…etc. lediglich Indizien. Ein Unternehmen könne auch mehrere Adressen haben. Die Firmenbuchmeldung einer Gesellschaft sei analog zur polizeilichen Meldung einer natürlichen Person zu sehen. Relevant sei nur, wo die Firmenanschrift sei und ob die Bw als Vertragspartner annehmen durfte, dass der Lieferant gegen eine bloße…
…vorliegenden Fall nicht von Bedeutung, ob die unrichtige Steuernummer oder die unrichtige Firmenbuchnummer zum Verlust des Vorsteuerabzugs fühen und ob diese Rechnungsbestandteil sind oder nicht. Da schon auf Grund der unrichtigen Adresse in den Rechnungen der Vorsteuerabzug zu versagen ist, ist es auch nicht von…
…einer unrichtigen Anschrift hatte, beseitigt nicht die Zweifel der Abgabenbehörde daran. Die Erhebungen des Finanzamtes lieferten auch entsprechende Beweise. Auch der Verweis auf die Erschließbarkeit durch die Firmenbuchabfrage ist insoweit der Berufung nicht dienlich, als - wie oben geschildert - die Rechnungsausstellerin an der angeführten Adresse nicht…
…600,00 aus den Rechnungen der Fa.A. nicht anerkannt und dies damit begründet, dass die auf den Rechnungen angegebene Geschäftsadresse dieser Gesellschaft unrichtig sei, die Unternehmereigenschaft der Gesellschaft nicht vorliege und übliche Aufzeichnungen nicht vorgelegt hätten werden können. Diese Feststellungen der Finanzbehörde seien falsch.…
…was ich als Staat vorher bestätigt habe, gilt nicht, weil Du...hast nicht erkannt, dass die angegebene Adresse eine angeblich unrichtige Adresse war". Wenn dies alles für die Bw. so eindeutig gewesen sein soll, stelle sich die Frage, warum das Finanzamt dies nicht selbst erkannt…
…des rechnungsausstellenden Unternehmens nicht auf der im Firmenbuch aufscheinenden Adresse gewesen sei. Da Voraussetzung für den Vorsteuerabzug die eindeutige Identifizierbarkeit des Rechnungsausstellers anhand der in der Rechnung angeführten Rechnungsmerkmale sei und dies im konkreten Fall nicht zutreffe, da eine unrichtige Adresse in der Rechnung aufscheine…
…für Anzahlungsrechnungen vorsieht. Es gelten daher für derartige Rechnungen die selben Anforderungen wie für sonstige Rechnungen und ist daher auf die dazu ergangene - bereits oben angeführte - Rechtsprechung zu verweisen. Ad unrichtige Adresse des liefernden/leistenden Unternehmers Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle, ob der…
…u. a. der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes führt schon eine unrichtige Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmens zur Versagung des Vorsteuerabzuges und kann darin kein kleiner, dem Vorsteuerzug nicht hinderlicher Formalfehler gesehen werden (Erk. vom…
…unrichtigen und mangelhaften Sachverhaltsermittlung: Es sei zutreffend, dass (wie von der Bw. vorgebracht), eine unrichtige Adresse der Website, nämlich "www.xxx.at", anstelle von "www.xxx.com" im BP-Bericht (sowie auch in allen der Bw. zugekommenen Schreiben der BP) angeführt sei. Diese unrichtige Adresse…
…der Website eines anderen Unternehmens kann nämlich ausgeschlossen werden, da es die unrichtige Adresse im Prüfungszeitraum nicht gab. Daher ist der seitens der Bw. in diesem Zusammenhang erhobene Vorwurf der unrichtigen und mangelhaften Sachverhaltsermittlung nicht gerechtfertigt. Im Übrigen befinden sich die Ausdrucke der Inhalte der…
…dann eine wesentliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, (vgl.: Ruppe, UStG 1994, Kommentar § 11, Tz 56 u. 57) Wenn die Adresse des leistenden Unternehmers unrichtig ist, steht daher der Vorsteuerabzug nicht zu (vgl. auch: Ruppe, UStG 1994, Kommentar zu § 11, Tz 60 sowie das Erkenntnis des…
…Computerausdruck handelt. Auch erfüllt sie nicht sämtliche Rechnungserfordernisse, so ist kein konkreter Leistungsinhalt (Ü-Wagenbereitstellung?) zu erkennen. Gemeinsam ist sowohl der "Gutschrift" als auch der "Rechnung", dass beide mit Nweg eine unrichtige Adresse der Bw. aufweisen. Der Firmensitz der Bw. befindet sich jedoch lt. Unternehmerbescheinigung…
…nicht geeignet den Vorsteuerabzug zu versagen. Im vorliegenden Fall werde die Richtigkeit der Adressen der C. Bau GmbH, E. Bau GmbH und H. Bau GmbH beanstandet. Die Feststellungen betreffend die C. Bau GmbH würden auf Ergebnissen des abgabenrechtlichen Erhebungsdienstes beruhen, die als unrichtig zurückzuweisen seien…
…Lieferanten, der unter dem angegebenen Namen und der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, dann fehlt es an der Angabe von Namen und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Auch die Anführung des richtigen Namens, aber einer unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend (s Kolacny/Caganek, aaO…
… 12 UStG 1994 und formeller Rechnungsvoraussetzungen des § 11 UStG 1994 abhängig sei. Auf den Rechnungen hätten sich unrichtige Namen und Adressen der leistenden Unternehmen befunden, weshalb die Kriterien des § 11 UStG 1994 nicht erfüllt gewesen wären. Das Gesetz fordere die eindeutige Feststellung des liefernden und…
… 12 UStG 1994 und formeller Rechnungsvoraussetzungen des § 11 UStG 1994 abhängig sei. Auf den Rechnungen hätten sich unrichtige Namen und Adressen der leistenden Unternehmen befunden, weshalb die Kriterien des § 11 UStG 1994 nicht erfüllt gewesen wären. Das Gesetz fordere die eindeutige Feststellung des liefernden und…
…der Bw. nach eigenen Angaben für den einen Teil der "Touristenexporte" wissentlich unrichtige Namen und Adressen von Rechnungsempfängern in die Ausgangsrechnungen und Ausfuhrbescheinigungen U 34 eingetragen und für den übrigen Teil die von den Kunden gemachten Angaben nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden. Wer die…
…der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus (vgl. ua. VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Die Anführung des richtigen Namens, aber einer unrichtigen Adresse ist nicht…
…um Wiederholungen zu vermeiden, auf die obigen Ausführungen unter Punkt 1) verwiesen. Auch aus der Behauptung, dass ein Bekannter des Bw. auf Grund eines vorhandenen Firmenschildes an der besagten Adresse die tatsächliche Existenz der Fa. E. Handel GmbH verifiziert habe, kann nichts für ihn gewonnen…
…seien weder Voranmeldungen abgegeben, noch Zahlungen geleistet worden. Über das Vermögen der BauGmbH sei schließlich im Jänner 2006 der Konkurs eröffnet worden. Durch die Angabe einer unrichtigen Adresse auf den Rechnungen der BauGmbH seien die Merkmale des § 11 UStG 1994 nicht erfüllt, weshalb diese auch…