…Bescheid herbeiführt. Gemäß § 13 FinStrG ist auch der Versuch einer derartigen Abgabenhinterziehung strafbar. Am 6.11.1997 wurde SCH durch Beamte des Gendarmerieposten SF zu GZ P-2299/97 Pod zu seinen persönlichen Verhältnissen - offenbar im Zuge von Ermittlungen wegen Verletzung des § 114 ASVG - befragt…
…tätergerechten Strafe. Hilfsweise für den Fall der Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruches begehrt der Amtsbeauftragte unter Hinweis auf die Einkommenslage des Beschuldigten eine Erhöhung des Strafausmaßes. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde der verfahrensgegenständliche Sachverhalt ausführlich erörtert. Dabei brachte der Beschuldigte zur Sache im Wesentlichen wie folgt vor:…
…selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) wurden. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand…
… 302 StGB, da davon auszugehen ist, dass die im Zuge der Erstprüfung ergangenen Bescheide bzw. die Nichtänderung von Bescheiden durch ebendiese gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt wurden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang…
…da davon auszugehen ist, dass im Zuge der Erstprüfung ergangene Bescheide bzw. die Nichtänderung von Bescheiden durch ebendiese gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt wurden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip…
…selbst wurde ergänzend vorgebracht, dass das Finanzstrafverfahren neben den schon vorgebrachten sachlichen auch aus Rechtsgründen einzustellen sei. Denn die Kontrollhandlung fand auf ungarischem Territorium statt und eine Strafbarkeit bestehe nach § 5 Abs.1 FinStrG nur bei Verwirklichung eines Finanzvergehens im Inland. Es komme aber auch…
…nämlich das Fehlen des Leistungszeitraumes, wobei letztlich der Leistungszeitraum gleichzeitig das Datum der Rechnungslegung beinhaltet habe. Dieser formelle Mangel habe zur Berichtigung der Abgabenerklärung geführt. Der Umstand alleine sei kein strafbarer Tatbestand, da die Verkürzung der Vorsteuer bereits eine Sanktion sei. Die dem Bw. vorgeworfene…
…tatangemessen herabzusetzen sowie die Staatskasse zur Kostentragung des Verfahrens zu verpflichten und dem Berufungswerber eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Verwaltungsaufwand zu leisten. Zunächst wendet der Bw. Verjährung der Strafbarkeit des vorgeworfenen Verhaltens ein und führte dazu aus, dass das ihm zur Last gelegte Verhalten…
…Gänze und zu Punkt 2) teilweise soweit dieser die Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis Dezember 1999 und Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen samt Zuschlägen (DB, DZ) für die Monate März bis Dezember 1998 betrifft sowie im Strafausspruch und im Ausspruch über die Haftung gemäß § 28 Abs…
…in einem entschuldbaren Verhaltensirrtum gemäß § 9 FinStrG befunden hätte, der jede Strafbarkeit ausschließe. Das Unrecht sei ihm nicht einmal latent mitbewusst gewesen. Er habe es auf Grund seiner laienmäßigen Einschätzung auch nicht für möglich gehalten. Abschließend wird in der gegenständlichen Berufung die ersatzlose Aufhebung des…
…einreichte, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch (jeweils) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird wegen absoluter Verjährung der Strafbarkeit gemäß §§ 82 Abs. 3 lit. c letzte Alternative iVm 136, 157…
…und formgerechte Berufung der Bw. vom 8. Februar 2012, in welcher Nichtigkeit hinsichtlich Schuld- und Strafausspruch eingewendet wird. Das Zollamt Klagenfurt Villach als Finanzstrafbehörde I. Instanz legte dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) als Finanzstrafbehörde II. Instanz die Berufung mit Vorlagebericht vom 2. April 2012 (beim UFS…
…und formgerechte Berufung der Bw. vom 8. Februar 2012, in welcher Nichtigkeit hinsichtlich Schuld- und Strafausspruch eingewendet wird. Das Zollamt Klagenfurt Villach als Finanzstrafbehörde I. Instanz legte dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) als Finanzstrafbehörde II. Instanz die Berufung mit Vorlagebericht vom 2. April 2012 (beim UFS…
…und formgerechte Berufung des Bw. vom 17. Februar 2012, in welcher Nichtigkeit hinsichtlich des Schuld- und Strafausspruches eingewendet wird. Das Zollamt Klagenfurt Villach als Finanzstrafbehörde I. Instanz legte dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) als Finanzstrafbehörde II. Instanz die Berufung mit Vorlagebericht vom 7. März 2012 (beim…
…zu Recht erkannt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der Spruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses, welcher darüber hinaus unverändert bleibt, im Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass die über den Berufungswerber D.G. (Bw.) verhängte Geldstrafe auf € 6.300,00 und die für den Fall der…
…9. Februar 2010 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit seines Verteidigers, der Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I.) Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis im Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass die gemäß § 33 Abs…
…Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrG begangen. Wegen der mittlerweile eingetretenen Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG hinsichtlich des in Teilrechtskraft erwachsenen Schuldspruches betreffend versuchte Abgabenhinterziehung an Umsatzsteuer 1995 bis 1997 wird keine Geldstrafe ausgesprochen. Gemäß § 185 Abs…
…stehe. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährung beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand ein Erfolg, so beginnt die…
…Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand ein Erfolg…
…und auch jegliche weitere Information über die tatsächliche Höhe der Erlöse in den Steuererklärungen verheimlicht, sodass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt wird. Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach …