RIS AI
40 301 Treffer723 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0594-I/07Pauschbetrag für auswärtiges Studium, wenn öffentliche Verkehrsmittel unter einer Stunde verkehren, nicht jedoch zum Schulbeginn und zum Schulende?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2009

…normiert, dass Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn die Fahrtzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…

UFSG RV/0684-G/09Beim "günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel" iSd § 2 Abs. 1 der Verordnung BGBL. Nr. 624/1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 handelt es sich um ein solches, welches während des Tages Verkehrsverbindungen mit einer Fahrtdauer von höchstens einer Stunde sicherstellt. Auf in die Nachtstunden hineinreichende Lehrveranstaltungen ist nicht Bedacht zu nehmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…aber bereits um 19.50 Uhr den Studienort verlasse, an diesen Tagen ein öffentliches Verkehrsmittel tatsächlich nicht verwendet werden könne und daher eine Fahrzeit unter einer Stunde "unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels" nicht gegeben sein könne. Der Ausbildungsort liege somit außerhalb des (mit öffentlichen…

UFSG RV/0370-G/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2007

…nach B und retour, zeigen, dass die Fahrtzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel zum Studienort B unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist nicht einzubeziehen, da die Grundsätze des § 26 Abs…

UFSK RV/0124-K/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2012

…Der Bw. verwies abermals darauf, dass im Umstand, dass lediglich einmal am Vormittag eine Verkehrsverbindung von unter einer Stunde Fahrtdauer bestanden habe, für ihn unverständlich zur Abweisung seines Antragsbegehrens durch das Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden geführt habe. Die Erreichbarkeit des Studienortes bzw. der Besuch…

UFSW RV/3702-W/02Auswärtige Berufsausbildung - Verordnungsgemeinde - Fahrtzeit unter 1 Stunde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2003

…Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als…

UFSW RV/3689-W/02Auswärtige Berufsausbildung - Verordnungsgemeinde - Fahrtzeit unter 1 Stunde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2003

…und Studienort nach der geänderten Verordnung irrelevant ist (siehe Lohnsteuerprotokoll 2002, P 1.18.3). Aufgrund der Tatsache dass D in der Verordnung genannt ist und der Überprüfung der Behörde das die Fahrtzeit unter einer Stunde beträgt kommt die Gewährung des Pauschbetrages nach § 34 Abs…

UFSF RV/0471-F/07Nachdem die Fahrtzeit zwischen Wohn- und Studienort jeweils nicht mehr als eine Stunde beträgt, gilt die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Studienort und retour als zumutbar und lagen somit die Voraussetzungen für die Anerkennung einer auswärtigen Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…zum StudFG 1992 zugrunde liegt, rechnet mit dem jeweiligen Stadtzentrum und zentralen Bahnhöfen. Ausgenommen von Linz und Wien wurde der jeweilige (Haupt)Bahnhof herangezogen. Liegt die Erreichbarkeit des Studienortes mit der Bahn regelmäßig unter einer (fallweise: knapp über einer) Stunde Fahrtzeit, so ist die tägliche…

UFSF RV/0464-F/07Individuelle Unterrichtszeiten, Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw nach Beendigung des Unterrichts sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Zurücklegung der Strecke zwischen Wohn- und Studienort und retour nicht von Relevanz. Für das günstigste Verkehrsmittel ist ausreichend, wenn in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden exisitert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…Bw vorgelegten Fahrplänen ersichtlich. Aus diesen Fahrplänen ist jedenfalls ersichtlich, dass zwischen Wohn- und Studienort und retour mehrmals täglich Züge verkehren, deren Fahrdauer unter einer Stunde liegt. Dies wurde vom Bw in seinem Vorlageantrag vom 23. Oktober 2007 auch nicht mehr bestritten. Daraus kann somit…

UFSW RV/1109-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in einer "Verordnungsgemeinde" (Weiden am See - Wien) in den Jahren 2007 und 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2010

…zu, wenn die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als 1 Stunde) nicht zumutbar [ist]. Da die Entfernung Weiden am See - Wien weniger als 80 km beträgt und die Fahrzeit unter einer Stunde liegt, stehen…

UFSI RV/0333-I/06Vorliegen einer auswärtigen Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2007

…Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als…

UFSW RV/1846-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in einer "Verordnungsgemeinde" (Bad Sauerbrunn - Wien) in den Jahren 2005 bis 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010

…die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als 1 Stunde) nicht zumutbar ist. Da die Entfernung Sauerbrunn - Wien weniger als 80 km beträgt und die Fahrzeit unter einer Stunde liegt (Bahnhof Sauerbrunn - Bahnhof Wien Meidling…

UFSW RV/0791-W/12Großes Pendlerpauschale einer Alleinstehenden vom weiter entfernten Wohnsitz bei Vorhandensein einer Wohnung am Arbeitsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2012Teil 1/2

…Stunden. F. ist von A. rund 20 km mit einer Fahrzeit mit dem Auto von etwas unter einer 1/2 Stunde entfernt. Mit dem Autobus beträgt die Fahrzeit etwa 1 1/2 Stunden, insgesamt ist die Bw bei Verwendung des Autobusses etwas über 2 Stunden…

UFSL RV/0472-L/04Berufsausbildungspauschale für die Tochter für den Besuch einer Touristikschule im Inland (auswärtige Berufsausbildung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2004

…Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als…

UFSW RV/3014-W/09Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes im Jahr 2007, Besuch einer Kooperativen Mittelschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2011

…Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als…

UFSW RV/0278-W/091. Bewirtung als Werbung einer Kinderärztin; 2. Opern-CD's und DVD's mit Erwachsenenspielfilmen als Betriebsausgabe einer Kinderärztin; 3. Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung an arbeitsfreien Tagen; 4. Nur Kinderbeaufsichtigung, nicht jedoch Essen, Schulbesuch und Ferienaktivitäten als außergewöhnliche Belastung einer alleinerziehenden Mutter; 5. Montessorischule als außergewöhnliche Belastung bei behindertem Kind; 6. Berufskleidung Kinderärztin mit lustigen Motiven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2013Teil 1/3

…- etwa aus Gründen des Standesansehens - getragen werden müssen und deshalb auch einem erhöhten Verschleiß unterliegen würden. Es handle sich geradezu um typische Aufwendungen, welche dem Abzugsverbot nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 unterliegen würden (nochmals unter Hinweis auf VwGH 26.4…

UFSI RV/0148-I/11Zumutbare Fahrzeit, wenn der Bahnhof der Verordnungsgemeinde knapp außerhalb des Gemeindegebietes liegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2011

…sei der jeweilige (Haupt-)Bahnhof. Im Berufungsfall bedeute dies, dass ausschließlich die Fahrzeiten vom Bahnhof A bis Innsbruck (Haupt-)Bahnhof heranzuziehen seien. Diese Fahrzeiten seien eindeutig unter einer Stunde. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Pauschales gemäß § 34 Abs. 8 EStG würden daher nicht vorliegen…

UFSW RV/2494-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Gols - Wien) im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2009

…Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als…

UFSW RV/4519-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2003

…2001/2002 sowie mittels der elektronischen Fahrplanauskunft der ÖBB im Internet (www.oebb.at) für den Sommer 2003 ermittelt. Hieraus ergibt sich, dass auch zwischen der Haltestelle Pottschach und Wien Südbahnhof Verbindungen unter einer Stunde Fahrzeit bestehen; dem im Vorlageantrag geäußerten gegenteiligen Vorbringen der Bw…

UFSW RV/4297-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als…

UFSW RV/4356-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2003

…Südbahnhof - Technikum Wien sind daher nicht entscheidend, sondern die Fahrzeiten zwischen den Gemeinden Jois und Wien. Zwischen den beiden Gemeinden besteht jedoch eine Fahrzeit unter einer Stunde. Der Nachweis einer eine Stunde überschreitenden Fahrzeit konnte daher vom Bw. nicht geführt werden. Die Berufung war folglich…