…entspricht somit dem unpfändbaren Freibetrag des § 291a Abs. 1 EO (€ 662,99). Das laut Feststellungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 4. August 2004 einen höheren Betrag von € 740,00 ergebende Pflegegeld ist gemäß 53 AbgEO iVm. § 290 Abs. 1 EO eine unpfändbare Forderung …
…eben diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmung des § 59 Abgabenexekutionsordnung hingewiesen, wonach das Finanzamt auf Antrag des Abgabenschuldners den unpfändbaren Freibetrag erhöhen kann, wenn dies mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des Abgabenschuldners aus persönlichen Gründen geboten ist. Gründe für eine solche Erhöhung des pfändungsfreien Betrages…
…eben diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmung des § 59 Abgabenexekutionsordnung hingewiesen, wonach das Finanzamt auf Antrag des Abgabenschuldners den unpfändbaren Freibetrag erhöhen kann, wenn dies mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des Abgabenschuldners aus persönlichen Gründen geboten ist. Gründe für eines solche Erhöhung des pfändungsfreien Betrages…
…Abs. 2 KO ihre bestehenden und künftigen Pensionsansprüche soweit abgetreten, als sie das Existenzminimum übersteigen. Da der Bw. somit während der Dauer des Abschöpfungsverfahrens nur der jeweils geltende unpfändbare Freibetrag ihrer Pension verbleibt bzw. das monatliche Gesamteinkommen der Bw. das Existenzminimum (§ 291a EO) nicht übersteigt…
…gemäß § 290a EO als beschränkt pfändbare Geldforderungen gelten und damit das Existenzminimum bzw. der unpfändbare Freibetrag von € 2.739,29 bei der Überweisung der gepfändeten Forderung zu berücksichtigen ist. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. 2. Die Berufung vom 3. September 2009…
…Existenzgefährdung verwirklicht werde. Hingewiesen werde auch darauf, dass die Behauptungs - und Beweislast beim Nachsichtswerber liege. Zu den Einkünften aus der Pensionsversicherung wurde ausgeführt, dass von der Bezugsauszahlenden Stelle zwingend ein sogenannter unpfändbarer Freibetrag (§ 291a ff EO), welcher sich an die Einkommenshöhe und der familiären Situation…
…iSd § 138 IO zu unterziehen, wenn sie unter Berücksichtigung des sonstigen Einkommens in der jeweiligen Veranlagungsperiode über dem unpfändbaren Freibetrag liegen würden (LG Feldkirch, 2 R 9/09b). Im Fall des Anspruchs auf Rückzahlung zu viel entrichteter Einkommensteuer sei daher die Besonderheit zu beachten, dass…
…Pfändungsschutz endet. Um zu verhindern, dass durch Pfändung des auf Bankkonten durch die Überweisung von beschränkt pfändbaren Geldforderungen bestehenden Guthaben der Pfändungsschutz des § 291a EO, wonach dem Abgabepflichtigen das Existenzminimum als unpfändbarer Freibetrag zu verbleiben hat, unterlaufen oder das Existenzminimum gepfändet wird, bestimmt § 54 (gleichlautend …
…gegenständlichen Verfahren ist strittig, ob der Beschwerdeführerin aus dem bei der Bank gepfändeten Betrag ein unpfändbarer Freibetrag ("Existenzminimum") an die Beschwerdeführerin zurückzuzahlen ist. Pfändbar sind alle Arten von Geldforderungen (soweit nicht Exekutionsverbote oder Exekutionsbeschränkungen in Frage kommen) und zwar auch dann, wenn diese bedingt oder…
…gepfändet worden. Strittig ist im gegenständlichen Beschwerdefall, ob dem Beschwerdeführer von dem bei der Bank gepfändeten Betrag ein unpfändbarer Freibetrag zurückzuzahlen wäre. Pfändbar sind alle Arten von Geldforderungen (soweit nicht Exekutionsverbote oder Exekutionsbeschränkungen in Frage kommen) und zwar auch dann, wenn diese bedingt oder befristet…
…zB VwGH 12.10.2009, 2009/16/0085 mwN). Der Beschwerdeführer wird aber darauf hingewiesen, dass bei einer allfälligen Exekutionsführung auf das Existenzminimum Rücksicht zu nehmen sein wird und insoweit ein der Exekution entzogener unpfändbarer Freibetrag besteht (§ 53 AbgEO iVm § 291a EO). Aus dem Titel…
…53 AbgEO iVm § 291a EO sei der Bf. in seiner Existenz geschützt, da bei einer allfälligen Exekutionsführung auf das Existenzminimum Rücksicht zu nehmen sein werde und insoweit ein der Exekution entzogener unpfändbarer Freibetrag bestehe (§ 291a EO). Aufgrund der angegebenen Pensionshöhe von ca. € 2.500…
…2008/15/0139). Abschließend wird - wie schon von der belangten Behörde festgestellt - festgehalten, dass bei einer allfälligen Exekutionsführung auf das Existenzminimum Rücksicht zu nehmen sein wird und insoweit ein der Exekution entzogener unpfändbarer Freibetrag besteht (siehe § 291a Exekutionsordnung). Eine Unbilligkeit angesichts lange verstrichener Zeit zwischen…
…Er sei zudem durch die Bestimmungen, wonach ihm im Falle einer Exekutionsführung ein unpfändbarer Freibetrag von seinem Arbeitseinkommen ("Existenzminimum") zu verbleiben hat, geschützt und könne einer möglichen Härte der Abgabeneinhebung durch die Gewährung von Ratenzahlungen begegnet werden. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 3.8…
…Schadens in Zukunft wieder gut zu machen. Die Beschwerde war daher spruchgemäß als unbegründet abzuweisen. Der Beschwerdeführer wird abschließend darauf hingewiesen, dass bei einer allfälligen Exekutionsführung auf das Existenzminimum Rücksicht zu nehmen sein wird und insoweit ein der Exekution entzogener unpfändbarer Freibetrag besteht (§ 291a EO)…
…Abschließend wird - wie schon von der belangten Behörde festgestellt - festgehalten, dass bei einer allfälligen Exekutionsführung auf das Existenzminimum Rücksicht zu nehmen sein wird und insoweit ein der Exekution entzogener unpfändbarer Freibetrag besteht (siehe § 291a Exekutionsordnung). Die dem Bf von der belangten Behörde im Haftungsweg vorgeschriebene…
… 290a Abs. 1 Z 7 EO dürfen Leistungen, die für die Dauer der Arbeitslosigkeit zu gewähren sind, wie das Arbeitslosengeld, nur nach Maßgabe des § 291a EO (Unpfändbarer Freibetrag bzw. "Existenzminimum") gepfändet werden. Gemäß § 291a Abs. 1 EO haben beschränkt pfändbare Forderungen, bei denen die Berechnungsgrundlage…
…1995, 93/17/0404). Der Bf. werde aber darauf hingewiesen, dass bei einer allfälligen Exekutionsführung auf das Existenzminimum Rücksicht zu nehmen sein werde und insoweit ein der Exekution entzogener unpfändbarer Freibetrag bestehe (§ 291a EO). Es sei daher zweckmäßig gewesen, den Bf. zur Haftung jener Abgaben…
… 53 AbgEO iVm § 291a EO ist die Beschwerdeführerin außerdem in ihrer Existenz geschützt, da bei einer allfälligen Exekutionsführung auf das Existenzminimum Rücksicht zu nehmen sein wird und insoweit ein der Exekution entzogener unpfändbarer Freibetrag besteht (§ 291a EO). Darauf hat auch schon die belangte Behörde in…
…hier gegenständlichen Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis sowie die vom AMS geleisteten Arbeitslosengelder, Notstandshilfen und Überbrückungshilfen, bestehenden Guthaben der Pfändungsschutz des § 291a EO, wonach dem Verpflichteten das Existenzminimum als unpfändbarer Freibetrag zu verbleiben hat, unterlaufen oder das Existenzminimum gepfändet wird, bestimmt § 54 AbgEO (gleichlautend § 292i EO)…