…fünfjährige ständige Aufenthalt im Bundesgebiet nicht nachvollziehbar. Im Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz führte der steuerliche Vertreter des Bw. aus, eine genauere Betrachtung der Meldedaten und der Anmeldungen zur Sozialversicherung zeige, dass die Feststellung des tatsächlichen Aufenthaltes einer…
…Ermittlungen deren Ergebnisse - wie bereits obenstehend ausführlich dargestellt - dazu führen, dass zumindest mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % von einem vorliegenden "ständigen Aufenthalt" der gegenständlichen Kinder im Bundesgebiet auszugehen ist. Gestützt wird diese Beurteilung vom UFS insbesondere auf die glaubhaften Auskünfte der seinerzeitigen Hausbesorgerin…
…im Streitzeitraum nicht erwerbstätig ist. Es geht sohin ausschließlich um die Frage, ob die Bw. ständig im Bundesgebiet war, worauf der Anspruch begründet werden könnte. Der Verwaltungsgerichtshof brachte im Erkenntnis vom 13.10.1982, 82/13/0135 zum Ausdruck, dass unter ständigem Aufenthalt die körperliche…
…Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt der Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Im Erkenntnis…
…gewöhnlichen Aufenthalt haben. Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, haben gemäß § 2 Abs. 8 FLAG nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie 1) den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und 2) sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten…
…ist daher das Kriterium des Vorliegens eines Mittelpunktes der Lebensinteressen im Bundesgebiet diesbezüglich nicht mehr zu prüfen. Das heißt, alleine aufgrund des Nichtvorliegens eines Wohnsitzes der Bw sowie des Nichtvorliegens eines ständigen Aufenthaltes der Söhne im Ausland scheidet der Anspruch für den Zeitraum bis 31…
…bis 29. Feber 2008 betreffend das Kind n29 (siehe Berufungszeiträume) nicht ständig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Unbestritten halten sich beide Söhne laut eigenen Angaben der Bw in ihrer Eingabe vom 1. September 2010 ab Oktober 2007 in den l10 auf. 2. Wohnsitz, ständiger Aufenthalt, Mittelpunkt…
…08.2006 hervorgeht, hat der Bw. ua im Monat 4/92 Arbeitslosengeld bezogen, weshalb die Familienbeihilfe für diesen Monat (4/92) nicht nur aufgrund des zu diesem Zeitpunkt bereits weitaus mehr als sechzigmonatigen ständigen Aufenthaltes im Bundesgebiet, sondern auch aufgrund des Arbeitslosengeldbezuges des Bw. gebührt.…
…vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, für minderjährige Kinder sowie für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen…
…In der dagegen fristgerecht durch den bevollmächtigten Vertreter eingebrachten Berufung wird im Wesentlichen unter Hinweis auf vorhandene Meldebestätigungen der ständige Aufenthalt und Lebensmittelpunkt der Kinder im Inland, sowie die Unbilligkeit der Rückforderung behauptet. Im anschließenden umfangreichen Verwaltungsverfahren wurden nachstehende Sachverhalte festgestellt und folgende Unterlagen aktenkundig…
…geforderte ständige Aufenthalt im Bundesgebiet dem ständigen Aufenthalt im Sinn des § 26 Abs. 2 BAO entspricht und es dabei auf die körperliche Anwesenheit ankommt. Damit werde auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf einen "berechtigten Aufenthalt" abgestellt. In der Folge verweist er auf seine im…
…23. Feber 2006 wurde der Antrag des Berufungswerbers (Bw) auf Gewährung der Familienbeihilfe für seinen Sohn l abgewiesen, da sein Sohn keinen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet habe und er sich nur zu Ausbildungszwecken in Österreich befinde. Außerdem habe er am 14. Juni 2004 das 26…
…zu dauerndem Aufenthalt berechtigenden Aufenthaltstitels zuletzt die hg. Erkenntnisse vom 12. Oktober 2009, Zl. 2009/16/0208, sowie - darauf verweisend - vom 5. November 2009, Zl. 2009/16/0215 und Zl. 2009/16/0239)." Somit steht fest, dass sich D. und I. ständig im Inland aufhalten…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben für minderjährige Kinder. Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG steht der Anspruch auf Familienbeihilfe jener Person zu, zu deren Haushalt das Kind gehört. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland…
…die im Bundesgebiet eine Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre minderjährigen Kinder. Entsprechend der Bestimmung des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland…
…Kind (...) ab April 1998 infolge bereits 60-monatigen ständigen Aufenthaltes der Berufungswerberin in Österreich gemäß § 3 Abs. 2 FLAG abgewiesen, weil sich die Berufungswerberin illegal im Bundesgebiet aufgehalten habe und (betreffend den Zeitraum ab 7.8.2000) weil sie keiner Beschäftigung nachging. Diese Auffassung des…
…Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Da Sie und das Kind sich seit 1.1.1998 in Amerika aufhalten und daher der ständige Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet nicht gegeben ist, war wie im Spruch zu entscheiden..." Die Bw. erhob…
…im Ausland aufgehalten haben, maßgeblich. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Da der ständige Aufenthalt eines Kindes im Bundesgebiet dessen tatsächliche (körperliche) Anwesenheit voraussetzt, folgt daraus auch, dass ein Kind nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann…
…mit September 1998 bzw. September 2000 schulpflichtig gewordenen Kinder die Schule in Ägypten besuchen würden, weshalb kein ständiger Aufenthalt im Bundesgebiet gegeben sei und gemäß § 5 Abs.3 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die gegen den Rückforderungsbescheid vom 8. März 2002 eingebrachte Berufung…
…nicht ständig aufgehalten haben, zumal dies gar nicht möglich gewesen wäre, da im Jänner 2003 mein zweiter Sohn V. zur Welt kam!..." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben…