…nachzuweisen wäre. Weiters mögen Aufzeichnungen über jene Arbeitszeiten vorgelegt werden, für die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet wurden. Weiters wäre nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (etwa durch Bescheinigung des Arbeitgebers), dass die jeweilige Zulage für Arbeiten gezahlt wird, die mit besonderer Verschmutzung, Erschwernis…
…19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden müssen. Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit auf Grund der Beschaffenheit ihrer Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag gemäß Abs. 1 um 50%. Bei den Zuschlägen für Nachtarbeit sieht das…
…zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens drei Stunden auf Grund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19.00 Uhr und 7.00 Uhr erbringen hat müssen, nicht vorgelegt hat, können über die bereits mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Dezember 2012 gewährten steuerfreien Zuschläge hinaus keine weiteren (Nachtarbeits-)Zuschläge nach Maßgabe des …
…ist und als Normalarbeitszeit festgesetzt ist, genießt daher dann keine steuerliche Begünstigung, wenn sie "nur" durch einen entsprechend höheren Grundlohn abgegolten wird. Schon die Bedeutung des Wortes "Zulage", mit dem ein zusätzlicher Lohnbestandteil angesprochen wird, macht deutlich, dass das Tatbestandsmerkmal des Vorliegens einer Nachtarbeit für…
…dass für die steuerliche Anerkennung von Zulagen und Zuschlägen gem. § 68 Abs. 1 EStG Voraussetzung sei, dass anhand von Aufzeichnungen nachgewiesen werden könne, wann die zulagenwürdigen Arbeitsstunden geleistet worden seien. Auch im Zusammenhang mit dem vom Bw. beantragten Nachtarbeitszuschlag müsse das Ableisten derartiger Arbeitszeiten in…
…steht Folgendes fest (wobei die zur jeweiligen Feststellung führenden Überlegungen in Klammer dargestellt werden): Der Bw hat seit dem Jahr 2000 im Wechselschichtbetrieb gearbeitet und dabei auch im Durchschnitt zu einem Drittel Nachtarbeit (Dauer der Nachtschicht: 21.00 bis 05.00 Uhr) im Sinne von …
…amtlich bewilligt hat. Zu bedenken ist schließlich, dass der Berufungsführer schon jahrelang Nachtarbeit verrichtet hat und hiefür eine(auch in der Schweiz) nicht unübliche Zulage erhielt, die das Finanzamt auch steuerbegünstigt behandelt hat. Die Tatsache dass dieselbe Lohnhöhe auch für Zeiten ausbezahlt werde, in denen…
…Instanz. Im Vorlageantrag wurde vom steuerlichen Vertreter des Berufungswerbers die Einvernahme des Personalleiters der Firma X, Herrn S, als Zeuge angeboten und ergänzend ua. Folgendes vorgebracht: "Wie aus einer diesem Vorlageantrag beiliegenden Kopie der Bewilligung für Nachtarbeit der Fa. X, dem Arbeitgeber des Berufungswerbers hervorgeht…
…HB) ausgeschieden werde, nicht bekannt ist. In diesem Zusammenhang wird noch darauf verwiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) generell hohe Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge wie auch für Überstundenzuschläge stellt (vgl. ÖStZ 2004, 123 f). In der Begründung…
…erhalten seit 1967 eine Zulage in Form einer Wechseldienstentschädigung. Diese Wechseldienstentschädigung stellt grundsätzlich eine Abgeltung der von den Beamten der Wiener Feuerwehr im Vergleich zu den im allgemeinen Verwaltungsdienst stehenden Beamten geleisteten Mehrstunden und Nachtarbeitsstunden dar. Mit der Wechseldienstentschädigung erfolgt darüber hinaus auch eine pauschale…
…Fall würden die genannten Voraussetzungen nur für die Stunden zwischen 19.00 und 22.00 Uhr (Schichtende) zutreffen, da sowohl die geforderten drei zusammenhängenden Stunden (Blockzeit) vorliegen als auch die Zeiten innerhalb der steuerlichen Nachtarbeit liegen würden. Die für die Zeit von 18.00 bis…
…EStG 1988 geregelten Zulagen und Zuschläge Geltung hat. Der Begriff des Zuschlags setzt voraus, dass für die zuschlagsfähige Tätigkeit eine Grundvergütung gezahlt wird, zu der ein besonderes Entgelt für die zu den besonderen Zeiten geleisteten Arbeiten dazugeschlagen wird. Das Entgelt für Nachtarbeit besteht regelmäßig aus…
…den maßgebenden Grenzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z. 1 EStG 1988 auf Grund steuerfreier Lohnbestandteile nicht überschritten hätten. Seine Gattin habe nämlich Zuschläge für außerordentliche Erschwernis und Nachtarbeit in Höhe von EURO 908,05 enthalten, die gemäß § 68 EStG steuerfrei seien. Der Arbeitgeber habe diese…
…EStG 1988 haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenen Lohnsteuer. Gemäß § 68 Abs.1 EStG sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich…
…Jänner 2007 bis 31. April 2007 und einen Lohnausweis der B, C, für den Zeitraum vom 1. Mai 2007 bis 31. Dezember 2007 vor, in welchen die Auszahlung von Nachtarbeitszuschlägen in Höhe von 2.400,00 SFr bzw. 6.400,00 SFr bestätigt worden ist…
…an die Berufungsführerin Pauschalien für die Arbeitsbereitschaft in Höhe von 3.360,00 sFr und Sonntagszulagen in Höhe von 1.170,00 sFr ausbezahlt. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 beantragte die Berufungsführerin die Behandlung dieser Pauschalien als steuerfreie Nachtarbeitszuschläge. Im Einkommensteuerbescheid vom 3…
…EStG sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs 5 EStG sind unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer…
…68 Abs. 1 leg. cit. im Rahmen des Freibetrages von monatlich 360,00 € steuerfrei. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können ua. nur dann als nach § 68 EStG 1988 steuerfrei behandelt werden, wenn das Ableisten derartiger Arbeitszeiten im Einzelfall konkret nachgewiesen wird (vgl. Doralt…
…2.2: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis ATS 4.940,00 monatlich steuerfrei. Nach Abs. 2 sind zusätzlich zu Abs. 1 Zuschläge für die…
…ist und als Normalarbeitszeit festgesetzt ist, genießt jedoch dann keine steuerliche Begünstigung, wenn sie "nur" durch einen entsprechend höheren Grundlohn abgegolten wird. Schon die Bedeutung des Wortes "Zulage", mit dem ein zusätzlicher Lohnbestandteil angesprochen wird, macht deutlich, dass das Tatbestandsmerkmal des Vorliegens einer Nachtarbeit für…