…Bundesgebiet als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird. Zu der im vorliegenden Fall allein ausschlaggebenden Frage, in welchem der Vertragsstaaten sich die Kinder des Bw. im strittigen Zeitraum ständig aufgehalten haben, liegen ausreichend Beweismittel in Form…
…Obsorge zwischen der Kindesmutter und ihm vereinbart worden sei, ist mangels schriftlich vorliegender Unterlagen nicht verifizierbar und auch nicht berufungsrelevant. Auf Grund dieser Feststellungen besteht für das Kind im Berufungszeitraum allein deshalb kein Anspruch auf Familienbeihilfe, da ihr ständiger Aufenthalt im Sinne des Gesetzes als…
…wahrscheinlich ist, wird nicht in Zweifel gezogen. Aus den oben angeführten Gründen eines ständigen Aufenthaltes des Kindes im Ausland kommt diesen Ausführungen jedoch keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4.12.2001, B 2366/00, zu…
…darauf, dass im Berufungsfall eindeutig der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland vorliegt und aus diesem Grund bereits der Ausschließungsgrund nach § 5 Abs. 4 FLAG 1967 besteht, ist für den strittigen Zeitraum nicht weiter von Relevanz, ob die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen des Bw…
…lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Gelegentliche Aufenthalte eines Kindes an einem inländischen Wohnsitz z.B. während der Schulferien, sind jedoch nicht geeignet, den ständigen Aufenthalt im Ausland, wo während des Schuljahres die Schule besucht wird, zu…
…gemacht werden. Anzumerken ist noch, dass laut Mitteilung des Finanzamtes Graz-Umgebung die Kinder auch im neuen Schuljahr nicht zur Schuleinschreibung erschienen sind. Damit ist aber eindeutig, dass die Kinder des Berufungswerbers im Streitzeitraum ihren ständigen Aufenthalt in Ägypten hatten bzw. haben. Die Berufung war…
…vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, durch die der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wird. Auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt es bei dieser Beurteilung nicht an. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass der Sohn des Berufungswerbers im Oktober 2002 sein Studium in der…
…vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, durch die der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wird. Auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt es bei dieser Beurteilung nicht an. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass sich der Sohn des Berufungswerbers im Berufungszeitraum zum Schulbesuch in Kosovo…
…2002/13/0079). Auf den in der Berufung angesprochenen Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt es somit für die Beurteilung des ständigen Aufenthalts nicht an. Da somit der ständiger Aufenthalt der Tochter nicht im Inland gelegen war, liegt zumindest eine Voraussetzung für die Gewährung von Familienbeihilfe (derzeit…
…Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Da dem Berufungswerber die Familienbeihilfe für die Monate Juli und August 2002, mangels ständigem Aufenthalt des Kindes in Österreich, zu Unrecht ausbezahlt wurde…
…den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl die Erkenntnisse des VwGH vom 2.6.2004, Zl. 2001/13/0160 und vom 20.6.2000, Zl. 98/15/0016). Das Verbringen der Ferien in Österreich wäre als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland…
…oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gemäß § 2 Abs. 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen, die sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet…
…dass der Sohn des Bw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt zumindest ab August 2006 bis Februar 2010 in Ungarn gehabt hat. Hierfür spricht insbesondere, dass er einen Kindergarten in Österreich offensichtlich nur bis Juli 2006 und eine Volksschule in Österreich erst ab dem Schuljahr 2010/2011 besucht…
…Die Tochter befinde sich nicht ständig in Kairo, sondern nur in der Schulzeit. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß 2 Abs. 1 FLAG haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben für ihre minderjährigen Kinder. Im Sinne des …
…unverhältnismäßig starke, missbräuchliche Ausnutzung des österreichischen Sozialsystems zu verhindern. Die Bestimmung war daher ursprünglich nur für die Kinder nicht-österreichischer Staatsbürger gedacht. Sie wurde letztlich zwar aus rechtspolitischen Gründen auch auf österreichische Staatsbürger ausgedehnt. Alleine die Formulierung des ständigen Aufenthalts deutet aber darauf hin, dass…
…die Ferien in Österreich verbracht hätte; dies wäre jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. insbesondere die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 2.6.2004, 2001/13/0160, vom 28.11.2002, 2002/13/0079…
…Überlegung. Im vorliegenden Berufungsfall ist für die Gewährung der Familienbeihilfe neben den bereits genannten Voraussetzungskriterien gemäß § 5 Abs. 3 leg. cit ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Inland unerlässlich. Wie jedoch bereits ausgeführt, war im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass sich der Sohn der Ast…
…Österreich weilte, als sich ständig im Ausland aufhaltend. Da die Ausgleichszahlung davon abhängig ist, ob überhaupt in Österreich nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 eine Familienbeihilfe zu gewähren ist, und eine Familienbeihilfe wegen des ständigen Aufenthaltes des Kindes der Bw im Ausland nicht zu gewähren ist, könne…
…Kinder des Bw. sich im Streitzeitraum in Ägypten unter Umständen aufgehalten haben, die erkennen lassen, dass sie in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilten. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Da der ständige Aufenthalt eines Kindes…
…2010 aufgefordert, bekannt zu geben, ob Ihre Gattin und Ihre Kinder ständig in Österreich wohnhaft sind. Als Nachweis des ständigen Aufenthalts wurden der Reisepass der Gattin mit Ein- und Ausreisestempel, samt Nachweisen über den ständigen Aufenthalt von ... seit Jänner 2009 und die Schulbesuchsbestätigung bzw. Zeugnisse…