…Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12 StGB), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat mangels persönlicher Eigenschaften oder Verhältnisse, die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder…
…Bescheid herbeiführt. Gemäß § 13 FinStrG ist auch der Versuch einer derartigen Abgabenhinterziehung strafbar. Am 6.11.1997 wurde SCH durch Beamte des Gendarmerieposten SF zu GZ P-2299/97 Pod zu seinen persönlichen Verhältnissen - offenbar im Zuge von Ermittlungen wegen Verletzung des § 114 ASVG - befragt…
…der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Gemäß § 31 Abs. 1 VStG 1991 ist die Verfolgung einer Person unzulässig…
…dem Verwaltungsgerichtshof, vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Aufgrund der obigen Sachverhaltsfeststellungen und mangels verjährungshemmender Umstände trat am 18.4.2016 bzw 3.5.2016 in den beschwerdegegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren die Strafbarkeitsverjährung ein. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung Gemäß § 52…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf. über die Beschwerde vom 2. Juni 2014 gegen das Erkenntnis des Magistrats Stadt Wien vom 30.4.2014 MA 67-PA-500047/4/8 betreffend die Begehung einer Verwaltungsübertretung gem. § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung…
…Verjährungshemmende Umstände iSd § 31 Abs. 2 VStG lagen nicht vor. Die Strafbarkeitsverjährung ist somit am 28. Juni 2014 eingetreten. Infolge der Verjährungsbestimmung des § 31 Abs. 2 VStG ist eine allfällige Bestätigung des angefochtenen Straferkenntnisses durch das Bundesfinanzgericht nicht möglich. Der Beschwerde war daher Folge zu…
…Umstände iSd § 31 Abs 2 VStG lagen nicht vor. Die Strafbarkeitsverjährung ist somit am Datum2 eingetreten. Infolge der Verjährungsbestimmung des § 31 Abs 2 VStG ist eine allfällige Bestätigung des angefochtenen Straferkenntnisses durch das Bundesfinanzgericht nicht möglich. Der Beschwerde war daher Folge zu geben, das angefochtene…
…tätergerechten Strafe. Hilfsweise für den Fall der Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruches begehrt der Amtsbeauftragte unter Hinweis auf die Einkommenslage des Beschuldigten eine Erhöhung des Strafausmaßes. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde der verfahrensgegenständliche Sachverhalt ausführlich erörtert. Dabei brachte der Beschuldigte zur Sache im Wesentlichen wie folgt vor:…
…selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) wurden. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand…
… 302 StGB, da davon auszugehen ist, dass die im Zuge der Erstprüfung ergangenen Bescheide bzw. die Nichtänderung von Bescheiden durch ebendiese gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt wurden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang…
…da davon auszugehen ist, dass im Zuge der Erstprüfung ergangene Bescheide bzw. die Nichtänderung von Bescheiden durch ebendiese gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt wurden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip…
…8.11.2024 gelesen. Die Säumnis ist am 14.5.2024 eingetreten. Die Strafbarkeit des Dauerdeliktes ist mit Nichtmeldung bis zum Ablauf der Nachfrist nach der zweiten Aufforderung am 30.8.2024 eingetreten. Das Dauerdelikt wurde durch Nachmeldung am 8.11.2024 beendet. Der Beschuldigte…
…der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Gemäß § 31 Abs. 1 VStG 1991 ist die Verfolgung einer Person unzulässig…
…verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Gemäß § 31 Abs.2 VStG erlischt die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem in Abs…
…wenn 1. die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder keine Verwaltungsübertretung bildet; 2. der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen; 3. Umstände vorliegen, die die Verfolgung ausschließen;…
…Parkometerabgabe in der Kurzparkzone abgestellt haben und nur versuchten, diesen Umstand vor der Behörde zu verbergen, um sich selbst der Verantwortung für die strafbare Handlung zu entziehen. Ist es einer Behörde nicht möglich, entscheidungsrelevante Sachverhalte alleine zu ermitteln, so ist die Partei zur Mitwirkung verpflichtet…
…verbringen, um sie dort im Postwege an österreichische Abnehmer zu verkaufen, und er auch wusste, dass er sich durch sein Verhalten auch selbst strafbar macht, lässt sich zweifelsfrei aus dem am 21. Dezember 2008 vom Zweitbeschuldigten verfassten und an den Erstbeschuldigten versendeten E-Mail ableiten…
…unmittelbaren Täter bzw von EUR 6.000,00 beim Zweitbeschuldigten als Beitragstäter geboten, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken und dem potentiellen Täterkreis unter dem Blickwinkel der Prävention und Normentreue erkennen zu lassen, dass Finanzvergehen in dieser Ausformung mit Strenge begegnet wird. Verfall…
…folgenden Wortlaut: "Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden 1. Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren desselben Staates…
…selbst wurde ergänzend vorgebracht, dass das Finanzstrafverfahren neben den schon vorgebrachten sachlichen auch aus Rechtsgründen einzustellen sei. Denn die Kontrollhandlung fand auf ungarischem Territorium statt und eine Strafbarkeit bestehe nach § 5 Abs.1 FinStrG nur bei Verwirklichung eines Finanzvergehens im Inland. Es komme aber auch…