…worauf sich der Sohn sofort arbeitsuchend gemeldet habe) mag durchaus zutreffen. Es lässt sich daraus aber der Anspruch auf Familienbeihilfe für den strittigen Zeitraum nicht ableiten, weil allenfalls unvollständig erteilte Auskünfte, keine Rechtswirkung entfalten. Für die Rechtmäßigkeit der Besteuerung ist allein die jeweilige vollständige gesetzliche…
…vom 1. November 2005 führte der Berufungswerber ergänzend im Wesentlichen aus, dass der unrechtmäßige Beihilfenbezug auf eine unvollständige Auskunft des Finanzamtes zurückzuführen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe und in der Folge auf den Kinderabsetzbetrag besteht, ist in § 2…
…Waren nicht mitgeteilt sondern diese - ohne das Zollamt hievon zu verständigen - in den freien Verkehr übergeführt. Entgegen der Ansicht der Bf. hat das Kundenteam bei der Zollstelle Suben auch keine unrichtige bzw. unvollständige Auskunft erteilt. Wie Herr Z. im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung angegeben hat…
…keine Rücksicht nimmt. Die Rückzahlungspflicht bestehe daher auch dann, wenn der unrechtmäßige Bezug zB ausschließlich auf einer Fehlleistung der Abgabenbehörde beruht. Eine unrichtige oder unvollständige Auskunft bei anderen Stellen, bei denen (wahrscheinlich) nicht bedacht worden ist, dass zum Zeitpunkt der Verehelichung der Ehepartner nicht nur…
…Das unvorhergesehene Ereignis, das gegebenenfalls zur Fristversäumnis geführt habe, sei die fehlerhafte und unvollständige Auskunft des Finanzbeamten anlässlich der Vorsprache und Einreichung des vielfach zitierten Anrtrages auf Regelbesteuerung, allerdings mit dem falschen Formaular. 3. Grobes Verschulden an der Fristversäumnis könne den Steuerpflichtigen nicht unterstellt werden…
…es die Zollbehörde in gegenständlichem Bescheid ausführe, von sich aus zur Einhaltung der Rechtsnormen und Wahrung der vorgeschriebenen Fristen verpflichtet sei, fehlerhafte oder unvollständige Auskünfte beteiligter Zollbeamter jedoch als gegenstandslos angesehen würden. Zum Nachweis dafür werde die Einvernahme des Zollbeamten Fr.V. als Zeuge beantragt…
…Abs. 1 lit f) sublit bb) FLAG. Diese materiellrechtlichen Voraussetzungen für eine Beihilfenzuerkennung liegen nach der gegebenen Aktenlage für den Monat Mai 2009 nicht vor. Zu den sinngemäßen Ausführungen der Bw., dass sie eine unvollständige telefonische Auskunft vom Finanzamt erhalten hätte, ist auszuführen, dass nach …
…Buchführung ist aus den angeführten Gründen als nicht ordnungsgemäß zu bezeichnen und es liegt deshalb die grundsätzliche Berechtigung zur Schätzung der Bemessungsgrundlagen vor. Im Zuge der stichprobenartig erfolgten Überprüfung der Tageslosungen laut den - unvollständig - vorgelegten Grundaufzeichnungen zu den in das Kassabuch eingetragenen Losungen ergaben sich…
…Funktion nehmen wir ebenso die Erträgnisausschüttung vor. Leider ist es uns nicht möglich zu identifizieren, wer hinter den Depots der BankC steht und können daher keine Auskünfte geben. Für die Abwicklung der Erträgnisse für Kunden der BankC ist ebenso die BankC in der Funktion als…
…Übergang des Rechtsanspruchs bei Übergabe bewirkt; -unvollständige Papiere (einschließlich Schecks, Solawechsel und Zahlungsanweisungen), die zwar unterzeichnet sind, auf denen aber der Name des Zahlungsempfängers fehlt; sowie - Gold und andere Edelmetalle. (2) Auf Verlangen der Zollorgane haben Personen Auskunft zu geben, ob Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel…
…die H. GmbH vorfinanziert zu haben. Vielmehr hat er angegeben, nicht zu wissen, wie Stefan H. die dafür erforderlichen Mittel aufgebracht hatte. Auch die bereits erörterten Angaben verschiedener Auskunftspersonen des Bw. (Werner B., Dietmar A., H.E. R.) zu angeblichen Beteiligungen des Stefan H. an…
…5) und Aktenlage 2) könne der steuerliche Vertreter leider nicht Stellung nehmen, da sein Mandant trotz mehrmaligen Ersuchen dazu keine Auskunft erteilt hätte. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Vorlage des amtlichen Vordruckes NeuFö 3: § 5a des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) in der hier anzuwendenden Fassung…
…an Herrn A.P. abgetreten. Er sei seinerseits zur Betriebsprüfung der Gesellschaft nicht beigezogen worden, obwohl er für den Prüfungszeitraum Gesellschafter und Geschäftsführer gewesen sei. Somit hätte er auch keine Auskünfte und Unterlagen beibringen können, welche die Schätzung verhindern hätten können. Dadurch sei es zu…
…Es könnte sein, dass die unvollständige Aktenvorlage oder auch die fehlende mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof zu diesem offenbar unbilligen Ergebnis geführt habe. Sachliche Unbilligkeit liege vor, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen auf Richtlinien oder Höchsgerichtsurteile Maßnahmen gesetzt habe und durch Änderung derselben oder offenkundig…
…eine unvollständige Zollanmeldung abzugeben. Tatsächlich sei die Beschuldigte allerdings nicht einmal hiezu verpflichtet gewesen, weil sie auf Grund der jahrelangen Geschäftsbeziehung zu ihrem Auftraggeber, der Firma A, und insbesondere des mit deren verantwortlichen Mitarbeiter, Herrn R, aufgebauten Vertrauensverhältnisses nach Auskunftseinholung von diesem sowie angesichts dessen…
…Bedeutung sind. Gemäß § 184 Abs. 2 BAO ist insbesondere dann zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind. Gemäß § 184 Abs. 3 BAO…
…dass er es unterlassen hat, sich über die Voraussetzungen hinsichtlich einer rechtmäßigen Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung zu informieren und die entsprechenden Nachweise zu prüfen. In der Vernehmung als Auskunftsperson vom 26. Mai 2004 hat der Berufungswerber selbst angegeben, dass ihm der Text der Händlererklärungen in seiner…
…zu den Abschnitten oder Kapiteln und - soweit in den Positionen oder in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist - die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften. AV 2: a) Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware…
…den Prüfern ohne Angabe des akademischen Titels im Firmenwortlaut angegeben] könnten keine Auskünfte erteilt werden, da Dipl. Ing. WW eine solche Firma nach wie vor nicht bekannt sei. Wenn diese Frageliste aber die Bw. betreffen sollte, könnten folgende Auskünfte gegeben werden: Der Betriebsgegenstand der Bw…
…den Aufforderungen der Behörde, unvollständige Angaben zu ergänzen und Zweifel zu beseitigen (Ergänzungsauftrag nach § 161 Abs. 1), nicht nachkommt, wenn er Auskünfte über zweifelhaft erscheinende Sachverhalte verweigert oder der Aufforderung zur Aufklärung wegen bestimmter Bedenken gegen die Richtigkeit gemachter Angaben (Erklärungen) nicht, nicht ausreichend oder…