Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 24. Oktober 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. Oktober 2006, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum vom 1. April 2006 bis 31. August 2006 im Gesamtbetrag von…
Betr.: Ordnungsgemäßes Nachsichtsansuchen gemäß Ihres Hinweises im Verlauf des gestrigen Erörterungsgespräches, eines Teils der Abgabenschuld ob unschuldig getroffener nichtmeritorischer Durchführungsform in weiterer Kontinuität - mit der Bitte um nachträgliche Miteinbeziehung der bereits auch Nachsicht-beantragungsmäßig vorliegenden Dokumentation (die - wie auch meine einschneidende Unfallverletzung, ausschließlich, mit einem…
…beantragt die Weitergewährung ab April 2013, dies mit der Begründung, dass sein Sohn als männlicher Student durch den Präsenzdienst und die 6-jährige Studiendauer zwei Jahre unschuldig verloren habe. Zusätzlich hätte L. nach dem ersten Jahr trotz positivem Studienerfolg aufgrund fehlender Studienplätze ein weiteres Jahr…
…Dies mit der Begründung, Prozesskosten würden nur dann zu Werbungskosten führen, wenn der Prozess durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sei und man "mehr oder weniger unschuldig sei". Dagegen richtet sich die fristgerecht eingebrachte Berufung vom 23. März 2007. In der Begründung stützt sich die Berufungswerberin…
…Vertrauenswürdigkeit dieser Daten wieder beseitigt. Die offenkundige Schwäche des Mehrwertsteuersystems, welches Steuerbetrug in dieser Form ermöglicht, darf nicht ausschließlich zu Lasten des unschuldigen Unternehmers gehen. Es muss Aufgabe der zuständigen Behörden sein, die Richtigkeit der vom Steuerpflichtigen angegebenen Daten zu verifizieren, wenn die Behörden auf…
…insgesamt 51.389,73 €. Ausgeführt wurde, dass eine "unschuldige Mutter" mit vier Kindern durch eine derartige Rückforderung nicht in Not gestürzt werden dürfe, weshalb um "Befreiung von dieser seit drei Jahren dauernden Nervenbelastung für die ganze Familie" ersucht werde. Als ihr bei Y-Airlines…
…vorgebracht, der Bw. als Geschäftsführer der V.GmbH habe die Finanzbehörde nicht schlechter behandelt als die übrigen Gläubiger. Die GmbH sei unschuldig in Zahlungsschwierigkeiten geraten, zumal ein geordneter Geschäftsbetrieb durch die Festsetzung der Steuernachzahlungen nicht mehr möglich gewesen sei. Ebenso seien Zahlungen von Geschäftspartnern ausgefallen…
…die Schätzungsbescheide unbekämpft in Rechtskraft erwachsen seien. Eine Schadensgutmachung liege bis dato nicht vor. Im Einspruch gegen die Strafverfügung sei lediglich vorgebracht worden, dass der Bw. unschuldig sei, in der mündlichen Verhandlung sei dazu ergänzt worden, dass der Bw. nicht in der Lage sei Unterlagen…
…ergebe, dass die Feststellungen des Landesgerichtes Eisenstadt die Entscheidung nicht zu tragen vermögen würden. Da der Bf. aufgrund von Handlungen anderer Beteiligter viele Monate unschuldig im Gefängnis verbracht habe, sei es unter Berücksichtigung des Rechtsgrundsatzes "in dubio pro reo" erforderlich, den Sachverhalt ergänzend zu erheben…
…Nach dem Konkursverfahren sei ihm vom Masseverwalter versichert worden, dass damit der Fall für ihn erledigt sei und er in dieser Angelegenheit völlig unschuldig sei. Er wisse nicht wie er die Abgabenschuld zahlen soll, da er als Familienvater eine Wohnung samt Familie zu erhalten habe…
…Betriebsprüfung, zu welcher Stellung zu nehmen damals nicht möglich gewesen sei, erlebe sich der Bw. schlicht als instrumentalisiert, also missbraucht und insofern unschuldig. Zu bewerten werde des Weiteren auch noch sein, dass im (abgesonderten) Finanzstrafverfahren gegen Herrn W. bereits eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt sei, so…
…und 5. Jänner 2004 neuerlich nachfolgenden Antrag ein: "Die Freiwillige Feuerwehr" Ort "unterhält einen Unterstützungsverein mit dem Zweck, unschuldig in Not geratenen Kameraden eine finanzielle Hilfestellung zu geben. Die Veranlagung erfolgte durch den Erwerb von Intertrend- und Combirentkapitalanlagefonds der Sparinvest Austria Kapitalanlagegesellschaft bzw. IHS der…
…ist nichts hinzuzufügen. Die diesbezügliche Begründung und Beweiswürdigung in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung ist logisch und schlüssig und wird in diese Entscheidung übernommen. Der im gesamten Verfahren leugnenden Verantwortung des Bf. und der Beteuerung seiner Unschuld wird auch in diesem Verfahren kein Glauben geschenkt. Bei der…
…aus, dass er die Verhängung einer Ordnungsstrafe sowohl inhaltlich als auch der Höhe nach bestreite. Er fühle sich völlig unschuldig, der Vorwurf der beleidigenden Schreibweise werde zurückgewiesen und dies folgender Weise begründet: Die von ihm verwendeten Wendungen und Ausdrücke hätten keinen beleidigenden und unsachlichen Charakter…
…gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung wurde wie folgt vorgebracht: Dieser Bescheid beruft sich auf die Gründe a) b) c). Es ist eindeutig nachgewiesen im Strafverfahren, dass ich unschuldig bin und keine strafbare bzw. fahrlässige Handlung gemacht habe. Da die Bescheide nur auf angeblicher Fristversäumnis beruhen…
…Vorverfahren 2004/00347-001 verwiesen, sodass am Vorliegen einer wissentlichen Abgabenverkürzung kein vernünftiger Zweifel obwalte. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Der Bf. sei unschuldig. Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der insolventen L.GmbH sei die Lebensgefährtin des Bf., D. Das österreichische Steuerrecht gehe bei…
…erhoben. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Behörde insbesondere den Verfahrensstand des Strafverfahrens bislang nicht berücksichtigt habe. In diesem Verfahren verantworte sich der Beschwerdeführer als unschuldig. Der Beschwerdeführer sei tatsächlich nur zum Transport von Paketen und Koffern eingesetzt worden. Es fehle ihm jeglicher Vorsatz…
…ihrer Entscheidung zugrunde zu legen. Dieser Nachweis obliegt der Behörde. Nicht der Beschuldigte hat also nachzuweisen, daß er unschuldig ist sondern die Behörde hat nachzuweisen, daß der Beschuldigte Täter einer strafbaren Handlung ist (VwGH 24.10.1990, 86/13/0032). Die Behörde ist daher verpflichtet…
…dass eine Besteuerung der Unfallrente durchgeführt werde. Es gäbe sehr viele Menschen, die oftmals unschuldig durch Arbeitsunfälle bleibende Schäden erlitten hätten. Der Großteil dieser Arbeitnehmer bewältige unter ständigen Schmerzen die übertragenen Aufgaben. Durch die Härte des derzeitigen Berufslebens würden viele keinen Krankenstand in Anspruch nehmen…
…ihre seinerzeitige Aussage richtig zu stellen. Sie selbst habe übrigens nichts davon gewusst, dass ihr Lebensgefährte ausländische Zigaretten besitze. Sie sei demnach unschuldig und ersuche deshalb um Überprüfung des betreffenden Bescheides. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gem. § 37 Abs.1 lit.a) FinStrG macht sich…