…ohne Relevanz ist: So kann nach Ansicht des VwGH eine reine "Briefkastenfirma" mangels entsprechender Infrastruktur per se keine Leistungen erbringen. Dementsprechend müssen dem Zahlenden als Empfänger von fakturierten Leistungen die Benennung des wahren Zahlungsempfängers im Sinne des tatsächlich Leistungserbringenden zuzumuten sein. Er müsse ja wissen…
…an ihr tatsächlich Beteiligten bzw. ohne jenen Personen, denen die Erträgnisse aus der Offshore-Gesellschaft zufließen, bekannt zugeben, reicht ebenso wenig aus, wie die bloße Namhaftmachung einer beliebigen Person. Dies muss vielmehr auch der tatsächliche wirtschaftliche Empfänger der Beträge sein, d.h. der Empfänger muss…
…0203-F/02, auf deren Ausführungen verwiesen wird, in sachverhaltsmäßiger Hinsicht die Feststellung getroffen, dass die berufungswerbende R-GmbH den (tatsächlichen) wirtschaftlichen Empfänger der in Rede stehenden Lizenzgebühren nicht bekannt gegeben hat, und hat deshalb nach der zwingenden gesetzlichen Anordnung des Abs. 2 des § 162…
…gelegen, im Rahmen ihrer erhöhten Mitwirkungs-, Beweismittelbeschaffungs- und Vorsorgepflicht anhand von Unterlagen oder Stelligmachung von Zeugen vollständig und nachvollziehbar offen zu legen, dass EB der tatsächliche, wirtschaftliche Empfänger der strittigen Lizenzgebühren war. Wird diese "erhöhte" Mitwirkungspflicht verletzt, hat die Abgabenbehörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen…
…der letztendlichen Empfängerin X* - eine gesellschaftsteuerliche Würdigung der (Großmutter-) Zuschüsse erfolgen solle, erlauben wir uns auf einen entscheidungsrelevanten Widerspruch hinzuweisen. Der im Zusammenhang mit Großmutterzuschüssen ergangenen EuGH-Judikatur zufolge ist nach Maßgabe einer wirtschaftlichen Betrachtung zu bestimmen, wem ein Gesellschafter- bzw Großmutterzuschuss tatsächlich zuzurechnen ist…
…der letztendlichen Empfängerin X* - eine gesellschaftsteuerliche Würdigung der (Großmutter-) Zuschüsse erfolgen solle, erlauben wir uns auf einen entscheidungsrelevanten Widerspruch hinzuweisen. Der im Zusammenhang mit Großmutterzuschüssen ergangenen EuGH-Judikatur zufolge ist nach Maßgabe einer wirtschaftlichen Betrachtung zu bestimmen, wem ein Gesellschafter- bzw Großmutterzuschuss tatsächlich zuzurechnen ist…
…(vgl. Schreiben der Rechtsanwälte L vom 14. Juli 2000) schließlich SG E, Kaufmann aus S, als tatsächlichen Empfänger der strittigen Beträge bzw. als wirtschaftlich Berechtigten namhaft gemacht wurde. Das Vorgehen des Finanzamtes nach § 162 Abs. 1 BAO [in diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass auch im…
…Beschwerde des Beschuldigten vom 20. Juni 2002, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: a) Unter Beruf sei richtig Pensionist angeführt. Die Bezeichnung "tatsächlicher wirtschaftlicher Machthaber" sei unzutreffend, da der Bf. seit 1992 Pensionist sei. Es sei jedoch erklärlich und verständlich, dass er versuche…
…entgegen (VwGH 21.3.1985, 84/16/0226). Steht somit die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren, tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erwerbung des Grundstückes, dann ist sie als Gegenleistung im Sinne des GrEStG anzusehen. Es ist zwar die Regel, aber nicht ein Erfordernis…
…Handelsregister eingetragen worden ist und dort auch steuerlich erfasst ist, sondern wer in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlicher Verfügungsberechtigter und Nutznießer der über diese Domizilgesellschaft transferierten Beteiligungsveräußerungserlöse ist. Bezüglich der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen der Firma A_GmbH durch den Berufungswerber an die Firma I Ltd. am 16…
…dass die Gesellschaftsrechte von der Treuhänderin im Interesse des Treugebers ausgeübt wurden, dass der Treugeber (L) tatsächlich eine derart beherrschende Stellung innehatte, dass er wirtschaftlich, faktisch und rechtlich Träger der mit dem gegenständlichen Gesellschaftsanteil verbundenen Rechte und Pflichten war und so einem Vollberechtigten wesentlich näher…
…eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Barwertes der Pensionsverpflichtung zu verlangen". Eine wie im konkreten Fall vorliegende jederzeitige Abfindungsmöglichkeit ohne Einschränkung auf wirtschaftlich begründete Fälle ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates schädlich und ist damit eine Rückstellungsbildung mit steuerlicher Wirkung - mangels Erfüllens aller Tatbestandsvoraussetzungen der §…
…Abs 1 erster Satz EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann, sobald er also die volle Verfügungsmacht über sie erhält (vgl. Doralt…
…Belege vorzulegen. Die Bw. wurde auch nochmals aufgefordert die tatsächlichen Empfänger lückenlos zu bezeichnen sowie den Zusammenhang zwischen Aufträgen und Provisionen und erbrachten Leistungen zu den jeweiligen Exporten nachweislich darzulegen. Die seitens der EWT Ltd. verrechneten Leistungen seien durch ergänzende Unterlagen nachzuweisen. Die Bw. habe…
…dringenden Geldbedarfs des Bruders des Bw sowie des herrschenden Zeitdrucks und der bestehenden Nahebeziehung des Bw und seines Bruders wurden Vereinbarungen getroffen und Vorgangsweisen gewählt, die zwischen Fremden mit tatsächlich eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht statt gefunden hätten. Das Verhalten des Bw war von der Absicht…
…Rückzahlungsmodus und Verzinsung in schriftlicher Form vorzulegen. Die Rückzahlungen erfolgten nach Eingang der Rechnungen und (gesehen aus der Sicht der AP GmbH als Kunden) nach Maßgabe der liquiden Mittel. Aus wirtschaftlicher Sicht sei festzustellen, dass die Bw. großes Interesse am Fortbestand der AP GmbH als…
…enthalten oder enthielten. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Wettdienstleistungen der Bw. im Fernabsatz mit elektronischen Mitteln auf Einzelanfrage des Empfängers der Leistung erbracht werden, was unter die Definition der "Dienstleistung für die Informationsgesellschaft" im Sinne des E-Commercegesetzes 2001 fällt. Die Bw…
…78 unter Kennziffer 395 der Einkommensteuererklärung ergebe sich also aus dem Umstand, dass der Bw. auf Grund tatsächlicher physischer Tätigkeit in Italien der italienischen Steuer unterworfen worden sei und errechne sich wie folgt: | Bruttobezüge (Sept. bis Dez. 2006) | € 51.323,79 |…
…Für die mobilen Internetzugriffe existieren weit weniger Zugriffe als für die Festnetzzugriffe, obwohl die Anzahl der mobilen Zugriffe gegenüber den stationären erheblich ansteigt. Somit wird auch hier nicht die tatsächliche Position des Benutzers bestimmt, sondern die geografische Lage des Anknüpfungspunktes an das Internet. (TÜV Rheinland…
…Für die mobilen Internetzugriffe existieren weit weniger Zugriffe als für die Festnetzzugriffe, obwohl die Anzahl der mobilen Zugriffe gegenüber den stationären erheblich ansteigt. Somit wird auch hier nicht die tatsächliche Position des Benutzers bestimmt, sondern die geografische Lage des Anknüpfungspunktes an das Internet. (TÜV Rheinland…