…Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Von einem vorbehaltenen…
…eine Teilwertabschreibung der Beteiligung an der X GesmbH zum Bilanzstichtag 31.12.1994 vornehmen konnte, können somit nur die am Bilanzstichtag tatsächlich gegebenen Verhältnisse sein. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1994 wies die X GesmbH einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von ATS 3,987.805…
…erweist sich hierbei als schlüssig, weshalb die Abgabenbehörde zweiter Instanz in freier Beweiswürdigung von einer Änderung der tatsachlichen Verhältnisse mit Dezember 2012 ausgehen kann. Nach Feststellung des obigen Sachverhalts hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz über die vorliegende Berufung rechtlich erwogen: § 8 Abs 5 FLAG 1967…
…die Bestimmungen der Abgabenvorschriften über die Änderung und den Widerruf von Bescheiden der im Abs. 1 bezeichneten Art unberührt. Voraussetzung für den Widerruf des Bescheides über die Aussetzung der Einhebung ist eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind…
…vor, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend waren, geändert haben nicht schon dann, wenn sich irgendeine Möglichkeit einer Einbringlichmachung auftut. Von einer Änderung der maßgeblichen Verhältnisse kann jedoch im gegenständlichen Fall nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde nicht gesprochen werden. Die…
…dass auf Grund der Eintragungen im Fahrtenbuch festzustellen ist, ob die Aufzeichnungen ordnungsgemäß im Sinne von Lehre und Rechtsprechung erfolgt sind und ob die Inhalte die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben. Wenn bei Überprüfung der Inhalte Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und vom Abgabepflichtigen keine Klärung herbeigeführt…
…auszugehen, dass die in der Berufung geltend gemachten Ausgaben in Höhe von 9.639,13 € den tatsächlichen Ausgaben entsprechen. Die Angaben des Berufungswerbers belegen, dass der Ansatz der ÖKL-Richtsätze dem Erfordernis einer möglichst genauen Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse hier nicht entsprechen würde. Die…
…vom 23. November 2001 als unbegründet ab. In den Begründungen wurde zusammenfassend ausgeführt, dass sich die ganze Wegzeit auf ca. 2 Stunden belaufe und von objektiven Verhältnissen auszugehen sei. Eine Unzumutbarkeit sei erst dann gegeben, wenn auf der überwiegenden Wegstrecke kein öffentliches Verkehrsmittel fahre, ansonsten…
…ein Zwanzigstel, mindestens aber um "200 Euro" oder um mehr als "3.650 Euro... von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt festgestellten Einheitswert abweicht (Wertfortschreibung). Fortschreibungen dienen der Berücksichtigung von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die seit der letzten Feststellung eingetreten sind (VwGH 25.6.1990, 88/15…
…vorhanden seien, sodass auf jeden Fall der Tatbestand des § 294 Abs. 1 lit. a BAO - Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - nicht gegeben sei. Ein Widerruf der am 21. März 2003 verfügten Löschung von € 667.818,19 könne - wenn überhaupt - nur auf § 294 Abs. 2 BAO…
…nur für die in Abs. 2 leg. cit. angeführten Betriebsausgaben veranschlagt werden dürfen. Neben dem jeweiligen Durchschnittssatz dürfen Betriebsausgaben nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in vollem Umfang nach den tatsächlichen Verhältnissen angesetzt werden. Die im Abs. 2 leg. cit. umschriebenen, zum Ansatz eines Durchschnittssatzes…
…Aufwendungen (d.h. also um rund 135% höhere Fahrtkosten) ergeben. Ein Ergebnis, das im vorliegenden Fall nicht einmal ansatzweise den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und daher dem Ziel der Schätzung, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen (vgl. ua. VwGH 10.9.1998, 96/15/0183…
…Erklärung, in welchen Punkten die Bescheide angefochten werden. Es fehlten jedoch die beantragten Änderungen und die Begründung. Hinsichtlich der Berufung gegen die Körperschaftsteuerbescheide fehlte die Begründung. Die bloße Behauptung eine Schätzung entspreche nicht den tatsächlichen Verhältnissen stellt keine Begründung der Berufung dar (vgl. Ritz, BAO…
…in der tatsächlichen Höhe als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Gleichwohl kann das amtliche Kilometergeld in vielen Fällen zu einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ergebnis führen. Bei höheren Kilometerleistungen dh über 30.000 Kilometer pro Jahr entwickeln sich aber die tatsächlichen Kosten für…
…2.1997, 95/15/0091). Die angefochtenen Widerrufsbescheide wurden damit begründet, dass ein Haftungsbescheid ausgestellt werde. § 294 BAO sieht jedoch nur dann eine Widerrufsmöglichkeit vor, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend waren, geändert haben, und nicht schon dann, wenn…
…1997, 95/15/0091). Die angefochtenen Widerrufsbescheide wurden damit begründet, dass Vermögen beim Haftungspflichtigen hervorgekommen wäre. § 294 BAO sieht jedoch nur dann eine Widerrufsmöglichkeit vor, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend waren, geändert haben, und nicht schon dann, wenn…
…Widerrufsbescheide wurden damit begründet, dass sich die Vermögensverhältnisse geändert hätten und ein konkursgerichtliches Verfahren eingeleitet worden wäre. § 294 BAO sieht jedoch nur dann eine Widerrufsmöglichkeit vor, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend waren, geändert haben, und nicht schon dann…
…einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ergebnis führt (VwGH 8.10.1998, 97/15/0073). Das amtliche Kilometergeld darf dann nicht herangezogen werden, wenn es zu einer unvertretbaren Abweichung gegenüber den tatsächlichen Kosten führen würde. In solchen Fällen sind daher die nachgewiesenen (anteiligen) tatsächlichen Kosten anzusetzen…
…soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Nach …
…soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Nach …