…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…Hinblick auf das steuerliche Verhalten des Bw. in der Vergangenheit kommt eine gänzliche Nachsicht nicht in Betracht. Allerdings vertritt der Unabhängige Finanzsenat Ansicht, dass bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und des eingeschränkten Gesundheitszustandes des Bw. sowie des Umstandes, dass dieser die monatlichen Raten bisher entrichtet…
…der Umsatzsteuervorauszahlungen vorhanden gewesen sei. Der Bw. gesteht im Rahmen seines Berufungsvorbringens ein, dass er auf Grund seiner damaligen schlechten wirtschaftlichen Lage sich nicht mehr um die Buchhaltung und das Finanzamt gekümmert habe und alles, ohne jede Kontrolle, seiner Frau überlassen habe. Er habe gewusst…
…Mai 2002 bis 29. November 2002 seinen Präsenzdienst abgeleistet habe und er nach diesem, auf Grund der allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Lage, noch keine Beschäftigung gefunden habe und derzeit arbeitslos sei, erhebe er gegen die Höhe des Erkenntnisses (gemeint wohl der Geldstrafe) Berufung. Des Weiteren wird…
…zu diesem Vorschlag gebracht. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.2.2000, 94/14/0144) hat ein Nachsichtswerber mit dem Hinweis auf die Einverständniserklärungen aller seiner Gläubiger zur Durchführung des außergerichtlichen Ausgleiches seine schlechte wirtschaftliche Lage, somit die persönliche Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben…
…ergeben. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das reumütig abgelegte Geständnis der Bw., die vollständige Schadensgutmachung und ihre schlechte wirtschaftliche Lage, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen und den längeren Tatzeitraum an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und…
…2003, 97/14/0176) ist die Behörde daher in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen, woran auch der Hinweis der Bw. auf ihre schlechte wirtschaftliche Lage nichts zu ändern vermag. Diese Ansicht wird vom Verwaltungsgerichtshof in weiteren Erkenntnissen vertreten, indem er ausführt, dass…
…der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung. Sofern der Bw. in der eingewendeten schlechten wirtschaftlichen Lage einen Fehler in der Ermessensübung erblickt, ist dem entgegenzuhalten, dass er laut Firmenbuchauszug im haftungsrelevanten Zeitraum einziger…
…14.1.2003, 97/14/0176) daher in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens nicht rechtswidrig vorgegangen, woran auch der Hinweis der Bw. auf ihre schlechte wirtschaftliche Lage nichts zu ändern vermag. Diese Ansicht wird vom Verwaltungsgerichtshof in weiteren Erkenntnissen vertreten, indem er ausführt, dass der…
…die vollständige Schadensgutmachung, die erfolgten Selbstanzeigen und die schlechte wirtschaftliche Lage, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen an. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Senat die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen und es würden diese Strafzumessungserwägungen auch auf die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zutreffen. Gegen dieses Erkenntnis…
…ohne Bedeutung. Im Übrigen würde die allenfalls bereits in Aussicht genommene Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine Entrichtung der Abgabe nicht unzulässig machen. Die vom Bw. behauptete schlechte wirtschaftliche Lage stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar. Vielmehr schließen Zahlungsschwierigkeiten die Annahme von Vorsatz keineswegs aus. Die Frage…
…19,-- € und Exekutionsgebühren iHv. 381,64 €, insgesamt also 37.940,83 € und nicht wie im Ansuchen angeführt 38.320,79 €) mit seiner äußerst schlechten wirtschaftlichen Lage bzw. der Gefährdung seines Nahrungsstandes und aus Sicht des § 236 BAO daher mit persönlicher Unbilligkeit…
…abzuweisen. Mit Eingabe vom 24. Jänner 2005 wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz gestellt. Durch die schlechte wirtschaftliche Lage im In- und Ausland könne es auch beim Bw. nicht zu einem Aufschwung kommen, der eine 9%ige Erhöhung…
…die schon vor langem entstandene und nicht in geringer Höhe aushaftende Abgabenschuldigkeit entrichten zu können. Nunmehr berufe sich die Bf. auf die schlechte wirtschaftliche Lage im Jahre 2010 und stelle zwar in Aussicht, der Zahlungsverpflichtung so schnell als möglich nachzukommen, konkretisiere dies jedoch nicht näher…
…Daran ändert nichts, dass der Bw nicht mehr für eine Anpassung der Vorauszahlung sorgen konnte. Der Hinweis auf die allgemein schlechte wirtschaftliche Lage Ende des Jahres 2008 und im Jahr 2009, welche vom Bw in Bezug auf ihn selber nicht näher konkretisiert wurde, kann an…
…aufweise und persönlich aufgegeben worden sei. Die Berufung sei damit rechtzeitig eingebracht worden. Abschließend wurde auf die schlechte wirtschaftliche Lage verwiesen und die Aufhebung des Bescheides beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Februar 2009 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Für eine Frist sei nicht das…
…a. darin, den Steuerpflichtigen zur Zahlung der fälligen Abgaben zu motivieren. Dabei müssten sehr wohl auch Einzelfallumstände berücksichtigt werden. Seine schlechte wirtschaftliche Lage werde jedoch als belanglos hingestellt. In der Berufungsvorentscheidung werde auch verschwiegen, dass dem Säumniszuschlag eine Stundung der Steuerbeträge vorangegangen sei. Der Säumniszuschlagsbescheid…
…00 € beziehe. Bis vor einiger Zeit sei er von seinem Bruder x finanziell unterstützt worden. Dieser sei durch die schlechte wirtschaftliche Lage gezwungen, sich in S eine neue Existenz aufzubauen und sei daher nicht mehr in der Lage, ihn finanziell zu unterstützen. Er ersuche…
…und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Den Feststellungen des Finanzamtes ist die Bw. in der Berufung wie folgt entgegen getreten: 1) Abfertigung an die Dienstnehmerin ChH Der Verkauf eines Teilbetriebes sowie die schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens der Bw. hätten zu Umstrukturierungen im Arbeitsbereich geführt…
…gefunden hätte werden können, habe PB bei der Aufgabe des Lokales für ihre getätigten Investitionen keinen Schilling erhalten. Die schlechte wirtschaftliche Lage sei auch aus den Bilanzen der letzten Jahre ersichtlich, welche Verluste von 188.577 S (1995) und 348.570 S (1996) ergeben hätten…