…a FinStrG zu einer Geldstrafe von € 8.720,74 verurteilt. Diese Entscheidung wurde am 20. April 2000 rechtskräftig. Der gegenständliche Antrag auf Beigabe eines unentgeltlichen Verteidigers hat u. a. die Erhebung einer Berufung gegen den Bescheid betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Ratenzahlung zum…
…den in der Berufung gegen das da. Straferkenntnis (des Einzelbeamten) vom 30. Juli 2012 gestellten Antrag des Beschuldigten vom 3. September 2012 auf die Beigabe eines (unentgeltlichen) Verteidigers gemäß § 77 Abs. 3 FinStrG in dem gegen ihn unter der StrNr. 052/2012/00170-001 geführten …
…vom 9. Juli 2002, StrafNr.: 2000/00095-001, nach der am 20. Mai 2003 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers, der Amtsbeauftragten Christine Glaser sowie der Schriftführerin Edith Madlberger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Berufung wird stattgegeben und das Finanzstrafverfahren gem. § 136…
…nach der am 28. Oktober 2003 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers, des Amtsbeauftragten RR AD Johann Überlackner sowie der Schriftführerin Veronika Schauer durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und der Schuldspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses wie…
…Senates, noch, mangels Vorliegen eines mit umfangreichen Beweis- und Ermittlungsverfahren und der Klärung schwieriger Rechtsfragen verbundenen Falles, das (zusätzliche) Erfordernis für die Beigabe eines (unentgeltlichen) Verteidigers im Interesse der Rechtspflege vorlägen, sodass der Antrag daher schon mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 77 Abs. 3…
…und zwar gemäß § 77 Abs. 3 FinStrG auf Beistellung eines unentgeltlichen Verteidigers sowie dass ein unabhängiger und weisungsfreier Spruchsenat mit der Durchführung der mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfällung befasst werde, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Unabhängigen Finanzsenates, weshalb hierauf nicht näher einzugehen war. Zur Entscheidung…
…Oktober 2003 hat das Hauptzollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Bf auf unentgeltliche Beigabe eines Verteidigers mit der Begründung abgewiesen, dass aufgrund der Einkommensverhältnisse des Bf unschwer zu erkennen sei, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenshilfe nicht gegeben sind. Gegen…
…welche die unentgeltliche Beigabe eines Pflichtverteidigers vorsehen, wurden durch die FinStrG-Novelle 1985, BGBl. 571, eingefügt, weil die Menschenrechtskonvention einem Beschuldigten, der nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, das Recht einräumt, unentgeltlich Rechtsbeistand zu erhalten. Wie aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage dieser…
…lt. Saldenliste 2003: 424,23 €) zu bestreiten, nichts zu ändern. Als Gründe, welche die Beigabe einer unentgeltlichen Verteidigung im Interesse der Rechtspflege erforderlich machen, kommen neben den in der Person des Beschuldigten liegenden Gründen auch sonstige mit der Tat bzw. dem Verfahren verbundene, wie…
…vom 13.2.2006 als verspätet eingebracht zurück, im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Tatbeschreibung vom 12.9.2002 der Verteidigerin am 2.10.2002 gefaxt worden sei und ab diesem Zeitpunkt Kenntnis vom erfolgten Einspruchsverzicht vorlag. Ab diesem Zeitpunkt begann die einmonatige Frist…
…2.) über die Zurückweisung des Antrages auf "erweiterte Rechtsbelehrung" 3.) über die Zurückweisung des Antrages auf Erlassung eines "Verbesserungsauftrages" B) gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 5. Jänner 2005, 4.) über die Abweisung des Antrages auf Beigabe eines Verteidigers gemäß § 77 Abs…
…März 2003, SpS 114/00-III, nach der am 1. April 2004 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers Farid Barghouty, der Amtsbeauftragten Mag. Sonja Ungerböck sowie der Schriftführerin Edith Madlberger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I.) Der Berufung wird teilweise Folge gegeben, das…
…SpS, nach der am 12. Mai 2011 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers, des Amtsbeauftragten sowie der Schriftführerin D.E. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung des Amtsbeauftragten AB wird teilweise Folge gegeben und der Schuldspruch des angefochtenen Erkenntnisses des Spruchsenates wie…
…Juli 2002, SN, nach der am 24. März 2009 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers Dr. Helmut Valenta, des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin T.G. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I.) Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnisses im…
…SN 1999/00055-001, nach der am 22. September 2003 in Anwesenheit des Beschuldigten und seiner Verteidigerin, des Amtsbeauftragten OR Dr. Christian Kneidinger sowie des Schriftführers Wolfgang Kiebler durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I.) Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis…
…Feststellungen bestehe, da andernfalls § 5 FinStrG unterlaufen würde. Das Zollamt führte mit Schreiben vom 17.10.2007 replizierend aus, dass entgegen den Ausführungen des Verteidigers des Bf. nach § 5 Abs.2 FinStrG sehr wohl eine Zuständigkeit der österrreichischen Behörde zur Verfolgung der Tathandlungen bestehe. Das…
…über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen; c) sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten und, falls er nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, unentgeltlich den Beistand eines Pflichtverteidigers zu erhalten, wenn…
…Beschuldigte außerstande, ohne Beeinträchtigung seines und seiner Familie Unterhalts die Kosten der Verteidigung zu tragen, so hat ihm die Finanzstrafbehörde in Verfahren, in denen die Entscheidungsfällung einem Spruchsenat obliegt (§58 Abs. 2 FinStrG), auf Antrag einen Verteidiger unentgeltlich beizugeben, soweit dies zur Verteidigung erforderlich ist (§…
…Möglichkeit gibt, in Verfahren, in denen die Entscheidungsfällung einem Spruchsenat obliegt (§ 58 Abs. 2 FinStrG), auf Antrag einen Verteidiger unentgeltlich beizugeben, soweit dies zur Verteidigung erforderlich ist (§ 77 Abs. 3 FinStrG). Weiters wurde der Bf. ebenfalls darauf hingewiesen, dass er verfahrensrechtlich die Möglichkeit hat, die…
…Möglichkeit gibt, in Verfahren, in denen die Entscheidungsfällung einem Spruchsenat obliegt (§ 58 Abs. 2 FinStrG), auf Antrag einen Verteidiger unentgeltlich beizugeben, soweit dies zur Verteidigung erforderlich ist (§ 77 Abs. 3 FinStrG). Weiters wurde der Bf. ebenfalls darauf hingewiesen, dass er verfahrensrechtlich die Möglichkeit hat, die…