…zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 11 FinStrG begeht nicht nur der unmittelbare Täter das Finanzvergehen, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt…
…oder einer Verpflichtung verwendet, und es unterlässt, dies dem Zollamt vorher anzuzeigen, wobei gem. § 11 FinStrG nicht nur der unmittelbare Täter dieses Finanzvergehen begeht, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Nach Abs.4 leg…
…sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt bis zum Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist unterlässt mit dem Plan, die Abgaben würden wie oben dargelegt tatsächlich zu niedrig festgesetzt…
… 5 TabMG 1996) zuwider in Verkehr gebracht hat. Der Bw hat also mit dieser seiner Verhaltensweise den Anstoß zur Ausführung der oberwähnten Finanzvergehen durch UP (als unmittelbarer Täter) gegeben, wobei ihm (als Raucher und somit ohne Zweifel in Kenntnis der regulären Verschließpreise der Zigarettensorte "Marlboro…
…bedarf es daher für die Qualifizierung einer Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtung und somit der Eigenschaft eines unmittelbaren Täters auch keiner diesbezüglichen förmlichen Vereinbarung zwischen dem Unternehmer (hier HS) und seiner dessen abgabenrechtlichen Pflichten offenbar faktisch ausübenden oder mitausübenden Ehegattin US. In der Berufungsverhandlung hat nunmehr…
…11 FinStrG in Verbindung mit § 11 MinStG 1995 und § 33 Abs. 4 FinStrG. Auf Grund der herrschenden Judikatur, wonach die Befüllung des Tanks eines Kraftfahrzeuges mit gekennzeichnetem Gasöl unmittelbare Täterschaft bewirkt, ist davon auszugehen, dass der Bf. durch sein Ersuchen, gekennzeichnetes Gasöl in den Tank…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Derjenige, der die Tat fahrlässig begeht, macht sich der fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig (§ 34 Abs. 1 leg.cit.). Als (unmittelbarer) Täter iSd. angeführten Bestimmungen kommt dabei aber nicht nur Abgabepflichtige (§ 77 Abs. 1 BAO) bzw. der abgabenrechtlich Verantwortliche (vgl…
…dann bewirkt, wenn Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) wurden (§ 33 Abs. 3 lit. a FinStrG). Als unmittelbarer Täter iSd. angeführten Finanzvergehens (vgl. § 11 FinStrG) kommt dabei nicht nur der Abgabepflichtige selbst, sondern grundsätzlich (auch) derjenige in Betracht, der…
…habenden Berufungsverfahren, dass durch die unter Verletzung der Verpflichtung des § 21 UStG 1994 bewirkte Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen der KEG das objektive Tatbild des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfüllt wurde. Als unmittelbarer Täter (vgl. § 1 FinStrG) eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…des bekämpften Bescheides wird gemäß § 161 Abs.1 FinStrG insoferne abgeändert als der Beschuldigte. in Verdacht steht die genannten Finanzvergehen als unmittelbarer Täter begangen zu haben, im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz: leitete mit dem…
…ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden. Als unmittelbarer Täter komme daher allenfalls AA in Betracht. Nur diesen habe hinsichtlich der zu entrichtenden Abgaben eine abgabenrechtliche Erklärungspflicht getroffen. Mangels bestehender Offenlegungs- und Wahrheitspflicht könne die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Abgaben ihres Mannes nicht unmittelbare Täterin sein. Aber auch eine…
…schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Als unmittelbarer Täter eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 1 und Abs…
…sich damit abfindet und die Abgabenverkürzung zumindest dem Grunde nach für gewiss hält (vgl. z.B. VwGH vom 17. September 1992, 91/16/0093). Neben der Verantwortlichkeit nach dem Verbandsverantwortlichengesetzes (VbVG) kommen als unmittelbarer Täter eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (vgl. …
…faktisch Wahrnehmenden, d. s. beispielsweise bei juristischen Personen die bestellten Organe bzw. Bevollmächtigte aber auch diejenigen, die tatsächlich (befugt oder unbefugt) die entsprechenden abgabenrechtlichen Angelegenheiten wahrnehmen, als (unmittelbarer) Täter in Betracht. Abs. 3 lit. a bis d leg.cit. zufolge sind derartige Abgabenverkürzungen bewirkt, wenn…
…tätig, so ist, bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen (Schuldverhalten) auch nur er - als unmittelbarer Täter - für eine allfällige unter Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkte Abgabenverkürzung finanzstrafrechtlich verantwortlich (vgl. zB. OGH vom 16. Dezember 1980, 10 Os 92/80, EvBl 1981/242). Unmittelbarer Täter iSd §…
…richtet sich zu allererst gegen denjenigen, welcher die verletzten abgabenrechtlichen Pflichten schon von Gesetzes wegen zu erfüllen hat - im gegenständlichen Fall also an die Unternehmerin IN selbst. Als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung kommen aber auch alle Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung…
…und der Gelder nach der jeweiligen Tat und Mitwirkung am Absatz der Dukaten und Übernahme und Verwendung des Geldes; eine genaue Abgrenzung von unmittelbarer (Mit-)Täterschaft, Bestimmung und Beitrag sei ebensowenig feststellbar wie die näheren Umstände der einzelnen Taten. Mit Bescheid vom 8. März 1995…
…keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt, die sich spezifisch auf die abgabenrechtlichen Pflichten des Steuerpflichtigen erstreckt. Belanglos bleibt es hiebei, ob der Täter den Abgabepflichtigen befugt (bspw. als Geschäftsführer einer GmbH) oder…
…b FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Als unmittelbarer Täter bei einer Abgabenhinterziehung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG kommen der Abgabepflichtige…
… 34 Abs. 1 FinStrG, teilweise als unmittelbarer Täter, teilweise als Beitragstäter, begehrt und dabei ausgeführt: Der Beschuldigte habe tatsächlich grob fahrlässig gehandelt. Bei der Feststellung des Sachverhaltes seien dem Spruchsenat schwerwiegende Fehler unterlaufen: Es sei bei der Beurteilung des Schuldgehaltes des [Handelns des] Beschuldigten schlichtweg…