…€ 1.942,44 festgesetzt. Mit rechtskräftigen Bescheiden vom 27.4.2006 wurde gegenüber dem Bw. die Grunderwerbsteuer, für den Erweb des sonstigen Grundvermögens von G.H und M.H., gemäß § 7 Abs 1 GrEStG mit jeweils € 313,50 festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage wurde in…
…der Gesamtgegenleistung ( kapitalisierte Leistungen von € 52.426,18, ausbedungene Geldleistungen von € 15.000,00 sowie auszumessendes Grundstück von € 45.000,00), nach den Verkehrswerten der landwirtschaftlichen Grundstücke und des sonstigen Grundvermögens, würde auf den Wohnungswert ein, den dreifachen Einheitswert des Gebäudes übersteigender…
…laut Spruchpunkt 1) die Festsetzung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, die laut Punkt 2) bis 4) die Abgabenfestsetzung für den Erwerb des sonstigen Grundvermögens (übersteigender Wohnungswert) betrifft; insgesamt umfasst die Vorschreibung also den Erwerb mütterlicherseits. Mit Übergabsvertrag vom 7.1…
…laut Punkt 1) die Festsetzung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, die laut Punkt 2) bis 4) die Abgabenfestsetzung für den Erwerb des sonstigen Grundvermögens (übersteigender Wohnungswert) betrifft; insgesamt umfasst die Vorschreibung also den Erwerb väterlicherseits. Mit Übergabsvertrag vom 7.1…
…000,00 €) ist das Finanzamt jedenfalls von einer gemischten Schenkung ausgegangen. In der Folge war die Gegenleistung noch anteilig auf die Landwirtschaft und das sonstige Grundvermögen aufzuteilen und dem dreifachen Einheitswert gegenüberzustellen, sodass letztendlich Schenkungen im Verhältnis zur Mutter im Umfang von 5.161…
…steht (im gegenständlichen Fall wurde entsprechend dem Berufungsvorbringen die Gegenleistung im Verhältnis der Verkehrswerte 2:1 berechnet). Die Gegenleistung für den Erwerb des sonstigen Grundvermögens beträgt daher nach der Verhältnisrechnung 33,22 % der Gesamtgegenleistung in Höhe von 134.203 €. Demnach ergibt sich folgende Steuerberechnung:…
…steht (im gegenständlichen Fall wurde entsprechend dem Berufungsvorbringen die Gegenleistung im Verhältnis der Verkehrswerte 2:1 berechnet). Die Gegenleistung für den Erwerb des sonstigen Grundvermögens beträgt daher nach der Verhältnisrechnung 33,22 % der Gesamtgegenleistung in Höhe von 134.203 €. Demnach ergibt sich folgende Steuerberechnung:…
…um begünstigtes Vermögen im Sinne des § 15a ErbStG handle, da der übersteigende Wohnungswert nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes (§ 33 BewG) als sonstiges Vermögen dem Grundvermögen und grundsätzlich nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Damit aber war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien, am 25. Februar 2008
…Betriebes S 681.000,00 (entspricht € 49.490,20) und der Wohnungswert, soweit dieser dem Grundvermögen als sonstiges bebautes Grundstück zugerechnet wurde S 112.000,00 (entspricht € 8.139,36) beträgt, woraus sich ein Gesamtwert von € 57.629,56 ergibt. Weiters ist…
…1 Z. 2 und 4 Bewertungsgesetz (kurz: BewG) vorgenommen und der Einheitswert zum 1. Jänner 2008 neu festgestellt. Der gegenständliche Grundbesitz wurde als Grundvermögen, konkret als sonstiges bebautes Grundstück, bewertet. Das Finanzamt ging bei seiner Berechnung aufgrund der Aktenlage davon aus, dass sich auf dem…
…landwirtschaftlicher Betrieb und hinsichtlich des übersteigenden Teiles des Wohnungswertes als sonstiges bebautes Grundstück bewertet. Mit Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2000 vom 28. März 2001 ordnete das Finanzamt diesen Grundbesitz im Wege der Nachfeststellung zur Gänze dem Grundvermögen zu und stellte mit Bescheid den Einheitswert (für…
…Sonstige (Werksgelände) ausgewiesen. Dieser Flächenanteil wird der Neuberechnung des Einheitswertes zugrunde gelegt." In dem als Berufung bezeichneten Vorlageantrag wird als Begründung ausgeführt: "Im letzten Absatz der Begründung der Berufungsvorentscheidung geht hervor, dass der amtliche Bodenschätzer einen Flächenanteil von 3300 m² der Grundstücksnummer 2 als Grundvermögen…
…Wirtschaftsgebäude ("sonstiges bebautes Grundstück") Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und damit von der Befreiungsbestimmung nach § 15a ErbStG umfasst ist oder zum Grundvermögen gehört. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes war unter Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetzes entscheidend, dass das in Rede stehende Gebäude dem Grundvermögen zuzurechnen und deshalb…
…des § 52 Abs. 2 BewG nicht mehr dem landwirtschaftlichen Vermögen sondern dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Nach § 52 Abs. 2 BewG sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage und den sonstigen Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten, anzunehmen…
… 33 Abs. 2 BewG als sonstiges bebautes Grundstück gemäß § 54 Abs. 1 Z 5 BewG dem Grundvermögen zuzurechnen und nach den Vorschriften über die Bewertung von bebauten Grundstücken zu bewerten. Lediglich ein pauschaler Betrag von 30.000,00 S (2.180,185 €) bleibt gemäß…
…und Betreuung im Haus V, die Bestreitung der ärztlichen Betreuung sowie die Leistung eines monatlichen Barbetrages von 100,00 € ausbedungen. Die (steuerlichen) Gesamtwerte des übertragenen Vermögens betrugen: | land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Einheitswert) | 235.823,35 € | Grundvermögen (Einfamilienhaus, Einheitswert) | 36…
…Eine Unterbestandgabe ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung sämtlicher Liegenschaftseigentümer gestattet; dasselbe gilt auch für eine Kulturumwandlung .... Die (steuerlichen) Gesamtwerte des übertragenen Vermögens betrugen: | land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Einheitswert) | 235.823,35 € | Grundvermögen (Einfamilienhaus, Einheitswert) | 36.800,00 € |…
…Eine Unterbestandgabe ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung sämtlicher Liegenschaftseigentümer gestattet; dasselbe gilt auch für eine Kulturumwandlung .... Die (steuerlichen) Gesamtwerte des übertragenen Vermögens betrugen: | land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Einheitswert) | 235.823,35 € | Grundvermögen (Einfamilienhaus, Einheitswert) | 36.800,00 € |…
…Bisher war vorgeschrieben 35.090,00 S (2.550,09 €). | Berechnung: 1. Grundvermögen | 822.000,00 S (59.737,07 €) | 2. SONSTIGES VERMÖGEN | 2.898.000,00 S (206.972,23 €) | ABZÜGE | 90.621,00…
… 33 Abs. 2 BewG um ein sonstiges bebautes Grundstück, welches dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Der übersteigende Wohnungswert ist somit nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen. Da der übersteigende Wohnungswert nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen ist und aus diesem Grunde aus diesem Vermögen…