vom Übernehmer neben der Rentenzahlung geleistet werden, sind für die Klassifizierung der Rente dem versicherungsmathematisch kapitalisierten Rentenbarwert hinzuzurechnen (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen…
…Der Rentenbarwert ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (nach der Verwaltungspraxis ist stets der nach § 16 BewG ermittelte Betrag maßgeblich) zu kapitalisieren. Einmalbeträge, die vom Übernehmer neben der Rentenzahlung geleistet werden, sind für die Klassifizierung der Rente dem versicherungsmathematisch kapitalisierten Rentenbarwert hinzuzurechnen. 3.2 Grundsätzliches zum Vorliegen…
…die Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils darstellen, weil der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert zuzüglich allfälliger Einmalbeträge bezogen auf den Wert des übertragenen Betriebsvermögens - weniger als 75% oder - mehr als 125%, aber - nicht mehr als 200% beträgt und eine subjektive Versorgungsabsicht vorliegt (nahe Angehörige, kein "Irrtum…
…wenn der versicherungsmathematische Wert des wiederkehrenden Bezuges keine angemessene Gegenleistung für die Übertragung des Betriebes darstelle. Dies sei dann anzunehmen, wenn der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert bezogen auf den Wert des übertragenen Betriebsvermögens mehr als 125 % aber nicht mehr als 200 % betrage und eine subjektive Versorgungsabsicht…
…wenn der versicherungsmathematische Wert des wiederkehrenden Bezuges keine angemessene Gegenleistung für die Übertragung des Betriebes darstelle. Dies sei dann anzunehmen, wenn der versicherungsmathematisch kapitalisierte Rentenbarwert bezogen auf den Wert des übertragenen Betriebsvermögens mehr als 125 % aber nicht mehr als 200 % betrage und eine subjektive Versorgungsabsicht…
…Daher ist bei der Berechnung des versicherungsmathematischen Rentenbarwertes ein Abschlag - in Höhe von 0,4649 - zu berücksichtigen. Aufgrund der vereinbarten Rentenverpflichtung zwischen dem Übergeber und dem Bw. - Notariatsakt vom 7. April 1992 - ist der kapitalisierte Wert der Rente anhand des Alters des Übergebers zu berechen…
…Vermietungsobjekt" handle und die Beschwerdeführerin anlässlich der Veranlagung 2018 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt habe. Strittig sei in diesem Verfahren, ob eine Gegenleistungsrente (Kaufpreisrente) vorliege und die geleisteten Zahlungen nach Übersteigen des versicherungsmathematisch berechneten kapitalisierten Rentenbarwert als Sonderausgaben abgezogen werden können. Gemäß § 18 Abs…
…immer und in voller Höhe geleistet. Im Jänner 2018 wurde der versicherungsmathematisch ermittelte kapitalisierte Rentenbarwert in Höhe von 726.728,00 € erreicht. Nach Erreichen des versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der Lebenserwartung kapitalisierten errechneten Rentenbarwertes im Jänner 2018 machte die Bf. die ab diesem Zeitpunkt gezahlten…
…einer Gegenleistung bemessen wird. Diesfalls wäre mit einer letztendlich höheren als der ursprünglichen (versicherungsmathematisch kapitalisierten) Belastung ebenso ein Ansteigen der Gegenleistung - und somit auch der Steuerbelastung - verbunden. Obwohl somit auf Grund obiger Ausführungen der Berufung im Ergebnis der Erfolg zu versagen war, waren seitens des…