…Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, soweit der Eintritt dieser Verpflichtung nicht gemäß Abs. 2 bis 6 oder § 218 BAO hinausgeschoben wird (217 Abs. 1 BAO, Fassung vor dem Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 142/2000). Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift zur Folge hatte…
…FSRV/0041-L/04, FSRV/0047-L/04). Betreffend die Abstandnahme von der Festsetzung in Zusammenhang mit der Umsatzsteuer 2000 ist darauf Bedacht zu nehmen, dass eine gänzliche Abstandnahme zu einer sonstigen Gutschrift auf dem Abgabenkonto des Bw. führen würde, die dann auf andere Abgabenverbindlichkeiten…
…amtliches Handeln eine zuvor nicht bestehende, den Abgabepflichtigen überraschende Zahlungspflicht eingetreten ist, auf welche ihm Gelegenheit zur Vorbereitung gegeben werden sollte - sei es, dass ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben wurde (§ 210 Abs.2 BAO in…
…2 und 4 BAO übersieht, dass weder ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben wurde noch eine Abgabe später als ein Monat vor ihrer Fälligkeit festgesetzt wurde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 31. Jänner…
…amtliches Handeln eine zuvor nicht bestehende, den Abgabepflichtigen somit überraschende Zahlungspflicht eingetreten ist, auf welche ihm Gelegenheit zur Vorbereitung gegeben werden sollte - sei es, dass ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben wurde (§ 210 Abs.2 BAO…
…sonstige Gutschrift in gleicher Weise zu verrechnen. Mit schriftlicher Eingabe vom 11. Oktober 2007 forderte der Masseverwalter das Finanzamt ua. auf, das aus der Einkommensteuerveranlagung 2006 des von ihm vertretenen Gemeinschuldners resultierende "Guthaben von 1.881,84 €" auf das gleichzeitig bekannt gegebene Massekonto zur…
…210 Abs. 2 BAO regle den Fälligkeitszeitpunkt für den Fall, dass ein Bescheid, der eine Gutschrift zur Folge habe, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben werde. Dies treffe weder auf die Umsatzsteuerfestsetzungen für 8 und 10/1996 noch für den Umsatzsteuerbescheid 1995 zu. Darüber hinaus…
…Bw.) erging. Mit diesem Bescheid wurde die Einkommensteuer für 1995 mit 308.749,00 S festgesetzt und es ergab sich eine sonstige Gutschrift in Höhe von 20.567,00 S. 2) Bisherige Einkommensteuerfestsetzung 1995 zu StNr.: zzz: Gegenüber der Verlassenschaft nach Walter S. wurde mit…
…überschreitet. Die in der Berufung wiederholt angesprochene Gutschrift von 13.094,20 €, die sich aus der mit gleichem Datum wie die Umsatzsteuerveranlagung 2005 erfolgten Einkommensteuerveranlagung 2005 ergab, wurde der gesetzlichen Bestimmung des § 214 Abs. 1 BAO zufolge auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten Schuldigkeiten…
…auch eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, wird die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. Abs.2 Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist die sich hiedurch…
…Da in der Zwischenzeit Umsatz- und Einkommensteuerjahreserklärungen für 1998 und 1999 nachgereicht worden seien, die eine Gutschrift zur Folge gehabt hätten, seien die Verkürzungsbeträge im Jahr 1998 um ATS 25.778,00 (€ 1.873,36) und im Jahr 1999 um ATS 17.684,00…
…auch eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, wird die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. Abs.2 Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist die sich hiedurch…
…auch eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, wird die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. Abs.2 Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist die sich hiedurch…
…sei die daraus resultierende sonstige Gutschrift zur rechtzeitigen Tilgung der Lohnabgaben 12/2003 zum Fälligkeitstag nicht zur Verfügung gestanden. Unter Hinweis auf § 21 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994 führte das Finanzamt aus, dass die Gutschrift des auf einen Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschusses auf den Tag der…
…Da bisher 29.965,12 € vorgeschrieben waren, hatte der Bescheid weder eine sonstige Gutschrift noch eine Nachforderung zur Folge. Weiters wurde mit den Bescheiden vom 7. Februar 2007 der Ablauf der Aussetzung der Einhebung hinsichtlich der Körperschaftsteuer 1990 in Höhe von 48.783,46…
…auch eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, wird die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. Abs.2 Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist die sich hiedurch…
…auch eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, wird die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. Abs.2 Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist die sich hiedurch…
…auch eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, wird die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. Abs.2 Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist die sich hiedurch…
…auch eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, wird die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. Abs.2 Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist die sich hiedurch…
…auch eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, wird die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. Abs.2 Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs. 1) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist die sich hiedurch…