…gem. § 3 Abs. 4 FLAG Personen dann Anspruch auf eine Familienbeihilfe hätten, sofern diesen der Status von subsidär Schutzberechtigten nach dem AsylG 2005 zuerkannt worden sei, diese keine Leistung aus der Grundversorgung erhalten würden und überdies unselbständig oder selbständig erwerbstätig seien. Nach Ansicht der Bw…
…das Kind. Als nachgeborene Kinder gelten jene Kinder, die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. In dem, dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) vom Finanzamt Grieskirchen Wels vorgelegten Akt, befinden…
…und das Kind. Als nachgeborene Kinder gelten jene Kinder, die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. Im, dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) vom Finanzamt vorgelegten Akt, findet sich sowohl…
…Elternteil und das Kind. Als nachgeborene Kinder gelten jene Kinder, die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. Sowohl der Bw. als auch seine Gattin, sowie die vier gegenständlichen…
…§ 3 Abs. 4 FLAG haben weiters Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, denen der Status eines subsidär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt worden sei, sofern diese keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten würden und unselbständig oder selbständig erwerbstätig seien. Da dem gegenständlichen Bw. lediglich eine vorläufige…
…Es ist zu beachten, dass für den Anspruch auf die Familienbeihilfe auch für das Kind die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten erforderlich sei. Mit Schreiben vom 6.9.2007 wurde die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. Die Durchführungsrichtlinien zum FLAG…
…Gattin als auch für seine vier Kinder eine Antragstellung zur Erlangung eines Aufenthaltstitels erfolgte, eine Ablichtung der für die Person des Bw. vom Bundesasylamt ausgestellten Karte für subsidär Schutzberechtigte mit der bereits obenstehenden Gültigkeitsdauer, sowie eine Bestätigung vom Rechtsvertreter des Bw. in der erklärt wird…
…das Kind. Als nachgeborene Kinder gelten jene Kinder, die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. Bis 31.12.2005 galt für Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nach…
…Kind. Als nachgeborene Kinder gelten jene Kinder, die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. Sowohl der Bw. als auch seine Gattin und die vier gegenständlichen Kinder sind lt…
…Als nachgeborene Kinder gelten jene Kinder, die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. Die gegenständliche Bw. - als auch ihre Tochter und ihr Gatte - sind Staatsbürger aus Serbien/Montenegro…
…das Kind. Als nachgeborene Kinder gelten jene Kinder, die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. Sowohl der gegenständliche Bw. als auch seine drei Kinder sind chinesische Staatsbürger. Der…
…auf Familienbeihilfe, wenn sie sich rechtmäßig in Österreich aufhalten. Für Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem AsylG 2005 zuerkannt wurde, besteht Anspruch auf Familienbeihilfe dann, wenn sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig sind. 2. Die Sachverhaltsfeststellungen…
…70; KAB: 175,20) zurückgefordert. Begründung: "Personen, denen der Status von subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, wird nur dann Familienbeihilfe gewährt, wenn sie oder ein anderes Familienmitglied keinen Anspruch auf eine Leistung aus der Grundversorgung haben und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind…
…Kinder AuB, Bestätigungen des Bundesasylamtes hinsichtlich der Zuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten sowie einen Bescheid der MA 40 über die Zuerkennung von Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Wohnbedarfs sämtlicher Familienmitglieder für die Monate Juli bis Dezember 2011 bei. Mit Bescheid vom 20. Oktober…
…Kinderabsetzbeträge (Gesamtrückforderungsbetrag 4.461,50 Euro), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Dem Berufungswerber und den im Spruch genannten Kindern wurde der Status von "subsidiär Schutzberechtigten" zuerkannt. Im Zug der Überprüfung des Beihilfenanspruches stellte das Finanzamt fest, dass der Berufungswerber in der Zeit…
…jedoch gemäß § 8 Abs. 1 Zi 1 AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Das Finanzamt hat den Antrag des Bw. auf Familienbeihilfe mit Bescheid vom 26.11.2010 abgewiesen und auch die Berufung mittels BVE vom 1.2.2011 abgewiesen, da der Bw…
…Der Antrag auf Asyl wurde abgewiesen, es wurde jedoch ihm sowie seiner Ehegattin und seinen drei Kindern der Status von subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Im Juni 2008 stellte er einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für seine drei Kinder. In diesem Zusammenhang traf das Finanzamt folgende…
…6.11.2008 verlängert wurde. Die Berufungswerberin beantragte die Gewährung von Familienbeihilfe für ihre beiden Kinder ab Juni 2007. Da die Berufungswerberin eine Karte für subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 52 AsylG lediglich für sich selbst und ihren Sohn L vorlegen konnte, wurde der Antrag betreffend die…
…von Familienbeihilfe ab Juli 2007 für seine 5 Kinder, die mit ihm am 9.12.2006 nach Österreich eingereist sind und für sein am 20.01.2007 in Österreich geborenes Kind wegen Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG am 20.07.2007.…
…geb. 2003. Vorgelegt wurde ein Bescheid, der über die subsidiäre Schutzberechtigung des MHA absprach und ein Bescheid über die befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 8 Absatz 4 AsylG bis 01.11.2007. In einem Schreiben vom 16.03.2006 teilte das Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung, Koordinationsstelle für…