…Lohnbestandteil vorausgesetzt wird, macht deutlich, dass das Tatbestandsmerkmal des Vorliegens einer Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für sich allein noch nicht dazu führt, dass ein Teil des für solche Arbeiten bezahlten Lohnes steuerfrei ist. Vielmehr muss die Art der Entlohnung darauf schließen lassen, dass in ihr…
20.5.2 Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 68 Abs. 1 und 6 EStG 1988) Rz 1152: Der Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 bzw. der erhöhte Freibetrag von 600 Euro (bis 2023: 540 Euro) (§ 68 Abs. 6 EStG 1988) ist jeweils ein…
…und Nachtzulagen in Höhe von CHF 2.818,00 steuerfrei zu berücksichtigen sind. Unstrittig ist die Berücksichtigung der Infektionszulage in Höhe von CHF 1.200,00. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und…
…nachzuweisen wäre. Weiters mögen Aufzeichnungen über jene Arbeitszeiten vorgelegt werden, für die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet wurden. Weiters wäre nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (etwa durch Bescheinigung des Arbeitgebers), dass die jeweilige Zulage für Arbeiten gezahlt wird, die mit besonderer Verschmutzung, Erschwernis…
…19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden müssen. Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit auf Grund der Beschaffenheit ihrer Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag gemäß Abs. 1 um 50%. Bei den Zuschlägen für Nachtarbeit sieht das…
…zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens drei Stunden auf Grund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19.00 Uhr und 7.00 Uhr erbringen hat müssen, nicht vorgelegt hat, können über die bereits mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Dezember 2012 gewährten steuerfreien Zuschläge hinaus keine weiteren (Nachtarbeits-)Zuschläge nach Maßgabe des …
…ist und als Normalarbeitszeit festgesetzt ist, genießt daher dann keine steuerliche Begünstigung, wenn sie "nur" durch einen entsprechend höheren Grundlohn abgegolten wird. Schon die Bedeutung des Wortes "Zulage", mit dem ein zusätzlicher Lohnbestandteil angesprochen wird, macht deutlich, dass das Tatbestandsmerkmal des Vorliegens einer Nachtarbeit für…
…Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) bei liechtensteinischen Arbeitgebern beschäftigt sind, haben bei ihrer Besteuerung in Österreich nach Maßgabe von § 68 Abs. 8 des österreichischen Einkommensteuergesetzes 1988 (öEStG) in bezug auf Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeit sowie für…
…dass für die steuerliche Anerkennung von Zulagen und Zuschlägen gem. § 68 Abs. 1 EStG Voraussetzung sei, dass anhand von Aufzeichnungen nachgewiesen werden könne, wann die zulagenwürdigen Arbeitsstunden geleistet worden seien. Auch im Zusammenhang mit dem vom Bw. beantragten Nachtarbeitszuschlag müsse das Ableisten derartiger Arbeitszeiten in…
…wird. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bzw. damit zusammenhängende Überstunden können aus Überstundenpauschalen grundsätzlich nicht herausgeschält werden (vgl. VwGH 13.9.1977, 0671/77). Die Steuerfreiheit derartiger Zuschläge setzt eine konkrete Zuordnung zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit voraus. Auch bei einer pauschalen Abgeltung ist…
…steht Folgendes fest (wobei die zur jeweiligen Feststellung führenden Überlegungen in Klammer dargestellt werden): Der Bw hat seit dem Jahr 2000 im Wechselschichtbetrieb gearbeitet und dabei auch im Durchschnitt zu einem Drittel Nachtarbeit (Dauer der Nachtschicht: 21.00 bis 05.00 Uhr) im Sinne von …
…amtlich bewilligt hat. Zu bedenken ist schließlich, dass der Berufungsführer schon jahrelang Nachtarbeit verrichtet hat und hiefür eine(auch in der Schweiz) nicht unübliche Zulage erhielt, die das Finanzamt auch steuerbegünstigt behandelt hat. Die Tatsache dass dieselbe Lohnhöhe auch für Zeiten ausbezahlt werde, in denen…
…daraus ergibt sich, dass ich nur ca. 15 Schichten im Monat arbeiten muss und dementsprechend öfter "frei" habe als jemand der nur acht Stunden am Tag arbeitet. Bei der Begründung zur Ablehnung der überwiegenden Nachtarbeit wird darauf hingewiesen, dass überwiegend bedeutet, mehr als die Hälfte…
…Instanz. Im Vorlageantrag wurde vom steuerlichen Vertreter des Berufungswerbers die Einvernahme des Personalleiters der Firma X, Herrn S, als Zeuge angeboten und ergänzend ua. Folgendes vorgebracht: "Wie aus einer diesem Vorlageantrag beiliegenden Kopie der Bewilligung für Nachtarbeit der Fa. X, dem Arbeitgeber des Berufungswerbers hervorgeht…
…HB) ausgeschieden werde, nicht bekannt ist. In diesem Zusammenhang wird noch darauf verwiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) generell hohe Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge wie auch für Überstundenzuschläge stellt (vgl. ÖStZ 2004, 123 f). In der Begründung…
…erhalten seit 1967 eine Zulage in Form einer Wechseldienstentschädigung. Diese Wechseldienstentschädigung stellt grundsätzlich eine Abgeltung der von den Beamten der Wiener Feuerwehr im Vergleich zu den im allgemeinen Verwaltungsdienst stehenden Beamten geleisteten Mehrstunden und Nachtarbeitsstunden dar. Mit der Wechseldienstentschädigung erfolgt darüber hinaus auch eine pauschale…
…Fall würden die genannten Voraussetzungen nur für die Stunden zwischen 19.00 und 22.00 Uhr (Schichtende) zutreffen, da sowohl die geforderten drei zusammenhängenden Stunden (Blockzeit) vorliegen als auch die Zeiten innerhalb der steuerlichen Nachtarbeit liegen würden. Die für die Zeit von 18.00 bis…
…gemäß § 68 EStG 1988. Eine Steuerfreistellung setzt vielmehr zwingend voraus, dass ein solcher Zuschlag tatsächlich zum Grundlohn vereinbart und bezahlt wurde. Die Nachtarbeit genießt daher keine steuerliche Begünstigung, wenn sie durch einen höheren Grundlohn abgegolten wird (vgl. Kirchmayr/Schaunig in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG22…
…EStG 1988 geregelten Zulagen und Zuschläge Geltung hat. Der Begriff des Zuschlags setzt voraus, dass für die zuschlagsfähige Tätigkeit eine Grundvergütung gezahlt wird, zu der ein besonderes Entgelt für die zu den besonderen Zeiten geleisteten Arbeiten dazugeschlagen wird. Das Entgelt für Nachtarbeit besteht regelmäßig aus…
…den maßgebenden Grenzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z. 1 EStG 1988 auf Grund steuerfreier Lohnbestandteile nicht überschritten hätten. Seine Gattin habe nämlich Zuschläge für außerordentliche Erschwernis und Nachtarbeit in Höhe von EURO 908,05 enthalten, die gemäß § 68 EStG steuerfrei seien. Der Arbeitgeber habe diese…