…entspricht somit dem unpfändbaren Freibetrag des § 291a Abs. 1 EO (€ 662,99). Das laut Feststellungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 4. August 2004 einen höheren Betrag von € 740,00 ergebende Pflegegeld ist gemäß 53 AbgEO iVm. § 290 Abs. 1 EO eine unpfändbare Forderung …
…eben diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmung des § 59 Abgabenexekutionsordnung hingewiesen, wonach das Finanzamt auf Antrag des Abgabenschuldners den unpfändbaren Freibetrag erhöhen kann, wenn dies mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des Abgabenschuldners aus persönlichen Gründen geboten ist. Gründe für eine solche Erhöhung des pfändungsfreien Betrages…
…eben diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmung des § 59 Abgabenexekutionsordnung hingewiesen, wonach das Finanzamt auf Antrag des Abgabenschuldners den unpfändbaren Freibetrag erhöhen kann, wenn dies mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des Abgabenschuldners aus persönlichen Gründen geboten ist. Gründe für eines solche Erhöhung des pfändungsfreien Betrages…
…Abs. 2 KO ihre bestehenden und künftigen Pensionsansprüche soweit abgetreten, als sie das Existenzminimum übersteigen. Da der Bw. somit während der Dauer des Abschöpfungsverfahrens nur der jeweils geltende unpfändbare Freibetrag ihrer Pension verbleibt bzw. das monatliche Gesamteinkommen der Bw. das Existenzminimum (§ 291a EO) nicht übersteigt…
…gemäß § 290a EO als beschränkt pfändbare Geldforderungen gelten und damit das Existenzminimum bzw. der unpfändbare Freibetrag von € 2.739,29 bei der Überweisung der gepfändeten Forderung zu berücksichtigen ist. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. 2. Die Berufung vom 3. September 2009…
…Bw. bezogenen Einkünfte demnach grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen seien, können diese gepfändet werden. Ruhebezüge seien hingegen nur beschränkt pfändbar; ein unpfändbarer Freibetrag (Existenzminimum) sei zu berücksichtigen. Eine Zusammenrechung von mehreren bezugsauszahlenden Stellen, unabhängig davon ob es sich um eine ausländische bezugsauszahlende Stelle handelt, sei in …
…Bw. bezogenen Einkünfte demnach grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen seien, können diese gepfändet werden. Ruhebezüge seien hingegen nur beschränkt pfändbar; ein unpfändbarer Freibetrag (Existenzminimum) sei zu berücksichtigen. Eine Zusammenrechung von mehreren bezugsauszahlenden Stellen, unabhängig davon ob es sich um eine ausländische bezugsauszahlende Stelle handelt, sei in …
… 291a (unpfändbarer Freibetrag bzw. "Existenzminimum") oder des § 291b EO gepfändet werden. Der unpfändbare Freibetrag ist vom Drittschuldner zu ermitteln. Die Alterspension des Bw. beträgt laut Berufungsvorbringen monatlich netto € 1.028,00, übersteigt somit den unpfändbaren Freibetrag - nach der zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen…
… 291a EO als sog. "Existenzminimum" (unpfändbarer Freibetrag) ein allgemeiner Grundbetrag von monatlich S 8.440,- (€ 613,36) und je Unterhaltspflicht ein Unterhaltsgrundbetrag von monatlich S 1.560,- (€ 113,37) vorgesehen ist, was aus Sicht des Bw somit monatlich S 10.000,- (€ 726…
…den Pfandrängen fünf und sechs Exekutionsforderungen anderer Gläubiger mit vergleichsweise geringeren Beträgen. Durch die im ersten Pfandrang stehende Unterhaltsexekution der geschiedenen Gattin wird das monatliche Nettopensionseinkommen des Berufungswerbers nach ausgewiesener Aktenlage regelmäßig bereits bis zum unpfändbaren Freibetrag im Sinne des § 291 a Exekutionsordnung (Unterhaltsexistenzminimum) aufgebraucht…
…79/1896 idgF (§ 291a EO, § 53 AbgEO) bei der Einbringung von Forderungen gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen einen so genannten unpfändbarer Freibetrag ("Existenzminimum") erhöhen, demnach gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen durch ein erhöhtes Existenzminimum abgesichert verbliebe. Derartige Aufwendungen konnten daher vom Bf. nicht mit Erfolg ins Treffen geführt werden. Die deutlichste…
…79/1896 idgF (§ 291a EO, § 53 AbgEO) bei der Einbringung von Forderungen gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen einen so genannten unpfändbarer Freibetrag ("Existenzminimum") erhöhen, demnach gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen durch ein erhöhtes Existenzminimum abgesichert verbleibt. Derartige Aufwendungen konnten daher vom Bf. nicht mit Erfolg ins Treffen geführt werden. Die deutlichste…
…des § 291a (unpfändbarer Freibetrag bzw. "Existenzminimum") oder des § 291b EO gepfändet werden. Der unpfändbare Freibetrag ist vom Drittschuldner zu ermitteln. Die Alterspension des Bw. betrug im Jahre 2003 brutto mehr als € 2.000,00, überstieg somit den unpfändbaren Freibetrag und war daher (beschränkt, d…
…vorstehenden Erwägungen und einem pfändbaren Teil der Pension in Höhe von € 290,61 laut Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt vom 15. März 2006 erscheint somit die Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages (§ 291a EO) um € 200,00 als sachlich gerechtfertigt, zumal hiedurch sowohl dem berechtigten Interesse des…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen für eine Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Zunächst ist festzuhalten, dass an dem vom Bw. geschilderten und ausreichend dokumentierten Krankheitsbild eines metastasierendes Rectumcarcinoms…
…September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes EF vom 13. September 2010 betreffend Abweisung eines Antrags auf Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages gemäß § 59 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw) war als Facharzt für Zahn…
…Existenz gefährdet sei, ist auf die Bestimmung des § 291 a EO über den unpfändbaren Freibetrag (€ 814,00 Grundbetrag laut Existenzminimum-Verordnung 2012) zu verweisen, von dem nach den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Exekutionsordnungs-Novelle 1991 (181 der BlgNR XVIII GP) anzunehmen ist, dass der…
…Die vom Bw. bezogenen Einkünfte aus den genannten Arbeitsverhältnissen in Höhe von zusammen € 998,00 sind geringer als der unpfändbare Freibetrag (Existenzminimum) des § 291 a EO (bei Unterhaltspflichten für 3 Kinder € 1.161,00 bei monatlichem Bezug mit Sonderzahlungen bzw. € 1.282…
…17/0403). Auch in Hinblick auf die Bestimmung des § 291 a EO über den unpfändbaren Freibetrag (€ 693,00 Grundbetrag laut Existenzminimum-Verordnung 2006), von dem nach den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Exekutionsordnungs-Novelle 1991 (181 der BlgNR XVIII GP) anzunehmen ist, dass der festgesetzte…
…der regelmäßigen Einkünfte eines Bf mit dem nach § 291a EO iVm § 293 Abs 1 lit a ASVG ermittelten unpfändbaren Freibetrag (Existenzminimum) kann die weiterführende Frage beantwortet werden, ob durch eine Abgabeneinhebung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag durch die…