…jedoch nicht in den im Bescheid ausgewiesenen Einkünften aus Kapitalvermögen (und in weiterer Folge im Gesamtbetrag der Einkünfte sowie im Einkommen) enthalten sind. Der Spruch des Einkommensteuerbescheides 1995 ist insoweit unklar und bedarf diesbezüglich entgegen den Ausführungen des steuerlichen Vertreters im Vorlageantrag einer weiteren Klarstellung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, y, vertreten durch Peter Weinmar, 1080 Wien, Lerchengasse 18, vom 20. Januar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23 vom 17. November 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie 2002 gemäß § 108e EStG 1988 entschieden: Die Berufung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Graz 1, HR Dr. Richard Tannert, in der Finanzstrafsache gegen G wegen Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die als Berufung bezeichnete Eingabe vom 4. August…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. Jänner 2003, St. Nr. XY, betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch A., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 2. Mai 2002, St. Nr. XY betreffend Gebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie…
…Sachbescheides) anführt. Im Beschwerdefall wurde in kaum zu überbietender Weise Unklarheit geschaffen, indem der Wiederaufnahmebescheid und der Sachbescheid im Kopf gleich bezeichnet wurden (nämlich als "EINKOMMENSTEUERBESCHEID 2001" ) und in der Rechtsmittelbelehrung sowohl des Wiederaufnahmebescheides als auch des Sachbescheides der Beschwerdeführer dazu angeleitet wurde, im Falle…
…Merkmale mehr und manche weniger ausgeprägt sind, so ergibt sich als Gesamtbild dieses klare Ergebnis. Vor allem die unklaren vertraglichen Gestaltungen (zwei unterschiedliche Versionen von Mietverträgen) lassen keinen Zweifel an dieser Beurteilung aufkommen. Diese Beurteilung wird bestärkt dadurch, dass der erkennende Senat der Ansicht ist…
…Hausverwaltung weggeschmissen." Über die Berufung wurde erwogen: Streitpunkte im ggstl. Berufungsverfahren waren I. von der AG ausgestellte Rechnungen, II. ein angeblich unklarer Geldfluss und III. ein Sicherheitszuschlag, der mit Berufungsvorentscheidung festgesetzt wurde. Über die v.a. Streitpunkte war festzustellen und wie folgt zu entscheiden: I. ..…
…bis Oktober 2005 ein Betrag von € 38.718,08. Alleine diese Darstellung lasse erkennen, dass eine Strafbemessung mit unklaren Beträgen nicht rechtens sein könne und dass dies mehr als verwirrend dargestellt worden sei. Auch möchte der Bw. auf den Umstand des Konkurses der Fa…
…... zu Handen des Masseverwalters ..." während des laufenden Konkursverfahrens verfehlt ist, wurde bereits bei Spruchpunkt I. ausgeführt. Aber auch der Spruchtext enthält Unklarheiten und Unrichtigkeiten, aufgrund deren die Partei, an die diese Entscheidung ergehen soll, nicht klar ersichtlich ist. Zum Einen ist schon die Formulierung undeutlich…
…Bf. zum Zeitpunkt der Vorschreibung bestanden hat. Die diesbezügliche Unklarheit bzw. Unvollständigkeit des dazu festgestellten Sachverhaltes lassen Ungewissheiten an der Richtigkeit der buchmäßigen Erfassung bestehen, die im übrigen nach Ansicht der Rechtsbehelfbehörde durch eine Einschaltung der Finanzstrafbehörde wahrscheinlich zeitnäher zu beseitigen gewesen wären (siehe dazu …
…hinsichtlich der Einzahlungen auf das Betriebskonto wäre dies sehr naheliegend gewesen! Unter diesen Umständen, bei dieser Beweislage, ist jedoch äußerst unklar, ob und in welchem Ausmaß zum 1. Jänner 2000 noch Vermögen vorgelegen ist, oder ob nicht die in den Vorjahren erwirtschafteten Überschüsse zu diesem…
tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Zudem muss festgestellt werden, dass die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht. Die Schätzung nach der Methode des unaufgeklärten Vermögenszuwachses wie hier, wo sehr genau der Vermögenszuwachs ermittelt worden ist, muss als dem Finanzamt bzw der Bp…
…außenstehende Dritte erkennbar sein. Klarer, eindeutiger und zweifelsfreier Inhalt Zwar ist bei zweifelhaftem Vertragsinhalt der behaupteten Vereinbarung die Anerkennung nicht generell zu versagen, doch gilt die allgemeine Beweisregel, dass bei unklaren Rechtsgestaltungen der sich auf sie Berufende zu ihrer Aufklärung besonders beizutragen hat (Ruppe, aaO.…
…vorliegen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagmäßig erfolgen. Begründete Zweifel in einer Rechtsfrage liegen vor, wenn die Rechtslage unklar ist, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Gemäß Artikel 202 Abs…
…wenn die Rechtslage unklar ist, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete…
…wenn die Rechtslage unklar ist, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete…
…wenn die Rechtslage unklar ist, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete…
…Konto des Bw auf ein BTV-Konto der Ehegattin (Kto-Nr. 431ff), die in Erstbetrachtung unklar ist. Ein Zusammenhang mit dem Hausbau ist nach den Unterlagen der Prüfungsabteilung Strafsachen (PAST) hier deshalb gegeben, weil von diesem Konto nachvollziehbare Zahlungen an ausführende Firmen des Wohnobjektes in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der JSKGmbH, in L-Str.85, vertreten durch Bernd Sykora, Steuerberater, 3003 Gablitz, Tullnerbachstrasse 92 A, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf betreffend Körperschaftsteuer 1996 bis 1999 und Umsatzsteuer 1996, 1997 und 1999…