…Punkt 8. dieses Aktenvermerkes). Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sei eine Forderung jedenfalls dann verzinslich, wenn anstelle von Normalzinsen Gegenleistungen in anderer Form treten würden (verdeckte Verzinsung) oder vertraglich die Gewährung besonderer Vorteile vereinbart werde (Hinweis auf Kleinle in Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zum dEStG, Anm. 913…
…für diese Kredite nominell keine Verzinsung vereinbart wurde. 3) Der Begriff der Unverzinslichkeit darf aber nicht zu eng aufgefasst werden. Eine Forderung ist bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch dann verzinslich, wenn an die Stelle einer Zinszahlung eine Gegenleistung des Dienstnehmers in anderer Form erfolgt (verdeckte Verzinsung)…
…in die Berechnung Eingang hätte finden dürfen. Der UFS berichtigt die Berechnung der verdeckten Ausschüttung durch Zurechnung des Verrechnungskontenstandes am Ende des Prüfungszeitraumes, somit per 31.12.1995: | Gesellschafterverrechnungskonto lt. HB abzüglich Verzinsung verdeckte Ausschüttung | 193.574,88 -12.938,00 180.636…
…Grundstückkaufes, in dem ein Teil des Veräußerungspreises als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert wurde und andererseits gegen die Höhe des Zinssatzes bei der Verzinsung des Verrechnungskontos. In Anbetracht der Infragestellung der Angemessenheit des Kaufpreises sei bereits im Rahmen der Betriebsprüfung ein Schätzungsgutachten von HHH eingeholt worden, um…
…eine verdeckte Ausschüttung an G. H. dar, da eine dermaßen frappante Erhöhung der Bezüge innerhalb eines Jahres einem außenstehenden Fremden niemals gewährt worden wäre und nur einzig und allein aus dem Vorteil der Gesellschafter-Geschäftsführerstellung des Herrn G. H. erklärbar sei. Tz. 28 c) Verzinsung…
…Übernahme von Verbindlichkeiten des Gesellschafters der Bw. Herrn RH für sich allein noch keine verdeckte Ausschüttung darstellen würde. Die Bw. werde daher ersucht, schriftliche Abmachungen zwischen ihr und dem Gesellschafter RH, insbesondere betreffend Rückzahlung und Verzinsung der übernommenen Schulden, vorzulegen (unter Hinweis auf VwGH 2…
…die Ansicht vertreten, dass das Verrechnungskonto Dr. W. im Jahr 1992 aufzulösen und die sich dadurch ergebenden Vermögens- bzw. Erfolgsänderung abzüglich Verzinsung als verdeckte Gewinnausschüttung an die Aktionäre der Bw. anzusehen sei. Vom Finanzamt wurden den Prüfungsfeststellungen folgende Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Kapitalertragsteuerbescheide erlassen. Den Umsatzsteuerbescheiden…
…dass die Bilanzierung des Verrechnungskontos per 1.1.2001 und der Folgejahre ordnungsgemäß erfolgt sei; in der unterlassenen Verzinsung dieses Verrechnungskontos sei eine verdeckte Ausschüttung zu erblicken. Mit Schreiben vom 16. November 2005 (KSt-Akt Bl 34f/2002) wurde der Antrag auf Entscheidung über die…
…durch die M. GmbH können auf keinen einwandfrei nachgewiesenen zivilrechtlich tragenden Rechtsgrund zurückgeführt werden. Aufgrund der oben bereits erwähnten Fremdunüblichkeit in bezug auf Entnahme von Gesellschaftsvermögen stellt der jährliche Zugang der Forderung abzüglich der verbuchten Verzinsung eine verdeckte Gewinnausschüttung an Herrn P. dar. Auf das…
…die Betriebsprüfung zur Berufung Stellung und führte hinsichtlich der Verzinsung des Verrechnungskontos aus, dass die Verrechnungskonten Nr. 3610 und 3614 nicht verzinst worden wären. Die Betriebsprüfung hätte diese unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5 % verzinst. Als verdeckte Ausschüttung an die Gesellschafter erfasst wären ausschließlich die…
…1998 mit 1.646.491,64 S Für 1999 mit 1.988.457,93 S Im Zuge der Schlussbesprechung solle der Forderungsstand zum 31. Dezember 1999 vorgelegt werden. Dann spreche man über die Höhe der Verzinsung. d. Provisionen AL (Pkt. 5): Eine Provision der Fa…
…dass der durchschnittliche Forderungsstand für 1999 gesamt 2.314.386,00 S und die Verzinsung mit 4% damit einen Betrag von rd. 92.500,00 S ergebe. Damit sind für die einzelnen Jahre nachstehende Zurechnungen (verdeckte Ausschüttung) anzusetzen: Für 1996 gesamt 26.250,00 S …
…verzinst wurde. Zinsen wurden der Bw. im Wirtschaftsjahr 1992/93 außerbilanzmäßig als verdeckte Ausschüttung zugerechnet. Aus verfahrensökonomischen Gründen wurde von einer Verzinsung des Verrechnungskontensaldos des Wirtschaftsjahres1991/92 abgesehen. Nach der Anfechtungserklärung/Berufung wird das Bestehen eines Forderungssaldos nicht bestritten; dieser Forderungssaldo soll jedoch mit einer…
…= ATS 25.568,00 netto) seien der Bw. außerbilanzmäßig und dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen (= ATS 27.439,00). Aus verfahrensökonomischen Gründen werde von einer Verzinsung des Verrechnungskontensaldos des Wirtschaftsjahres1991/92 abgesehen, da der Forderungssaldo im Wesentlichen erst durch die nachträgliche…
…Reisekostenersätze - Tz 25: Gewerbeertragszurechnung (§ 7/6 GewStG) - Tz 26: Sozialversicherungsbeiträge - Tz 27: Verzinsung Verrechnungskonto/Gesellschafter-Geschäftsführer - Tz 28: Darstellung und Entwicklung Verrechnungskonto/Gesellschafter-Geschäftsführer - Tz 31: Verdeckte Ausschüttungen/Gesellschafter-Geschäftsführer. Zu diesen Streitpunkten ist aus den Verwaltungsakten festzustellen: »IV.1. Streitpunkt/Tz 17 - Vertragserrichtungskosten: Die…
…9. Tz 26 - Sozialversicherungsbeiträge - IV.10. Tz 27, Tz 28 und Tz 31 - Verzinsung Verrechnungskonto, verdeckte Ausschüttungen. Zu den v.a. Streitpunkten stellt der Unabhängige Finanzsenat fest: »IV.1. Vertragserrichtungskosten (Tz 17): Aus Tz 17 des Bp-Berichtes ist iVm der Niederschrift/Schlussbesprechung festzustellen, dass…
…ein Betriebsausgaben begründender Vorteilsausgleich nicht stattfand und entscheidet: ATS 1.741,00 sind der Bw. außerbilanzmäßig als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen. Das Berufungsbegehren - von einer Hinzurechnung als verdeckte Ausschüttung Abstand zu nehmen - ist abzuweisen. »IV.10. Verzinsung Verrechnungskonto/Gesellschafter-Geschäftsführer, verdeckte Ausschüttungen (Tz 27, Tz 28…
…fremdübliche und eindeutige Vereinbarung nicht vorgelegt worden und von einer Personengleichheit nicht auszugehen sei, weshalb die bei der Bw unterlassene Verzinsung der Verrechnungsforderung als verdeckte Ausschüttung anzusehen sei. Die Anwendung des Zinssatzes mit 6% für das Jahr 1996 und mit jeweils 5% in den Jahren…
…und stelle eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Eine fremde GmbH hätte ihrem Gesellschafter keine höchst ungünstige und völlig unbesicherte und nachrangige Darlehensforderung einer notleidenden Firma zum vollen Nennwert abgekauft (s dazu die Rückstehungserklärung). Es erfolge auch keine Verzinsung des Darlehens, sondern nur eine Verzinsung analog dem…
…einfließe, ist zu entgegnen, dass eine doppelte Berücksichtigung gerade dadurch vermieden wird, als bei der Berechnung des Gebäudeertragswertes die Verzinsung des Bodenwertes vom gesamten Reinertrag des bebauten Grundstückes abgezogen wird. Einleitend ist zu noch sagen, dass das Finanzamt prinzipiell befugt ist, sein Fachwissen zu verwerten…