…€ 1.942,44 festgesetzt. Mit rechtskräftigen Bescheiden vom 27.4.2006 wurde gegenüber dem Bw. die Grunderwerbsteuer, für den Erweb des sonstigen Grundvermögens von G.H und M.H., gemäß § 7 Abs 1 GrEStG mit jeweils € 313,50 festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage wurde in…
…der Gesamtgegenleistung ( kapitalisierte Leistungen von € 52.426,18, ausbedungene Geldleistungen von € 15.000,00 sowie auszumessendes Grundstück von € 45.000,00), nach den Verkehrswerten der landwirtschaftlichen Grundstücke und des sonstigen Grundvermögens, würde auf den Wohnungswert ein, den dreifachen Einheitswert des Gebäudes übersteigender…
…Die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsguter sind zu berücksichtigen. Das Grundstück sei vor Jahren als sonstiges Grundvermögen bewertet worden, obwohl es nach dem Bewertungsgesetz der Landwirtschaft zuzurechnen sei. Eine von ihm damals eingebrachte Berufung gegen den…
…sonstiges Grundvermögen. Diese Widmung sei durch das Vermessungsamt auf Grund der tatsächlichen Feststellungen vor Ort erfolgt. Da gegenüber dem Erwerbszeitpunkt durch die Bf keine dauernde Wertminderung ersichtlich sei, werde als fremdüblicher Verkaufspreis von den historischen Anschaffungskosten ausgegangen und die landwirtschaftliche Fläche sowie das sonstige Grundvermögen…
…laut Spruchpunkt 1) die Festsetzung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, die laut Punkt 2) bis 4) die Abgabenfestsetzung für den Erwerb des sonstigen Grundvermögens (übersteigender Wohnungswert) betrifft; insgesamt umfasst die Vorschreibung also den Erwerb mütterlicherseits. Mit Übergabsvertrag vom 7.1…
…laut Punkt 1) die Festsetzung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, die laut Punkt 2) bis 4) die Abgabenfestsetzung für den Erwerb des sonstigen Grundvermögens (übersteigender Wohnungswert) betrifft; insgesamt umfasst die Vorschreibung also den Erwerb väterlicherseits. Mit Übergabsvertrag vom 7.1…
…000,00 €) ist das Finanzamt jedenfalls von einer gemischten Schenkung ausgegangen. In der Folge war die Gegenleistung noch anteilig auf die Landwirtschaft und das sonstige Grundvermögen aufzuteilen und dem dreifachen Einheitswert gegenüberzustellen, sodass letztendlich Schenkungen im Verhältnis zur Mutter im Umfang von 5.161…
…Im Spruch des Bescheides ist der Betrag allerdings richtig ausgewiesen. | Sonstiges Grundvermögen | | Hälfteanteil Neuvermögen | 18.835,56 | Hälfteanteil Altvermögen | 19.097,64 | Summe | 37.933,20 | Gesamter Veräußerungsgewinn | 104.987,44 | 25 % ImmoEst |…
…steht (im gegenständlichen Fall wurde entsprechend dem Berufungsvorbringen die Gegenleistung im Verhältnis der Verkehrswerte 2:1 berechnet). Die Gegenleistung für den Erwerb des sonstigen Grundvermögens beträgt daher nach der Verhältnisrechnung 33,22 % der Gesamtgegenleistung in Höhe von 134.203 €. Demnach ergibt sich folgende Steuerberechnung:…
…steht (im gegenständlichen Fall wurde entsprechend dem Berufungsvorbringen die Gegenleistung im Verhältnis der Verkehrswerte 2:1 berechnet). Die Gegenleistung für den Erwerb des sonstigen Grundvermögens beträgt daher nach der Verhältnisrechnung 33,22 % der Gesamtgegenleistung in Höhe von 134.203 €. Demnach ergibt sich folgende Steuerberechnung:…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamt S vom 15.04.2015 betreffend Feststellung des Einheitswertes des Grundvermögens (Sonstiges bebautes Grundstück), KG R, EZ a teilw. Grundstücksnummer u EW-AZ c beschlossen: Der…
…Würdigung Der den Wohnungswert in der Höhe von € 2.180,185 übersteigende Betrag ist als Grundvermögen - sonstiges bebautes Grundstück - zu bewerten. Für diese Werte gilt der Hauptfeststellungszeitraum des Grundvermögens und wurden diese Werte mit der Hauptfeststellung zum 1.1.2014 (land- und forstwirtschaftliches Vermögen…
…Teile des auf dem Grundstück Nr.***1*** errichteten Gebäudes bereits zum 1.1.1994 eine rechtswirksame Nachfeststellung mit einer Zuordnung zum Grundvermögen, Unterart "sonstiges bebautes Grundstück" (übersteigender Wohnungswert) erfolgte und der Einheitswert mit umgerechnet € 872,07 festgestellt wurde. Die Feststellungen über die Flächenwidmung ergeben…
…zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 1 BewG). Das Bewertungsgesetz unterscheidet dabei in § 18 BewG folgenden Vermögensarten: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Grundvermögen - Betriebsvermögen - sonstiges Vermögen. Der Begriff des Grundstückes ist im Steuerrecht abschließend geregelt. So bestimmt § 2 Abs. 3 GrEStG im ersten Satz, dass für den…
…zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 1 BewG). Das Bewertungsgesetz unterscheidet dabei in § 18 BewG folgenden Vermögensarten: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Grundvermögen - Betriebsvermögen - sonstiges Vermögen. Der Begriff des Grundstückes ist im Steuerrecht abschließend geregelt. So bestimmt § 2 Abs. 3 GrEStG im ersten Satz, dass für den…
…zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 1 BewG). Das Bewertungsgesetz unterscheidet dabei in § 18 BewG folgenden Vermögensarten: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Grundvermögen - Betriebsvermögen - sonstiges Vermögen. Der Begriff des Grundstückes ist im Steuerrecht abschließend geregelt. So bestimmt § 2 Abs. 3 GrEStG im ersten Satz, dass für den…
…zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 1 BewG). Das Bewertungsgesetz unterscheidet dabei in § 18 BewG folgenden Vermögensarten: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Grundvermögen - Betriebsvermögen - sonstiges Vermögen. Der Begriff des Grundstückes ist im Steuerrecht abschließend geregelt. So bestimmt § 2 Abs. 3 GrEStG im ersten Satz, dass für den…
…zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 1 BewG). Das Bewertungsgesetz unterscheidet dabei in § 18 BewG folgenden Vermögensarten: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Grundvermögen - Betriebsvermögen - sonstiges Vermögen. Der Begriff des Grundstückes ist im Steuerrecht abschließend geregelt. So bestimmt § 2 Abs. 3 GrEStG im ersten Satz, dass für den…
…die Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind. Umzäunungen sowie Weg- und Platzbefestigungen sind bei gewerblich genutzten Grundstücken stets als Vorrichtungen anzusehen, die zu einer Betriebsanlage gehören. Jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens bildet ein selbständiges…
…um begünstigtes Vermögen im Sinne des § 15a ErbStG handle, da der übersteigende Wohnungswert nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes (§ 33 BewG) als sonstiges Vermögen dem Grundvermögen und grundsätzlich nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Damit aber war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien, am 25. Februar 2008