…BAO steht eine noch unerledigte Berufung gegen die Bescheide betreffend die Festsetzung der gestundeten Abgaben der Wirksamkeit der Abgabenfestsetzung nicht entgegen. Aus diesem Umstand, dass die Abgabenfestsetzung trotz einer noch unerledigten Berufung wirksam ist, folgt aber, dass eine solche unerledigte Berufung weder der Stundung noch…
…BAO können Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat abweichend von § 282 Abs. 1 Z. 1 bis 31. Jänner 2003 bei den in § 249 genannten Abgabenbehörden für am 1. Jänner 2003 noch unerledigte Berufungen gestellt werden....Anträge auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung können abweichend von …
…gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten. Aus dem Umstand, dass die Abgabenfestsetzung trotz einer noch unerledigten Berufung wirksam ist, folgt aber, dass eine solche unerledigte Berufung gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide der Festsetzung von Stundungszinsen nicht entgegensteht. Darauf hingewiesen sei, dass gemäß …
…Einbringung einer Berufung nicht gehemmt wird. Daher ist auch im gegenständlichen Fall die Wirksamkeit der Abgabenfestsetzung durch die Einbringung eines Rechtsmittels nicht gehemmt worden. Aus dem Umstand, dass die Abgabenfestsetzung trotz einer noch unerledigten Berufung wirksam ist, folgt aber, dass eine solche unerledigte Berufung weder…
…der noch unerledigten Berufung eben ein nicht durch einen Bescheid abgeschlossenes Verfahren ist, weshalb es insoweit an einer gesetzlichen Voraussetzung mangelt. Das Einkommensteuerverfahren 1999 ist wegen der fristgerecht erhobenen Berufung eben noch nicht durch einen Bescheid abgeschlossen und die Bw kann in die Berufung ergänzenden…
…auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Infolge der umfassenden Reform des Berufungsverfahrens obliegt gem. § 282 (1) BAO idF BG BGBl. I Nr. 97/2002 ab 1. Jänner 2003 die Entscheidung über Berufungen dem Referenten namens des Berufungssenates. Dies gilt auch für zu diesem Zeitpunkt unerledigte Berufungen…
…unerledigte Berufung der Festsetzung von Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO nicht entgegensteht. Auf eine überlange Dauer oder ein Verschulden der Behörde stellt der Gesetzgeber nicht ab, sondern die Stundungspflicht besteht für die Dauer des Zahlungsaufschubes, dh für die Dauer des -zurzeit noch - unerledigten Berufungsverfahrens…
…der Einhebung betreffend Abgabenrückstand in Höhe von € 92.416,81 beantragt worden. Bezüglich dieses Rückstandes liege nur eine Berufung hinsichtlich der Einkommensteuer 2007 vor. Der Großteil des Rückstandes sei auf diverse andere Abgaben zurückzuführen, denen keine unerledigte Berufung zu Grunde liege. Gemäß § 212a Abs…
…in der Berufung (§ 250), im Vorlageantrag (§ 276 Abs. 2) oder in der Beitrittserklärung (§ 258 Abs. 1 BAO) gestellt werden können. Zwar konnten entsprechend den Übergangsregelungen des § 323 Abs. 12 BAO für am 1. Jänner 2003 unerledigte Berufungen Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat abweichend…
…wobei dem Berufungsbegehren darin auch keine Rechnung getragen wurde. Die Einkommensteuervorauszahlungen 2004 setzte das Finanzamt mit 2.000 € fest. Im August 2004 legte das Finanzamt dem unabhängigen Finanzsenat die betreffend Einkommensteuer 1994 bis 1998 noch unerledigte Berufung erstmals zur Entscheidung vor. Mit Bescheiden vom…
…gemäß § 276 Abs. 3 BAO ein und die Berufung vom 11. Dezember 2008 (Eingangsstempel 16. Dezember 2008) gegen den Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2006 vom 26. November 2008 galt wiederum als unerledigt. Als unerledigte Berufung war auf sie in weiterer Folge auch § 274 BAO anwendbar (vgl. Unterpunkt…
…weiterer Folge wird das Finanzamt zunächst die - mangels Vorliegen diesbezüglicher Bescheide - unrichtige Verbuchung am Abgabenkonto der Bw richtig zu stellen und ferner die nunmehr wiederum unerledigte Berufung gegen die vermeintlichen Haftungsbescheide/Kapitalertragsteuer 2006 und 2007 einer Erledigung (im vorstehenden Sinn) zuzuführen haben. Bemerkt wird schließlich…
…Finanzverwaltung angenommene "wirtschaftliche Machthaberstellung" sei nicht ausreichend nachgewiesen. 9. Die nunmehr wieder unerledigte Berufung wurde am 17. Oktober 2006 zwecks Abwicklung eines fortgesetzten Verfahrens an den Unabhängigen Finanzsenat übermittelt. 10. Bereits am 18. Juli 2006 wurde die Berufung betreffend den Haftungsbescheid vom 11. Februar 2005…
…Grund des § 284 Abs. 1 Z 1 BAO gestellt. Dem Erkenntnis des VwGH vom 29. Juni 2005 zufolge war die gegenständliche Berufung am 1. Jänner 2003 noch unerledigt und wurde erst mit Zustellung vom 11. Juni 2003 - durch die unzuständige Behörde - erledigt. Den zahlreichen Eingaben…
…2004 Berufung erhoben. In einem an die "Finanzlandesdirektion OÖ" gerichteten "Devolutionsantrag gemäß § 311 BAO" vom 1.3.2005 wurde auf diese - bis dahin unerledigte - Berufung verwiesen. Die Abgabenbehörde sei verpflichtet, über Anbringen ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Gemäß § 311 Abs. 2 BAO stelle der Berufungswerber…
…Jänner über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassenen Bescheide - darunter falllen auch alle an diesem Tage noch unerledigten Rechtsmittel wie das gegenständliche - der "Unabhängige Finanzsenat" zu entscheiden. Einkommensteuer 1998 In der Berufungsschrift vom 27.3.2000 wurde von der steuerlichen Vertretung die Durchführung einer mündlichen Verhandlung…
…Abs. 12 (erster Satz) BAO idF AbgRmRefG lautet: "Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat können abweichend von § 282 Abs. 1 Z 1 BAO bis 31. Jänner 2003 bei den im § 249 BAO genannten Abgabenbehörden für am 1. Jänner 2003 noch unerledigte Berufungen gestellt werden…
…Da sein Ansuchen um Zahlungserleichterung vom 21. Februar 2002 nach wie vor unerledigt sei, weil er gegen den Bescheid über die Abweisung vom 21. August 2002 fristgerecht am 30. September 2002 Berufung eingelegt hätte, fehle die rechtliche Grundlage für die Festsetzung von Stundungszinsen. Die Bescheidbegründung…
…Referentin bereits der Erstbescheid vom 23. Mai 2007 in der dargestellten Weise (unzutreffend) adressiert wurde und damit ebenso wie die Berufungsvorentscheidung nicht wirksam ergangen ist, wäre die (infolge nicht wirksamen Ergehens der Berufungsvorentscheidung) unerledigte Berufung gegen einen nicht im Rechtsbestand befindlichen Bescheid vom Finanzamt gem. …
…ohnehin, zumal ein "Nichtbescheid" keine Rechtswirkungen haben kann. Das Nächstliegende, nämlich die vermeintlich noch unerledigte Berufung zu erledigen, hat der Antragsteller nicht begehrt und kann mit diesem Antrag auch nicht erreicht werden, zumal dies nur durch eine Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erreicht werden könnte. Zudem…