…offensichtlich, dass eine Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Mai 2005 erst am 12. September 2005 abgegeben wurde. Eine strafbefreiende Wirkung komme dieser Selbstanzeige nicht zu, weil eine Entrichtung des geschuldeten Betrages nicht erfolgt sei. Der geschuldete Betrag von 104.279,16 € sei allerdings durch das…
…wurde, die Bw. habe eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung erstattet. Die Finanzlandesdirektion als damalige Finanzstrafbehörde II. Instanz hat mit Berufungsentscheidung vom 19.11.2002 der Berufung lediglich teilweise stattgegeben und die Geldstrafe auf 2.000,-- € sowie die Ersatzfreiheitsstrafe auf 7 Tage herabgesetzt. Die Bw…
…habe und dieses Geständnis mit Aktenlage übereinstimme. Rechtlich wurde jedoch vom Beschuldigten eingewendet, der Selbstanzeige anlässlich der UVA-Prüfung würde eine strafaufhebende Wirkung zukommen. Dem Argument entgegnete der Erstsenat, dass mangels Entrichtung der Abgaben eine strafbefreiende Wirkung nicht bestehe. Das Ersuchen um Zahlungserleichterung vom 5…
…zur Gänze entrichtet. Da somit die Voraussetzungen des § 29 FinStrG erfüllt wurden, kommt der Selbstanzeige des Beschwerdeführers vom 13. August 2002 strafbefreiende Wirkung zu, weshalb der angefochtene Einleitungsbescheid in Stattgebung der Beschwerde aufzuheben war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 8. September 2004
…in der Selbstanzeige verwiesen. Die von der Selbstanzeige umfassten Abgabenbeträge seien nur zum Teil entrichtet worden, weshalb dieser nur zum Teil strafbefreiende Wirkung zukomme. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2002, in der er vorbringt, das Zahlungserleichterungsverfahren (Stundungsansuchen…
…bestreitet. Die Beschwerdeausführungen konzentrieren sich vielmehr ausschließlich darauf, der Selbstanzeige vom 21. Jänner 2008 strafbefreiende Wirkung zuzuerkennen, da doch - auch ohne explizite Namensnennung - konkludent abzuleiten gewesen ist, für wen die Selbstanzeige erstattet wurde. In diesem Zusammenhang ist auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen…
…und mangelnder Übersicht der steuerrechtlichen Grundlagen nicht geschehen sei. Gleichwohl gehe der Beschuldigte davon aus, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige vorliege, weil er das Finanzamt bereits vor deren Prüfungsankündigung vom Verlust seiner Buchhaltungsdaten in Kenntnis gesetzt habe. Auch sei von ihm auf die ausstehende Zahllast am…
…83 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Begründend wurde ausgeführt, der Selbstanzeige könne keine strafbefreiende Wirkung zuerkannt werden, da die Abgaben nicht den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet wurden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Bf. vom 22…
…Vor Prüfungsbeginn sei zwar eine Selbstanzeige erstattet worden, da die Verkürzungsbeträge aber nicht fristgerecht entrichtet worden seien, komme der Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung nicht zu. Auf Grund der Feststellungen im abgabenbehördlichen Prüfungsverfahren müsse angenommen werden, dass der Bf. die Abgabenverkürzung bedingt vorsätzlich bewirkt habe. Gegen diesen…
…ist. Der Selbstanzeige vom 27. September 2006 konnte daher keine strafbefreiende Wirkung zukommen. In diesem Zusammenhang wird auf Lehre und ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hingewiesen, wonach eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht, nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens hindert (VwGH 29.9.1993, 89…
…Vorschriften entsprechende Entrichtung der Abgabe ist aber unterblieben, sodass der Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung zukommen konnte. In diesem Zusammenhang wird aber auch auf Lehre und ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hingewiesen, wonach eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht, nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens hindert …
…Zu Beginn der zu AB-Nr. Y durchgeführten Außenprüfung hat der Beschwerdeführer für die Zeiträume 2004 und 1-3/2005 eine Selbstanzeige erstattet. Diesen Selbstanzeigen kommt nur teilweise strafbefreiende Wirkung zu: Die mit Bescheid vom 2. Juli 2003 festgesetzte Umsatzsteuer für 2002 in Höhe von…
…oben angeführten Zeiträume nicht vom Finanzstrafverfahren umfasst sind. Der Bf. stellt weiters fest, dass auf Grund der aktenkundigen Umstände kein Zweifel an der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeigen bestehen könne. Es werde daher beantragt, den Bescheid betreffend die oben angeführten Zeiträume ersatzlos aufzuheben und diesbezüglich von…
…Fehlt der Selbstanzeige die Konkretisierung der physischen Person, für die sie erstattet wurde, hat sie keine strafbefreiende Wirkung (VwGH 26.11.2003, 2000/13/0072). Zu Beginn der Außenprüfung zu AB-Nr. Y am 23. Mai 2005 wurde dem Prüfer ein Schriftstück übergeben, das mit…
…Frist des § 214 Abs. 5 BAO auch keinen Antrag auf Berichtigung (der offenbar laut Stellungnahme im Untersuchungsverfahren unrichtigen Verrechnungsweisung) eingebracht hätten, sei eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige jedenfalls nur hinsichtlich eines Teilbetrages von 937,36 € gegeben. Unter Berücksichtigung der Rückfallsbestimmung des § 41 FinStrG, der…
…Die Selbstanzeige vom 26. Juni 2001 kann daher schon mangels der Bezeichnung des Berufungswerbers als Täter des Finanzvergehens keine strafbefreiende Wirkung entfalten. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungserleichterungsansuchen gelten die gleichen zeitlichen Anforderungen wie für die Zahlung selbst. Entgegen dem Berufungsvorbringen hat der Berufungswerber am 3…
…Honorare auf Grund ihrer Höhe in den erklärten Einnahmen nicht enthalten sein konnten. Die Selbstanzeige sei demnach nicht rechtzeitig, sodass ihr keine strafbefreiende Wirkung zukomme. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 5. September 2006. Gegen vorsätzliches Handeln des Bf spreche…
…dass er Abgaben sehr wohl einbekannt, jedoch verspätet bezahlt habe. Zu Unrecht wären daher strafbefreiende Selbstanzeigen nicht berücksichtigt worden. In den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen habe er sich in einer finanziell äußerst angespannten Lage befunden. Er habe besonders unter Einnahmenausfällen zu leiden gehabt. In der mündlichen Berufungsverhandlung…
…1997 sowie die Restschulden für 1998 und 1999 wurden jeweils in den Umsatzsteuerjahreserklärungen gemeldet. Wie im angefochtenen Bescheid richtig festgestellt, kommt in Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge diesen an sich ordnungsgemäßen Selbstanzeigen deswegen keine strafbefreiende Wirkung zu, da diese Umsatzsteuerbeträge nicht den Abgabenvorschriften im Sinne des …
…gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG, so ist zur Verhinderung der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige auch ausreichend, wenn er dem Anzeiger bei bzw. vor Prüfungsbeginn seinen Wissensstand über die nicht (rechtzeitig) entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen und damit die gänzliche oder teilweise Tatentdeckung mitteilt. Darüber hinaus ist zu beachten…